Akzeptieren von Registunden auf Budget-Positionen, Bauen mit GU

kbadertscher

Mitglied
10. März 2011
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Hallo zusammen

Wir befinden uns in der Diskussion mit dem GU über die Schlussabrechnung unseres Hauses und erleben da "Unschönes". Ich möchte meine Frage beispielhaft am Parkettleger stellen.

- Es handelt sich dabei um eine Budget-Position von sagen wir 25'000.-

- Wir haben eine andere Auswahl getroffen und dazu ein Angebot von 31'000.- erhalten.

- In diesem Angebot sind die Kosten für Regiestunden erwähnt, es ist aber keine Anzahl und daher auch kein Betrag enthalten, die 31'000 beinhalten also keine Regiestunden

- Der Unternehmer hatte genug Zeit, sich mit dem Zustand des Untergrunds etc. vertraut zu machen.

- Diese Offerte haben wir via Architekt gutgeheissen.

Die Rechnung wurde offenbar kurz nach Fertigstellung an den Architekten geschickt (also vor über einem Jahr), davon haben wir bis jetzt nichts erfahren.

- Die Rechnung beinhaltet nun genau die 31'000.- (Masse etc. voll ok) aber auch 5'000.- Mehrkosten alle auf Regie (ca 50 Stunden) für Begradigungen des Unterlagsbodens, Maschinenmiete, etc.

- Die Regie-Rapporte wurden vom Architekten wohl gezeichnet, eine Information an uns zu den Mehrkosten erfolgte nicht.

Es macht uns nun ziemlich Mühe diese Mehrkosten einfach "zu schlucken". Zumal es auch andere Budget-Positionen, bei denen eine deutliche Überschreitung der offerierten Kosten vorliegt (> 10%).

Kann uns jemand sagen, auf welcher Grundlage wir die Verhandlung führen können?

Darf der Architekt diese Regie-Rapporte (im Namen des GU?) unterzeichnen, ohne uns zu informieren?

Besten Dank für Eure Anworten

Kurt Badertscher

 
Hallo Kurt

Wie hast Du denn nun gebaut... doch wohl im GU-Verhältnis...oder? Oder doch im Architekturverhältnis.

Falls es sich um ein GU-Bau handelt, können Dir persönlich die Kosten für Vorarbeiten, oder Nacharbeiten am Vorgewerk "egal" sein. Das ist ein alleiniges Problem des GUs. Er hat das Haus zu einem Preis gebaut, wenn "seine" Handwerker zu ungenau arbeiteten, die Folgehandwerker Mehraufwände dadurch hatten, dann hätte es der GU intern und selbst klären müssen..... sprich... zu Deinem Beispiel... hier hätte dann der Estrichleger/Unterlagsbödler zur "Nacharbeit" anrücken müssen....dannn hätte ggf. auch das Parkett einfach verlegt werden können.

Wenn es doch ein Architekturauftrag war, dann schaue in den Architektenvertrag....dort steht oft, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Architekt Aufträge in euerem Namen erteilen darf (nebenbei bemerkt, solche Punkte sollte man natürlich schon im Vertrag vorgängig streichen).

 
Vielen Dank für die rasche Antwort

Grundsätzlich haben wir einen GU Kaufvertrag. Darin eingebettet sind wie üblich die Budget-Positionen, deren Schlusspreis schlussendlich durch unsere Auswahl bestimmt wird. Unser problemfeld ist auf die Ausführung dieser Budget-Positionen beschränkt (Boden, Sanitär, etc.).

Entsprechend des Vertrags-Konstrukts haben wir mit dem involvierten Architekten keinen Vertrag, er wickelt den Bau zusammen mit dem GU ab.

Wir erachten es gurndsätzlich als ordnungsgemäss, dass wir nach unserer Auswahl (hier des Bodenbelags) eine Offerte erhalten und den Mehrpreis "Offerte - Budget-Betrag" auch akzeptieren.

Darf nun der GU die gesamten Mehrkosten 1.1 auf uns überwälzen?

Ein gewisses Mass an Abweichung können wir auch tolerieren (effektive Masse, Unvorhergesehenes). In unserem Fall scheint es mir, dass mit genügender Besichtigung der Bodenleger bereits eine gewisse Anzahl an Regiestunden in die Offerte hätte nehmen müssen (dann hätten wir diese allenfalls auch akzeptiert)?

Oder der Unterlags-Bödeler hätte auch eine Korrektur des krummen Bidens verpflichtet werden müssen?

Mit welchen Argumenten kommen wir weiter? Gibt es rechtlich Verbindliches dazu? oder Normen?

