Hall Jaycee,
zuerst ein "Willkommen im Forum"!
Bei dieser Zahlungsweise bist Du, bis auf wenige Ausnahmen, immer in Vorleistung! Das ist für Dich nicht optimal.
Grundlegend solltest/kannst Du zu Deiner Sicherheit eine Art "Vertragserfüllungsbürgschaft" vom GU verlangen (womit die Vorauszahlungen gesichert wären) und unbedingt einen "verbindlichen" Fertigstellungstermin verlangen. Da man nicht weiß wie lange ggf. die Genehmigungsphase dauert, stellt man als verbindlichen Anfangstermin den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung hierfür ein. Ab hier gerechnet dann......x Monate!
Die Anzahlung bei Vertragsabschluss, ohne Vertragserfüllungsbürgschaft, ist riskant. Zu diesem Zeitpunkt hast Du dafür keinerlei Gegenleistung!
Die Planungsrate "15% bei Einreichung des Baugesuches" kann man ggf. so vertreten, wobei hier ja schon die Anzahlung von 7% enthalten wäre. Besser wäre hier die Zusammenfassung der beiden Positionen, wobei dann wiederum auch 10% des Wertes angebrachter erscheinen würden.
Die Zahlung bei Baubeginn ist wieder eine Rate ohne Sicherheit, zu Deinen Lasten. Bis dahin hättest Du über ein Drittel des Hauspreises gezahlt und hierfür max. das Baugesuch als echte Leistung erhalten. Bis zu diesen Zeitpunkt wäre noch kein Krümel Erde bewegt oder keine Schippe Beton geliefert!
Diese Position solltest Du streichen bzw. auf einen passenden Zeitraum, nach erbrachter Leistung verschieben/verteilen.
Die 70% des Bauwertes nach Erstellung des Dachstuhls ist ebenfalls zu hoch. Würde es hiernach zu Problemen führen, eine Trennung anstehen, könntest Du mit den verbliebenen 30% nie und nimmer die restlichen Arbeiten, ggf. von Dritten, ausführen lassen. Dies wäre ein fürchterlicher Verlust!
Nach ..Unterlagsboden würden Dir nur noch 4% der Bausumme zur Verfügung stehen. Wenn Du bedenkst dass genau nach diesem Zeitpunkt die teuersten Ein- und Ausbauten erst kommen, dann wirst Du auch hier feststellen, dass dies zu diesem Zeitpunkt überzahlt ist.
Zudem wäre noch zu klären, wo und wie man die bei euch ja wohl üblichen 10% Sicherheitseinbehalt bis zur Übergabe/Abnahme darstellen will, wenn Du vorher schon 97% der Hauspreises gezahlt hast?
Wenn Du eine Vertragserfüllungsbürgschaft bekommst, dann sind die einzelnen Zahlungsstufen nicht so relevant, wenn der GU hier auch auf Vorkasse aus ist, aber wenn er dies verweigern würde, dann hättest Du zu jedem Zeitpunkt eine "Überzahlung" geleistet.
Hier solltest Du m.E. mit dem GU verhandeln und entsprechend verfahren. Wenn echtes Interesse auf beiden Seiten vorhanden ist, sollte dies kein Problem darstellen.
Gruß vom Pfälzer