Airbnb + Stockwerkeigentum

MeineBurg

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25. März 2015
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Ich besitze eine Gewerberäumlichkeit in einem Mehrfamilienhaus und spiele mit dem Gedanken diese auf Airbnb anzubieten, bzw. dauerhalt als Wohnung zu vermieten.

Die Gewerbeeinheit verfügt über einen separaten Eingang, es würde also keiner der Airbnb-"Mieter" Zugang zum "Wohnhaus", Keller, Tiefgarage usw. erhalten. Die Gewerbeeinheit ist ebenfalls im Minergiestandard mit Komfortlüftung gebaut.

Im Stockwerkeigentümer Reglement ist festgehalten (auszugsweise):

Die Stockwerke EG bis DG sind für Wohneinheiten und das UG für teilweise mässig störendes Gewerbe. Den Eigentümern ist es gestattet, ohne Einwilligung der anderen Stockwerkeigentümer die Räumlichen als Wohnung oder Gewerbe umzugestalten bzw. zunutzen.

Soweit ist alles gut, aber ich habe noch folgende Fragen:

1. Umnutzung als Wohnung (dauerhafte Vermietung)

- es wurde als Gewerbe (im Reglement steht UG Gewerbe) gekauft, im beurkundeten Kaufvertrag steht Sonderrecht an Gewerberaum. Ist eine Nutzung als Wohnung (normale dauerhafte Vermietung) zulässig, oder müsste eine Nutzungsänderung (mit Baubewilligung) beantragt werden?

2. Vermietung auf Airbnb

- Darf ich diese Einheit auf Airbnb als "Wohnung" anbieten, oder widerspricht dem der Zwecke "Gewerbe"

 
oder müsste eine Nutzungsänderung (mit Baubewilligung) beantragt werden?
Davon musst Du ausgehen. Das ist blslang Gewerbefläche und muss, mit den entspr. Anforderungen an Wohnflächen/Wohnräume, auch bei der Gemeinde umgemeldet werden, damit daraus eine Wohnfläche wird.

Wärmeschutz scheint ja bereits erfüllt zu sein... bleiben die Räumlichkeiten als solche... die Belichtung (Fläche im Verhältnis zur Raumgrösse, oft 10%) als Wohnraum muss gewährleistet sein.... Fenster zum öffnen sollten auch vorhanden sein (bzw. Schaufenster raus...normale Fenster rein, falls so vorhanden)... Nasszellen bräuchte es ebenalls wie ggf. separaten Kellerraum, bis hin zur Schutzraumabgabe (sofern dies dort beim Gewerbe noch kein Thema war, oder sich im Geäude doch noch ein solcher befände?).

Sprich es mit der Gemeinde/Stadt ab.

Ebenso, ob man dort diese Art der Vermietung ggf. auch als Gewerbe ansähe?

Darf ich diese Einheit auf Airbnb als "Wohnung" anbieten, oder widerspricht dem der Zwecke "Gewerbe"
Wenn die Umwandlung bei der Behörde, von Gewerbe- auf Wohnfläche abgeschlossen ist (wie immer die Bedinungen wären), dann ist es natürlich auch eine "Wohnung".

 

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