Änderung Umgebungsplan bei Stockwerkeigentum

Filu

Mitglied
01. Jan. 2012
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Hallo zusammen!

Ich bin neu hier im Forum. Wünsche allen ein frohes neues Jahr und habe gleich folgende Frage.

Kaufvertrag für Stockwerkeigentum (Wohnung) wurde letzten Sommer unterschrieben (inkl. notarielle Beglaubigung). Zurzeit wird aber noch gebaut, Einzugstermin Sommer 2013. Rohbauabnahme ist schon durch.

Nun ist mir vor Ort aufgefallen, dass ein Durchgangsweg (bzw. eine Treppe im Hang) nicht gemäss dem Umgebungsplan gebaut wurde. Gemäss meinem Plan (den ich vor der Beurkundung erhalten hatte) sollte sich vor unserem Fenster (Hanglage) eine begrünte Wiese befinden. Nun führt aber dieser Weg da durch (ursprünglich sollte der Weg bzw. die Treppe in die andere Richtung, von unserer Wohnung weg). Ob es einen Blickschutz gibt oder nicht ist mir nicht ganz klar. Auf jeden Fall stört es mich enorm, denn nun befindet sich die Treppe in unserem Sichtfeld. Und natürlich sehen auch die Leute von der Treppe mehr oder weniger direkt in unsere Wohnung.

Informiert wurden wir natürlich nicht - auf meine Reklamation wurde mir der neue Umgebungsplan geschickt. Begründet wurde diese Änderung im Zusammenhang mit einem Projekt Rad/Gehweg der Gemeinde. Der aktuelle Bau unserer Wohnung/Umgebung war zu weit fortgeschritten um eine andere Lösung zu finden. Ob das Projekt überhaupt zustande kommt ist ja noch offen, und warum man das nicht schon vorher wusste ist mir unklar (vielleicht wurde das auch einfach nur vergessen, also ein Planungsfehler).

Ich kenne mich rechtlich leider nicht gut aus, frage mich aber, ob ich sowas einfach hinnehmen muss? Für mich bedeutet das eine Wertminderung unserer Wohnung. Ich hätte die Wohnung vermutlich nicht gekauft wenn ich das vorher gewusst hätte. Natürlich hatte ich mit allen möglichen Änderungen (Neubauten) ausserhalb unserer Liegenschaft gerechnet, aber nicht damit.

Was würdet ihr tun? Nichts tun und einfach so hinnehmen, oder lässt sich da allenfalls was machen? Wie soll ich das angehen?

Vielen Dank und liebe Grüsse

Filu

 
Ich würde da sicherlich auf Wertminderung der Wohnung pochen. Wenn dies nicht fruchtet, müsste die GU/TU oder was auch immer Ihnen die Wohnung verkauft hat zumindest einen Sichtschutz finanzieren.

Schauen Sie aber vorher mal in Ihren Vertragsunterlagen nach, ob da nicht irgendwo was steht, dass während dem Bau der GU/TU gewisse Sachen selbst entscheiden kann etc. Bei uns zumindest ist es so.

 

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