Grüsse

Kurt Badertscher

 
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat sich nur das Parkett verändert. Statt Parkett A ist Parkett B verarbeitet worden. Parket B kostet 6,000 CHF mehr als Parkett A. Das habt ihr so bestellt und auch die Mehrkosten akzeptiert.

Mir stellt sich nun die Frage, warum sollte Parkett B auch einen höheren Verlegeaufwand haben als Parkett A??? Der Mehrpreis wegen schlechter Vorarbeit wäre auch bei dem budgetiertem Parkett A angefallen und sollte daher nicht Euer Problem sein. Oder verstehe ich da etwas falsch??

Gruss

Christoph

 
Hallo Kurt

Also.... bei GU-Verträgen zahlst Du lediglich die Mehrkosten durch die Änderungen beim aussuchen anderer Beläge...oder was immer definitiv festzulegen war. Hier bekommst Du schon den GU-Zuschlag aufgeschlagen.... mal mehr, mal weniger....aber dies deckt auch Risiken des GUs ab.

Damit ist für Dich aber Schluss!

Alles was an Ausmassen später, beim GU an geänderten Kosten aufläuft, das ist ausschliesslich Sache des GUs. War er in der Vorbereitung oder Kontrolle nicht gut...hat er eben weniger Gewinn, da er solche Kosten selbst tragen muss.

Regiestunden haben auch nichts in diesen Offerten zu suchen... Du bestellst mit Unterschrift der Mehrkostenabrechnung nun den neuen, schönen Parkett....der kostet Dich deshalb "X"-Franken mehr als im Budget enthalten war.... das war´s dann aber auch schon.

Regiestunden würden höchstens dann anfallen und zu zahlen sein, wenn Du selbst noch irgendwelche Änderungen während der Ausführungszeit gewünscht hättest...aber auch dann hätte der GU dies sicher als Mehrkostenabrechnung längst (und vor Ausführung) Dir zur Unterschrift vorgelegt. Wenn Du solches nicht gemacht hattest, dann würde ich dem GU auch klar sagen, dass dies alleine sein Problem sei. Das sind dann seine Kosten. Für Dich gäbe es dann keine Verpflichtung Kosten zu übernehmen.

 
Hallo Christoph

Danke für Deine Meinung. Wenn wir ein Parkett gewählt hätten, das preislich innerhalb des Budgets gewesen wäre, wäre vielleicht folgendes passiert

- Budget-Betrag 25'000.-

- Offerte 25'000.- (nur Betrag pro Regiestunde, aber keine Anzahl und daher auch nichts im Betrag 25'000.- enthalten)

- Rechnung 30'000.- (25'000.- Parkett plus 5'000.- Regie)

Wir wären damit nicht weiter und hätten die 5'000.- Regie trotzdem auf der Rechnung. Unsere Auswahl des Bodenbelags und deren Preis beeinflussen diese Regiestunden meiner Ansicht nach nicht.

Da es sich um eine Budget-Position handelt, welche mit einer Offerte behandelt wird (also kein Festpreis wie für andere Teile des Hauses), stellen sich mir eher folgende Fragen

- Welche Abwehrmöglichkeiten habe ich für diese Regiestunden?

- Kann ich darauf pochen, dass es zuviel sind (> 10%)?, vorhersehbar waren?, von uns bewilligt hätten müssen?

Mir erscheint es, als ob der Handwerker hier eine tolle Offerte gemacht hat, um uns zu beruhigen und sich danach mit Regiestunden (via Architekten genehmigt) schadlos hält. Aber eben, welche Möglichkeiten sind hier erfolgsversprechend?

Grüsse

Kurt

 
Hallo Christoph

Danke für Deine Meinung. Wenn wir ein Parkett gewählt hätten, das preislich innerhalb des Budgets gewesen wäre, wäre vielleicht folgendes passiert

- Budget-Betrag 25'000.-

- Offerte 25'000.- (nur Betrag pro Regiestunde, aber keine Anzahl und daher auch nichts im Betrag 25'000.- enthalten)

- Rechnung 30'000.- (25'000.- Parkett plus 5'000.- Regie)
hallo

Und wie gehts dann weiter? 25000 bezahlen wie abgemacht und damit ist das erledigt.

Wenn du nun einen um 6000 teureren parkett bestellt hast zahlst du auch die 6000 mehr und keine Regiestunden.

Scheint eine gängige Masche einiger Handwerker zu sein:

Erst beim GU günstig offerieren damit man den Auftrag erhält und dann durch Zusatzaufwände beim Endkunden doch noch ne tolle Marge rausholen.

Haben bei mir auch 2 probiert. Bezahlt hab ich das nicht. Soweit ich weiss hat das der GU dann auch nicht gezahlt, aber das ist mir fast egal.

Gruss

 

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