Hallo zusammen
Die Bauarbeiten an unserem Haus haben Anfang Dezember begonnen, die Baugrube ist ausgehoben, die Bodenplatte betoniert und bis Ende Januar sind Bauferien. Der Bauunternehmer hat uns für die ausgeführten Arbeiten wie vereinbart eine Akontorechnung geschickt. Der Rechnungsbetrag für die Baumeisterarbeiten beträgt 42'000 Fr., wovon 26'000.-Fr. für Materialeinkauf aufgeführt sind (Backsteine, KS-Ziegel und Anzahlung Kellerwandelemente). Die Backsteine sind bereits auf dem Bauplatz deponiert und die Wandelemente vom Baumeister beim Lieferanten in Auftrag gegeben.
Nun zu meiner Frage: Ist es üblich und zulässig, für Materialeinkäufe Akontozahlungen zu verlangen? Im Werkvertrag ist nur von geleisteter Arbeit die Rede und in der verbindlich erklärten SIA 118 wird der Leistungswert bzw. die Leistungen erwähnt.
Mein Bauleiter hat die Rechnung visiert und demnach für gut befunden. Ich gehe davon aus, das die Bank diese ohne Rückfrage zahlen würde. Ein mir bekannter Architekt hat mir aber gesagt, dass in der Regel nur Material verrechenbar ist, welches bereits verbaut wurde (Geld nur für Gegenleistung) und ich die Rechnung um die 26'000 kürzen solle. Hat er Recht? Was passiert, wenn ich die Ziegel bezahle und diese von der Baustelle geklaut werden? Was passiert, wenn ich die Anzahlung für die Kellerelemente leiste und der Bauunternehmer Konkurs geht oder den Lieferanten nicht bezahlt? Ich bin kein Pessimist aber aber zu gutgläubig soll man ja auch nicht sein. Was denkt ihr?
Die Bauarbeiten an unserem Haus haben Anfang Dezember begonnen, die Baugrube ist ausgehoben, die Bodenplatte betoniert und bis Ende Januar sind Bauferien. Der Bauunternehmer hat uns für die ausgeführten Arbeiten wie vereinbart eine Akontorechnung geschickt. Der Rechnungsbetrag für die Baumeisterarbeiten beträgt 42'000 Fr., wovon 26'000.-Fr. für Materialeinkauf aufgeführt sind (Backsteine, KS-Ziegel und Anzahlung Kellerwandelemente). Die Backsteine sind bereits auf dem Bauplatz deponiert und die Wandelemente vom Baumeister beim Lieferanten in Auftrag gegeben.
Nun zu meiner Frage: Ist es üblich und zulässig, für Materialeinkäufe Akontozahlungen zu verlangen? Im Werkvertrag ist nur von geleisteter Arbeit die Rede und in der verbindlich erklärten SIA 118 wird der Leistungswert bzw. die Leistungen erwähnt.
Mein Bauleiter hat die Rechnung visiert und demnach für gut befunden. Ich gehe davon aus, das die Bank diese ohne Rückfrage zahlen würde. Ein mir bekannter Architekt hat mir aber gesagt, dass in der Regel nur Material verrechenbar ist, welches bereits verbaut wurde (Geld nur für Gegenleistung) und ich die Rechnung um die 26'000 kürzen solle. Hat er Recht? Was passiert, wenn ich die Ziegel bezahle und diese von der Baustelle geklaut werden? Was passiert, wenn ich die Anzahlung für die Kellerelemente leiste und der Bauunternehmer Konkurs geht oder den Lieferanten nicht bezahlt? Ich bin kein Pessimist aber aber zu gutgläubig soll man ja auch nicht sein. Was denkt ihr?