Akonto-Zahlungen bei GU

Jaycee

Mitglied
30. Aug. 2008
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Wir sind zurzeit in der spannenden Verhandlungsphase bei einem GU, und das Thema lautet "Termine Akonto-Zahlungen". Unser GU hat in den AGB's folgende Termine:

7% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung

15% bei Einreichung des Baugesuches

35% bei Baubeginn

70% bei aufgerichtetem Dachstuhl

96% bei eingebrachtem Unterlagsboden

100% bei geplantem Baubezugstermin

Meine Frage an Euch:sind dies gängige Werte bei GU's in der Schweiz oder gibt's da Verhandlungsspielraum, damit wir mehr Kunde und weniger Bank sind?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Inputs!

 
Hall Jaycee,

zuerst ein "Willkommen im Forum"!

Bei dieser Zahlungsweise bist Du, bis auf wenige Ausnahmen, immer in Vorleistung! Das ist für Dich nicht optimal.

Grundlegend solltest/kannst Du zu Deiner Sicherheit eine Art "Vertragserfüllungsbürgschaft" vom GU verlangen (womit die Vorauszahlungen gesichert wären) und unbedingt einen "verbindlichen" Fertigstellungstermin verlangen. Da man nicht weiß wie lange ggf. die Genehmigungsphase dauert, stellt man als verbindlichen Anfangstermin den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung hierfür ein. Ab hier gerechnet dann......x Monate!

Die Anzahlung bei Vertragsabschluss, ohne Vertragserfüllungsbürgschaft, ist riskant. Zu diesem Zeitpunkt hast Du dafür keinerlei Gegenleistung!

Die Planungsrate "15% bei Einreichung des Baugesuches" kann man ggf. so vertreten, wobei hier ja schon die Anzahlung von 7% enthalten wäre. Besser wäre hier die Zusammenfassung der beiden Positionen, wobei dann wiederum auch 10% des Wertes angebrachter erscheinen würden.

Die Zahlung bei Baubeginn ist wieder eine Rate ohne Sicherheit, zu Deinen Lasten. Bis dahin hättest Du über ein Drittel des Hauspreises gezahlt und hierfür max. das Baugesuch als echte Leistung erhalten. Bis zu diesen Zeitpunkt wäre noch kein Krümel Erde bewegt oder keine Schippe Beton geliefert!

Diese Position solltest Du streichen bzw. auf einen passenden Zeitraum, nach erbrachter Leistung verschieben/verteilen.

Die 70% des Bauwertes nach Erstellung des Dachstuhls ist ebenfalls zu hoch. Würde es hiernach zu Problemen führen, eine Trennung anstehen, könntest Du mit den verbliebenen 30% nie und nimmer die restlichen Arbeiten, ggf. von Dritten, ausführen lassen. Dies wäre ein fürchterlicher Verlust!

Nach ..Unterlagsboden würden Dir nur noch 4% der Bausumme zur Verfügung stehen. Wenn Du bedenkst dass genau nach diesem Zeitpunkt die teuersten Ein- und Ausbauten erst kommen, dann wirst Du auch hier feststellen, dass dies zu diesem Zeitpunkt überzahlt ist.

Zudem wäre noch zu klären, wo und wie man die bei euch ja wohl üblichen 10% Sicherheitseinbehalt bis zur Übergabe/Abnahme darstellen will, wenn Du vorher schon 97% der Hauspreises gezahlt hast?

Wenn Du eine Vertragserfüllungsbürgschaft bekommst, dann sind die einzelnen Zahlungsstufen nicht so relevant, wenn der GU hier auch auf Vorkasse aus ist, aber wenn er dies verweigern würde, dann hättest Du zu jedem Zeitpunkt eine "Überzahlung" geleistet.

Hier solltest Du m.E. mit dem GU verhandeln und entsprechend verfahren. Wenn echtes Interesse auf beiden Seiten vorhanden ist, sollte dies kein Problem darstellen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Pfälzer

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Da muss ich auf jeden Fall noch weiterverhandeln, sonst ist mir das Risiko zu gross.

Gruss

Jaycee

 
..ja, das halte ich für angebracht und wünsche Dir viel Glück dabei!

