Hallo zusammen,
Ich habe mal wieder eine Frage, bin halt doch mehr der Informatiker als der Banker
In den AGB's welche ich zum Hypothekarvertrag dazu bekomen habe, steht folgendes:
Kündigung der Geschäftsbeziehung:
Die Bank hat das Recht, bestehende Geschäftsverbindungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, insbesondere auch zugesagte oder benützte Kredite zu annulieren und ihre dadurch sofort zur Rückzahlung fällig gewordenen Guthaben ohne weitere Kündigung einzufordern".
Ja, was heisst das denn nun? Falls die Zinsen wieder anziehen, kann dann die Bank einfach so sagen, der Vertrag, den wir zu den damals geltenden Zinsen gemacht haben, wird jetzt aufgelöst und du musst alles sofort zurückzahlen. Wenn du das Haus behalten willst, kannst du ja einen neuen Vertrag mit den ( nun hohen ) neuen Zinsen machen ?
Verstehe ich da was falsch ?? Finde diesen Artikel schon ziemlich schräg....
Danke und Gruss
Dumberlin
Ich habe mal wieder eine Frage, bin halt doch mehr der Informatiker als der Banker
In den AGB's welche ich zum Hypothekarvertrag dazu bekomen habe, steht folgendes:
Kündigung der Geschäftsbeziehung:
Die Bank hat das Recht, bestehende Geschäftsverbindungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung aufzuheben, insbesondere auch zugesagte oder benützte Kredite zu annulieren und ihre dadurch sofort zur Rückzahlung fällig gewordenen Guthaben ohne weitere Kündigung einzufordern".
Ja, was heisst das denn nun? Falls die Zinsen wieder anziehen, kann dann die Bank einfach so sagen, der Vertrag, den wir zu den damals geltenden Zinsen gemacht haben, wird jetzt aufgelöst und du musst alles sofort zurückzahlen. Wenn du das Haus behalten willst, kannst du ja einen neuen Vertrag mit den ( nun hohen ) neuen Zinsen machen ?
Verstehe ich da was falsch ?? Finde diesen Artikel schon ziemlich schräg....
Danke und Gruss
Dumberlin