Salü zusammen
Weiss jemand von euch, ob man im Kanton Aargau den grossen Grenzabstand mit Einverständnis (Grundbuch) verkleinern kann?
Die Gemeinde legt einen kleinen und einen grossen Grenzabstand fest. Der grosse Grenzabstand ist auf der Hauptwohnseite einzuhalten.
Die Hauptwohnseite ist nicht klar definiert in der Gemeinde.
Wenn er vereinbar wäre, macht es ja wenig Sinn, wenn es einen grossen Grenzabstand gibt, denn dann könnte ja jeder diesen umgehen, solange der Nachbar einverstanden wäre. Da dieser meistens nach Westen oder Süden gerichtet ist, wäre somit ein extrem dichtes bauen möglich.
Besten Dank für eure Auskünfte?
Lukas
Weiss jemand von euch, ob man im Kanton Aargau den grossen Grenzabstand mit Einverständnis (Grundbuch) verkleinern kann?
Die Gemeinde legt einen kleinen und einen grossen Grenzabstand fest. Der grosse Grenzabstand ist auf der Hauptwohnseite einzuhalten.
Die Hauptwohnseite ist nicht klar definiert in der Gemeinde.
Wenn er vereinbar wäre, macht es ja wenig Sinn, wenn es einen grossen Grenzabstand gibt, denn dann könnte ja jeder diesen umgehen, solange der Nachbar einverstanden wäre. Da dieser meistens nach Westen oder Süden gerichtet ist, wäre somit ein extrem dichtes bauen möglich.
Besten Dank für eure Auskünfte?
Lukas