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo

Bei uns war das im GU Vertrag auch so. Dieser ging dann unmittelbar nach fertigstellen der Unterlagsböden in Konkurs.

Was für uns bedeutete:

Das Haus war zu 95% bezahlt, aber leider fehlte der Komplette Innenausbau.

Da wir zusätzlich noch div. Handwerkerpfande hatten kam uns der ganze Spass schlussendlich über 250'000.- mehr zu Kosten als geplant. Von den Nerven und Tränen und Anwaltskosten ganz zu schweigen....

Ich würde bei einem weiteren Bau mit einem GU (was ich sicherlich nie mehr machen werde) auf jeden Fall einen Grossen Teil der Summe erst nach Bauvollendung bezahlen, bzw am besten erst 3 Monate danach,denn erst dann kannst Du Dir sicher sein, dass Du nicht noch Handwerkerpfande eingetragen bekommst.

In diesem Sinne wünsche Ich Dir viel Verhandlungsgeschickt! ;-)

Flora

 
Wir hatten bei unserem GU folgende Zahlungen zu leisten:

- 5% bei Vertragsunterzeichnung

- 1/3 bei Fertigstellung der Betondecke Keller

- 1/3 bei Fertigstellung Rohbau (Aufrichte)

- 1/3 bei Haus Übergabe (Nutzen Schadenbeginn)

Finde ich eigentlich OK, da man so kaum etwas im Voraus bezahlen muss.

Aber auch dieses Modell schützt den Bauherrn im Falle eines Kunkurses des GU's nicht. In diesem Forum findest du einige Möglichkeiten, diesen Fall abzusichern...

 
Hallo Jaycee,

Es ist zwar nachvollziehbar, dass der GU einen Zahlungsplan mit Dir vereinbaren möchte. Du kannst Dich aber ohne weiteres auf den Standpunkt stellen, dass der Zahlungsplan in etwa den Baufortschritt reflektieren sollte. Wir haben uns mit unserem GU auf folgenden Zahlungsplan geeinigt:

5% bei Baueingabe

35% bei Aufrichtung des Rohbaus

30% bei Fertigstellung der hauptsächlichsten Installationen hinter Putz

20% ca. 1 Monat vor Bezugsbereitschaft

10% nach Abnahme des Hauses.

Zudem haben wir eine vertragliche Absicherung für den Fall der Androhung bzw. Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten (Bankgarantie).

Gruss,

mischa01

 
Hallo Zusammen

Das ist auch ein Thema was mir unter den Nägeln brennt. Ich habe nachstehend einmal unseren Zahlungsplan. Mich würde ineressieren, was ihr davon haltet.

- Reservationsgebühr: Fr. 15'000.00

- 25% des Werkpreises (Unterzeichnung Werkvertrag), inkl. Kauf und Zahlung Grundstück (Bedeutet, das Land gehört schon mal uns.)

- 30% des Werkpreises bei betonieren der obersten Decke

- 30% des Werkpreises bei einbringen der Unterlagsböden

- 15% Schlusszahlung 5 Tage vor Schlüsselübergabe (inkl. Mehr - Minderkosten)

Ich bin kein Experte. Aber ich habe das Gefühl, das wir auf diese Weise so ca. immer das bezahlen, was schon gemacht wurde. Was meint ihr dazu?

Gruss

Jürg

 
Bei mir ist die erste Zahlung bei Baubewilligung und die letzte bei Einzug oder auf Wunsch nach einer 3monatigen Frist (wegen dem Handwerkerpfandrecht). Da allerdings eine Bankausführungsgarantie besteht, ist die 3-Monatsfrist nicht wirklich nötig. Andere Anbieter wollten auch, dass die erste Zahlung bei Vertragsabschluss, Eingabe etc. erfolgt. Einfach nein sagen und wenn's nicht's bringt Anbieter wechseln.

Gruss,

Serge-CH

 
Was ich als "gebranntes Kind" in Sachen GU noch beifügen kann ist folgendes:

Evlt. wäre es eine möglichkeit den "Baufortschritt-Zahlungsplan" noch zu konkretisieren, dh den Baufortschritt genauer zu beschreiben.

