Hoi Santana,
neben dem "Grundgerüst" des Werkvertrages, wie es z.B. beim SIA Werkvertrag ist, brauchst Du noch die Ausmasspositionen mit Einheitspreis - hier müsste darauf geachtet werden, dass ihr möglichst alle Positionen erfasst, die bei den betreffenden Leistungen vorkommen können, damit keine oder so wenig wie möglich Regie bei der Abrechnung vorkommt. Das wären Leistungen nach Aufwand und sind möglichst zu vermeiden.
Regierapporte müssten täglich von Euch unterzeichnet werden, sonst werden sie nicht ausbezahlt, das müsstet ihr auf jeden Fall im Werkvertrag drinn haben.
Qualität (Beschreibung der Leistungen - Lieferung und Montage von ...), Menge, Kosten - Einheitspreise, Rabatt und Skonto, Übergabetermine, Ausmasse, Eventualpositionen, Garantie, Garantierückbehalt, Versicherung etc. sind in etwa die Grundsteine eines solchen Vertrages.
Der Vertragstext (wie z.B. der von der SIA) ist relativ kurz und bündig, weil sowieso nach der erbrachten Leistung und den Einheitspreisen verfahren und abgerechnet wird.
Kommt ihr mit dem Unternehmer auf einen Betrag, und passt der euch, dann könnt ihr ja einen Pauschalpreis vereinbaren, wobei dann im Vertrag drinn stehen müsste, dass SÄMTLICHE notwendigen Lesitungen, die zum Erzielen des Werkes von nöten sind, im Pauschalpreis inbegriffen sind und dass keinerlei Mehrkosten seitens des Auftraggebers übernommen werden.
Aus diesem Grund müsst ihr eben möglichst alle Positionen erfassen, damit der Unternehmer nicht bei der Abrechnung kommen kann, dies oder jenes sei nicht im Preis mitinbegriffen.
Viele Grüße, bud.