AGB's Hypothek; Kündigung Geschäftsbeziehungen

dumberlin

Mitglied
08. Sep. 2010
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Hallo zusammen,

Ich habe mal wieder eine Frage, bin halt doch mehr der Informatiker als der Banker :-)

In den AGB's welche ich zum Hypothekarvertrag dazu bekomen habe, steht folgendes:

Kündigung der Geschäftsbeziehung:

Die Bank hat das Recht, bestehende Geschäftsverbindungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, insbesondere auch zugesagte oder benützte Kredite zu annulieren und ihre dadurch sofort zur Rückzahlung fällig gewordenen Guthaben ohne weitere Kündigung einzufordern".

Ja, was heisst das denn nun? Falls die Zinsen wieder anziehen, kann dann die Bank einfach so sagen, der Vertrag, den wir zu den damals geltenden Zinsen gemacht haben, wird jetzt aufgelöst und du musst alles sofort zurückzahlen. Wenn du das Haus behalten willst, kannst du ja einen neuen Vertrag mit den ( nun hohen ) neuen Zinsen machen ?

Verstehe ich da was falsch ?? Finde diesen Artikel schon ziemlich schräg....

Danke und Gruss

Dumberlin

 
Korrektur von oben.

Es handelt sich hier nicht um die AGB's für die Hypothek sondern um die allgemeinen AGB's der Bank, welche aber mit dem Hypovertrag mitgeschickt wurden.

In den AGB's des Hypovertrages hat es dann genauere Angaben, wann und in welchen Fällen die Bank den Hypovertrag künden darf.

Da der Hypovertrag nun aber auch ein ( bestimmte Art ) Kredit ist, bleibt die Frage, welche Klausel aus welcher AGB denn nun die höhere Macht hat, resp. angewendet werden kann.

Gruss

Dumberlin

 
tja, das ist einer dieser Klauseln, die die meisten Kunden (behaupte ich jetzt einfach mal) nicht begreiffen bzw. schlicht übersehen. Man muss kein Jurist sein um zu verstehen was das heisst, die Bank kann jederzeit den Vertrag künden und den Hypobetrag (inkl. den geschuldeten Zinsen) zurückfordern.

Jetzt werden sicherlich viele kommen und sagen, dass dies ein theoretisches Risiko ist und eh nie eintreffen wird. Nun ja, in meinem Bekanntenkreis kam genau diese Klausel zum tragen (muss aber auch sagen, dass durch Jobverlust etc. die Tragbarkeit nicht mehr gegeben war...). Aber das Risiko ist schon sehr einseitig (sprich unfair) verteilt.

Anders gesagt, was aber grundsätzlich für jeden Vertrag gilt: Alles durchlesen, alles versuchen zu verstehen. Wenn etwas nicht verständlich ist nachfragen (und wenn nötig dies schriftlich bestätigen lassen) und wenn es immer noch nicht klar bzw. unfair ist, dies ändern lassen! Alles schriftliche kann man auch ändern - grundsätzlich finde ich, dass jeder Vertrag ausgeglichen gestaltet werden sollte. Leider ist das aber oft nicht der Fall - weder bei Bank- noch bei GU-Verträgen...

 
uiuiui das tut mir leid für Deine Bekannten... Ist eine ziemliche £!##- Situation.

In den AGB's für die Hypothek steht schon drin, dass sie den Hypovertrag nur künden dürfen, wenn z.B der Zins über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr bezahlt wird etc.... Das verstehe ich, ist in meinen Augen zwar je nach Situation hart, aber OK. So viel zu den AGB's zur Hypothek, die sind für mich hart aber fair.

Nun gibt's dazu wie oben beschrieben aber noch die allgemeinen AGB's der Bank, welche ja eben Beschreiben dass die Geschäftsverbindungen jederzeit gekündet werden können.

Gillt denn nun die allgemeine AGB der Bank welche sagt, dass ein Kredit jederzeit mit der Kündigung der Geschäftsverbindung auch gekündet wird, oder gilt die spezialisiertere AGB des Hypovertrags, welche ganz klar sagt, welche Regeln verletzt werden müssen, damit der Vertrag gekündet werden darf ?

Faktisch sagen die zwei verschiedenen AGB dieser Bank ( und übrigens auch vieler anderer Banken ) zwei verschiedene Dinge über die eventuell selbe Situation aus.....

Gruss

Dumberlin

 
oft stehen da noch ganz andere nette Klauseln drin. Sowas ähnliches wie: "Die Bank kann jederzeit die Hypothekforderung an eine andere Bank abtretten."

Was so unauffällig und eigentlich logisch klingt bedeutet in der Realität, dass Du plötzlich Kunde sein kannst von "China Trust Inc." und Du Dich dann mit ihnen unterhalten kannst...

Solche und ähnliche Klauseln würde ich ich wenn immer möglich streichen lassen. Das machen die Banken zwar nicht gerne, üblicherweise aber schon.

 

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