Hallo Zusammen
Situation 1:
Der Verteilerschlüssel im Reglement sieht vor, dass alle anfallenden Kosten aufgrund der Wertquote erstellt werden.
Sinn oder Unsinn sei mal weggelassen.
Nun wollen zwei Parteien den Verteilerschlüssel auf "Verursacherprinzip" abändern.
Das Reglement sieht auch folgendes vor:
Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden, soweit nicht im Gesetz etwas anderes
vorgeschrieben ist, durch die Mehrheit der Stockwerkeigentümer gefasst (Kopfstimmrecht).
Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn zwei Stockwerkeigentümer anwesend oder
vertreten sind.
Frage:
Können nun 2 Parteien (insgesamt 3 Eigentümer) dies im Reglement umändern oder benötigt es hierfür ein "Einstimmiger Beschluss"?
Thema "Erneuerungsfond": Müssen die Einzahlungen gemäss Wertquote, Grösse Wohnungen (unterschiedlich) oder Anzahl Parteien einbezahlt werden?
Situation 2:
Wir möchten gerne die Verwaltung über einen externen Verwalter durchführen lassen. (Da alle Eigentümer in derselben Familie und es dadurch zu "Reibereien kommen könnte")
Frage:
Reicht es für diesen Beschluss eine Mehrheit (davon gehe ich aus) oder auch einen "einstimmigen Beschluss"?
Besten Dank für Eure Antworten
Grüsse
Blankandjones
Situation 1:
Der Verteilerschlüssel im Reglement sieht vor, dass alle anfallenden Kosten aufgrund der Wertquote erstellt werden.
Sinn oder Unsinn sei mal weggelassen.
Nun wollen zwei Parteien den Verteilerschlüssel auf "Verursacherprinzip" abändern.
Das Reglement sieht auch folgendes vor:
Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden, soweit nicht im Gesetz etwas anderes
vorgeschrieben ist, durch die Mehrheit der Stockwerkeigentümer gefasst (Kopfstimmrecht).
Beschlussfähig ist die Versammlung, wenn zwei Stockwerkeigentümer anwesend oder
vertreten sind.
Frage:
Können nun 2 Parteien (insgesamt 3 Eigentümer) dies im Reglement umändern oder benötigt es hierfür ein "Einstimmiger Beschluss"?
Thema "Erneuerungsfond": Müssen die Einzahlungen gemäss Wertquote, Grösse Wohnungen (unterschiedlich) oder Anzahl Parteien einbezahlt werden?
Situation 2:
Wir möchten gerne die Verwaltung über einen externen Verwalter durchführen lassen. (Da alle Eigentümer in derselben Familie und es dadurch zu "Reibereien kommen könnte")
Frage:
Reicht es für diesen Beschluss eine Mehrheit (davon gehe ich aus) oder auch einen "einstimmigen Beschluss"?
Besten Dank für Eure Antworten
Grüsse
Blankandjones