Änderung Baubeschrieb

Fwe

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22. Nov. 2013
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In einer Woche ist "unsere" Eigentums Wohnung zur Übergabe vorgesehen. Leider wurden einige Elemente nicht, oder nur teilweise umgesetzt.

Der grösste Brocken ist, dass im Vertrag und Baubeschrieb, eine Warmwasseraufbereitung mit Sonnenkollektoren auf dem Dach vorgesehen ist.

Während der Bauphase hat nun der GU beschlossen darauf zu verzichten. Es erfolgte jedoch nie eine entsprechende Mitteilung.

Nun eine Woche vor Eigentumsübertragung bekomme ich einen Zusatz zum Baubeschrieb in dem die Sonnenkollektoren gestrichen werden.

Im e-Mail werde ich aufgefordert diese Änderung anlässlich der Eigentumsübertragung zu unterschreiben.

Kein Wort von Minderleistung oder anderen Entgegenkommens.

Meine Frage: Ist so etwas überhaupt rechtlich möglich, dass ich ohne Einverständnis unterzeichnen muss oder sonst bekomme ich die Wohnung nicht?

Ich finde es eine Zumutung dass so etwas möglich sein soll und erschüttert mein Rechtsbewusstsein dass solch kriminelle Machenschaften

auch noch vom Grundbuchamt unterstützt werden.

 
Das ist ja wohl eine schöne Frechheit! Hoffe dass dies im Vertrag auch so festgehalten wurde.

Ein Telefonat bringt evtl. Klärung.

Würde dies nie so akzeptieren auf den Vertrag pochen und die Schlusszahlung sowie evtl. mehr zurückbehalten.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
GUs/Architekten/Verkäufer halten in allgemeinen Bedingungen oft fest, dass Änderungen am Baubeschrieb in einem gewissen Masse ohne Einverständnis der Käufer möglich seien. In diesem konkreten Fall halte ich aber das Weglassen der "versprochenen" Installationen tatsächlich für problematisch. Der Käufer erhielte somit weniger für sein Geld.

Ich würde das NICHT unterzeichnen und einen Minderpreis mit dem GU verhandeln. Sinnvoll wäre, sich mit den anderen Wohnungskäufern zusammenzutun. Mehrere Eigentümer die am gleichen Strang ziehen, machen es dem Verkäufer schwerer, sich mit Allgemeinfloskeln herauszureden.

MfG, M. S.

 
Besten Dank für die moralische Unterstützung.

Nicht Unterschreiben ist sicher eine Option, das Problem dabei ist dass ich dann den Schlüssel wohl nicht erhalten werde.

Um dem GU Honorar zu entgehen habe ich diverse Arbeiten kurz nach Eigentumsübertragung terminiert. Auch steht der Zügeltermin fest. Das heisst ich habe eigentlich keine Wahl wenn ich noch dieses Jahr einziehen will.

Selbstverständlich hatte ich diverse Gespräche mit dem GU aber der vertritt den Standpunkt: Wenn ich die Wohnung nicht nehme verkaufe er sie jemandem anders, Punkt!

 
Besten Dank für die moralische Unterstützung.

Nicht Unterschreiben ist sicher eine Option, das Problem dabei ist dass ich dann den Schlüssel wohl nicht erhalten werde.

Um dem GU Honorar zu entgehen habe ich diverse Arbeiten kurz nach Eigentumsübertragung terminiert. Auch steht der Zügeltermin fest. Das heisst ich habe eigentlich keine Wahl wenn ich noch dieses Jahr einziehen will.

Selbstverständlich hatte ich diverse Gespräche mit dem GU aber der vertritt den Standpunkt: Wenn ich die Wohnung nicht nehme verkaufe er sie jemandem anders, Punkt!
Was sich hier wieder alle Aufregen. Sind ja nur ein paar Sonnenkollektoren. Kleinkram. Das sparen wir weg. Sei froh gibt es ein Dach, und Türen.

Was für einen Umfang hat denn die Anlage? Ich nehme an, dass sie einerseits zur Preisbildung beigetragen haben, andererseits deine Entscheidung für diese Immobilie beinflusst haben. Finde ich schon frech, wenn das einfach am Schluss noch gestrichen wird.

Für den GU würden bei einem Verkauf an jemand anderes auch Kosten anfallen, nehme ich an? Also ist deine Position nicht ganz so schlecht. Gibt es noch mehr Wohnungen? Oder nur deine. Kannst du dich mit Nachbarn zusammensetzen?

Finde das auch eine sehr unangenehme Art zu verhandeln vom GU, da er ja weiss, dass für dich Deadlines laufen. Und verspricht nichts gutes für die Zukunft (wenn es Mängel/Probleme gibt)

Vielleicht gibt es hier noch rechtlichen Rat von Profis? Was hast du schon unterschrieben/bezahlt? 

 
Mögliche Lösung:

1. Wohnungs-Abnahme mit Vorbehalt zu den Kollektoren unterzeichnen.

2. Wenn noch eine Restzahlung aussteht, diese sodann nur nach Abzug des Minderwertes begleichen.

3. Da wohl MFH: Der Minderwert rechnet sich natürlich nur im Verhältnis zu den Anzahl Wohnungen. Beispiel/Schätzung:

Anlagekosten Kollektoren:

CHF 25'000

Anz. Wohnungen im Haus

5

Minderwert je Wohnung

CHF 5'000

beste Grüsse und viel Glück.

 
Selbstverständlich hatte ich diverse Gespräche mit dem GU aber der vertritt den Standpunkt: Wenn ich die Wohnung nicht nehme verkaufe er sie jemandem anders, Punkt!
Hallo,

ich nehm mal an ihr habt einen Vertrag unterzeichnet (also der GU und ihr), ihr habt Anzahlungen geleistet usw.

Wenn das so ist kann er die Wohnung gar nicht einfach so jemand anderem verkaufen, dazu müsste erstmal Euer Kaufvertrag aufgelöst werden.

Der GU schuldet die vertraglich vereinbarte Leistung, wenn er die nicht erbringen kann oder will, soll er ein Angebot machen, das du akzeptieren kannst oder auch nicht. Er will ja was von dir und nicht umgekehrt....

Wenn er das nicht verstehen will würd ich nur noch mit Anwalt auflaufen.

Ausserdem würd ich mich unbedingt mit den anderen Käufern absprechen.

Gruss

 
Ich meine auch, dass in dieser fortgeschrittenen Phase ein notariell beurkundeter Vertrag abgeschlossen sein müsste. Wenn dem so ist, dann kann der GU wohl auch nicht einseitig Verkauf bzw. Übergabe blockieren.

Wenn bis dato jedoch nur eine Reservation ohne Beurkundung erfolgte, dann könnte es schwierig werden, den GU doch noch in die Pflicht zu nehmen.

Merke: alle Verträge betreffend Grundstück- oder Immobilienverkäufe bedürfen für die Erlangung der Rechtsgültigkeit der notariellen Beurkundung. Ohne diese sind "Verträge" eigentlich blosse Absichtserklärungen.

 

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