Ich besitze eine Gewerberäumlichkeit in einem Mehrfamilienhaus und spiele mit dem Gedanken diese auf Airbnb anzubieten, bzw. dauerhalt als Wohnung zu vermieten.
Die Gewerbeeinheit verfügt über einen separaten Eingang, es würde also keiner der Airbnb-"Mieter" Zugang zum "Wohnhaus", Keller, Tiefgarage usw. erhalten. Die Gewerbeeinheit ist ebenfalls im Minergiestandard mit Komfortlüftung gebaut.
Im Stockwerkeigentümer Reglement ist festgehalten (auszugsweise):
Die Stockwerke EG bis DG sind für Wohneinheiten und das UG für teilweise mässig störendes Gewerbe. Den Eigentümern ist es gestattet, ohne Einwilligung der anderen Stockwerkeigentümer die Räumlichen als Wohnung oder Gewerbe umzugestalten bzw. zunutzen.
Soweit ist alles gut, aber ich habe noch folgende Fragen:
1. Umnutzung als Wohnung (dauerhafte Vermietung)
- es wurde als Gewerbe (im Reglement steht UG Gewerbe) gekauft, im beurkundeten Kaufvertrag steht Sonderrecht an Gewerberaum. Ist eine Nutzung als Wohnung (normale dauerhafte Vermietung) zulässig, oder müsste eine Nutzungsänderung (mit Baubewilligung) beantragt werden?
2. Vermietung auf Airbnb
- Darf ich diese Einheit auf Airbnb als "Wohnung" anbieten, oder widerspricht dem der Zwecke "Gewerbe"
Die Gewerbeeinheit verfügt über einen separaten Eingang, es würde also keiner der Airbnb-"Mieter" Zugang zum "Wohnhaus", Keller, Tiefgarage usw. erhalten. Die Gewerbeeinheit ist ebenfalls im Minergiestandard mit Komfortlüftung gebaut.
Im Stockwerkeigentümer Reglement ist festgehalten (auszugsweise):
Die Stockwerke EG bis DG sind für Wohneinheiten und das UG für teilweise mässig störendes Gewerbe. Den Eigentümern ist es gestattet, ohne Einwilligung der anderen Stockwerkeigentümer die Räumlichen als Wohnung oder Gewerbe umzugestalten bzw. zunutzen.
Soweit ist alles gut, aber ich habe noch folgende Fragen:
1. Umnutzung als Wohnung (dauerhafte Vermietung)
- es wurde als Gewerbe (im Reglement steht UG Gewerbe) gekauft, im beurkundeten Kaufvertrag steht Sonderrecht an Gewerberaum. Ist eine Nutzung als Wohnung (normale dauerhafte Vermietung) zulässig, oder müsste eine Nutzungsänderung (mit Baubewilligung) beantragt werden?
2. Vermietung auf Airbnb
- Darf ich diese Einheit auf Airbnb als "Wohnung" anbieten, oder widerspricht dem der Zwecke "Gewerbe"