Bei uns war es zB so, das die Zahlung ausgelöst wurde bei:

-Reservation 10'000

-Betonierte Kellerdecke

-Dachstuhl setzen

-Einbau der Fenster

-Unterlagsböden

-5 Tage vor Übergabe

der GU hat dann einen grossen Anteil Geld bekommen nach Einbau der Fenster. Als nächstes kamen gleich die Unterlagsböden, was die nächste Zahlung auslöste. (er hätte zb unbedingt noch den Grundputz machen müssen, vor den Unterlagsböden, allerdings stand das nirdendwo und wir wussten das auch nicht).Sonst wurde nichts mehr gemacht.

Und dann ging er Konkurs. Das Haus hatte also Fenster und einen Unterlagsboden, aber sonst nichts. Keinen fertigen Grundputz, keinen Abrieb usw.

So würde ich heute klar definieren, das zb das Haus aussen noch abgebrieben sein muss oder ähnliches.

@steigerju: bedenke einfach, dass Du nach den Unterlagsböden das Haus bereits zu 85% bezahlt hast und der gesammte Innenausbau noch fehlt.

Bei uns in der Region (nach eben dem Konkurs unseres GU's) haben div. GU's ihre Ratenzahlungspläne angepasst, weil einfach niemand mehr bereit war so ein Risiko auf sich zu nehmen. Von einem weiss ich, dass die Bauherren keine Raten mehr bezahlen nach der Reservation, sondern erst bei Übergabe. Dieser GU erfreut sich vieler Aufträge im moment ;-))

Herzliche Grüsse

Flora

 
Eure Inputs haben uns viel gebracht, vielen Dank! Unmittelbare Folge: wir konnten den Zahlungsplan in einem Punkt zu unseren Gunsten abändern, obwohl wir den Bauvertrag eigentlich schon unterschrieben haben. Trotzdem: ein ungutes Gefühl blieb.

Und dieses ungute Gefühl bestätigte sich: als es dann konkret an die Planung ging (das Grundstück war fast gekauft), arbeitete der GU sehr unsorgfältig. Resultat: drei Tage vor dem Kauf des Grundstückes stellte sich heraus, dass das Haus wegen den Bauvorschriften gar nicht so gebaut werden konnte. Wir stoppten alles und stiegen aus dem Vertrag aus. Das Verhalten des GU war dabei sehr unprofessionell, und sein Geschäftsführer nahm nicht einmal Kontakt mit uns auf. Immerhin: der GU erstattete uns die volle Anzahlung zurück.

Unser Learning daraus: zuerst vergleichen, dann verhandeln, dann unterschreiben. Was ja eigentlich normal wäre... Und nur Zahlungspläne akzeptieren, die dem Bauverlauf entsprechen und nicht ihm weit vorausrennen.

 
Dein Entscheid, aus dem Vertrag auszusteigen, war sicher das Beste! Nun es gibt für jeden Bauherren die Möglichkeit einer optimalen Absicherung, nämlich mit einer schon früher bereits genannten "Vertragserfüllungsbürgschaft" oder "Vorauszahlungsbürgschaft". Eine solche schützt den Auftraggeber vor Insolvenz des Vertragspartners bzw. Auftragnehmers. Nur muss eine solche Bürgschaft beinhalten, dass die ausstellende Bank "jeden Geldbetrag bis zu einer Gesamthöhe von ??" garantiert und das mit Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit".

Wenn der Vertragsnehmer nicht bereit ist, eine derartige Bürgschaft auszustellen, ist er es nicht wert Vertragspartner zu werden. Nur schlitzohrige Unternehmer verlangen im Übrigen solche Vorauszahlungen./emoticons/default_smile.png

 
Na 100% gibts im Leben a bekanntlich nie.

Man muss natürlich auch Verstädniss für die Andere Seite haben und verstehen das sich der GU ebenfalls davor schützen muss das du Konkurs gehst bzw aus irgend einem Grund nicht zahlen kannst willst.

Und wenn wir mal ehrlich sind.

In der Schweiz wird es sicherlich öfter der Fall sein das ein Bauherr im Bau in Zahlungsschwierigkeitenund oder Engpässe kommt als der GU.

 

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