Hallo.
Hat jemand mit folgendem Erfahrung - oder kann uns jemand Tipps dazu geben:
Unser frisch gekauftes Haus steht in einer denkmalpflegten Siedlung. Beim Kauf wurde uns mitgeteilt, dass die Dankmalpflege bei Änderungen der äusseren Haut mitredet, z.B. die Anzahl zusätzlicher Fenster im Dach vorschreibt.
Nun stellt sich heraus, dass sie auch innen dreinreden. Konkret darf man die Wand zw. Küche und Esszimmer nicht mehr ganz rausreisen, sondern seitlich 50cm und an der Decke 15cm stehen lassen muss. Die Wand ist nicht tragend. Begründung: die typische Raumaufteilung muss ersichtlich bleiben.
Dürfen die denn so dreinreden?
Wie kann ich mich gegen diesen Schwachsinn wehren?
Bin dankbar um Erfahrungsberichte.
Lieber Gruss
Arsim
Hat jemand mit folgendem Erfahrung - oder kann uns jemand Tipps dazu geben:
Unser frisch gekauftes Haus steht in einer denkmalpflegten Siedlung. Beim Kauf wurde uns mitgeteilt, dass die Dankmalpflege bei Änderungen der äusseren Haut mitredet, z.B. die Anzahl zusätzlicher Fenster im Dach vorschreibt.
Nun stellt sich heraus, dass sie auch innen dreinreden. Konkret darf man die Wand zw. Küche und Esszimmer nicht mehr ganz rausreisen, sondern seitlich 50cm und an der Decke 15cm stehen lassen muss. Die Wand ist nicht tragend. Begründung: die typische Raumaufteilung muss ersichtlich bleiben.
Dürfen die denn so dreinreden?
Wie kann ich mich gegen diesen Schwachsinn wehren?
Bin dankbar um Erfahrungsberichte.
Lieber Gruss
Arsim