Ändern des Verteilerschlüssels und sonstige Fragen....

Blankandjones

New member
30. Dez. 2014
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Hallo Zusammen

Situation 1:

Der Verteilerschlüssel im Reglement sieht vor, dass alle anfallenden Kosten aufgrund der Wertquote erstellt werden.

Sinn oder Unsinn sei mal weggelassen.

Nun wollen zwei Parteien den Verteilerschlüssel auf "Verursacherprinzip" abändern.

Das Reglement sieht auch folgendes vor:

Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden, soweit nicht im Gesetz etwas anderes

vorgeschrieben ist, durch die Mehrheit der Stockwerkeigentümer gefasst (Kopfstimmrecht).

Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn zwei Stockwerkeigentümer anwesend oder

vertreten sind.

Frage:

Können nun 2 Parteien (insgesamt 3 Eigentümer) dies im Reglement umändern oder benötigt es hierfür ein "Einstimmiger Beschluss"?

Thema "Erneuerungsfond": Müssen die Einzahlungen gemäss Wertquote, Grösse Wohnungen (unterschiedlich) oder Anzahl Parteien einbezahlt werden?

Situation 2:

Wir möchten gerne die Verwaltung über einen externen Verwalter durchführen lassen. (Da alle Eigentümer in derselben Familie und es dadurch zu "Reibereien kommen könnte")

Frage:

Reicht es für diesen Beschluss eine Mehrheit (davon gehe ich aus) oder auch einen "einstimmigen Beschluss"?

Besten Dank für Eure Antworten

Grüsse

Blankandjones

 
Hallo

Wertquote:

Zur rechlichen situation weiss ich zuwenig als das ich dazu was schreibe. Möchte dir aber trotzdem etwas auf den weg mitgeben.

Ich kenne einen fall in einer stweg da ging es genau um dieses simple thema. Zwei parteien waren miteinander vor obergericht. Auf weihnachten fischgräte im briefkasten. der oldtimer in der kleinen ung wurde zerkratzt. Die schrauben vom rad des motorrads wurden gelöst. Die nebst dem sonstigen ärger.

Schlussendlich geht es nur um einige franken.

Was ist einem die ruhe im haus wert.

Das muss jeder für sich beantworten

 
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Dazu gibt es nur einen Rat: kaufe dir eine der zahllosen Broschüren über das schweizerische Stockwerkeigentum, da steht alles drin. Gibts beim Beobachter, beim Haus-Verein, beim HEV ...

ABER: Je weniger Parteien, desto mehr macht eine Lösung Sinn, die sich nicht stur nach dem rechtlich Durchsetzbaren bestimmt, sondern nach den individuellen Bedürftnissen.

Gemäss der alten Weisheit: Um sicher recht zu handeln, muss man nichts von den Gesetzen wissen; um sie jedoch zu übertreten, muss man sie sehr gut kennen (Lichtenberg?)

Wenns schon soweit ist, dass die einen den anderen tote Fische in den Briefkasten stopfen, dann geht wohl nichts mehr mit normalem Menschenverstand.

Die Wertquoten sind übrigens genau dazu erfunden worden, um einen Verteilschlüssel für die laufenden Kosten zu haben. Geändert werden können sie nur mit einstimmigem Beschluss aller Eigentümer, und es bedarf einer Änderung im Grundbuch, denn da stehen sie drin.

Als übergeordnetes Rechtsprinzip gilt zudem, dass nicht eine Mehrheit eine Minderheit vergewaltigen darf, d.h. auch mit doppeltem Mehr (Eigentümer und Wertquoten) kann man nicht beschliessen, dass einer mehr oder weniger zahlen muss als per Gesetz, d.h. Wertquote, vorgesehen - ausser alle einschliesslich des Betroffenen sind einverstanden.

Dies entspricht ja dem Selbstverständnis des Schweizerischen Staatswesens, und bekanntlich muss im Hause beginnen, was leuchten soll im Vaterland (ist auch nicht von mir, aber trifft es immer noch ziemlich gut).

 
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