Alles neu macht der Mai

AmBach

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15. Feb. 2010
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Hallo

Nach langem Warten und Hoffen haben wir endlich die Zusage für "unser" Grundstück bekommen. Noch ist es grundbuchamtlich nicht unterschrieben, aber der Termin anfang Mai steht!

Wir sind ein Paar um die Vierzig und freuen uns darauf, nach Mietkompromissen ein Minergie-P Haus nach unseren Bedürfnissen zu gestalten.

Im Forum stöbern wir schon länger herum und haben auch schon unzählige interessante Artikel gelesen. Wir haben beide keine Ahnung vom Bau :) sind aber noch(?) optimistisch, da wir vom voraussichtlichen Architekten bis jetzt nur sehr gute Referenzen erhalten haben.

Unser Projekt ist etwas ungewöhnlich. Das Grundstück ist relativ gross und wir möchten meinen Eltern ermöglichen, einen Hausteil anzubauen. Dazu wollen wir aber kein Land verkaufen. Das würde auch nicht gehen, weil es für meine Eltern dann nicht mehr finanzierbar wäre. Unsere Idee ist nun, Ihnen ein Landstück zu einem symbolischen Preis zu verpachten. Weiss jemand, ob und wie das geht und was man dazu beachten muss?

Herzlichen Dank für die Rückmeldungen.

 
na dann mal herzlichen glückwunsch zum land :)

nun zur frage bezüglich verpachten... wenn deine eltern dort einen hausteil erstellen wollen, wird das wohl eher auf ein baurecht raus laufen, wobei ich mir dann bezüglich grenzabstände nicht sicher bin, ob das dann funktioniert, da ein baurecht ja rechtlich dann ein selbständiges grundstück darstellt.

weiter stellt sich natürlich erst mal grundsätzlich die frage, wer den hausteil finanzieren soll (ich nehme an, deine eltern). was passiert, wenn sie sterben, wer erbt dann? falls sie ins altersheim müssen, wer kauft den hausteil, damit im schlimmsten fall die heimkosten gedeckt sein werden etc.

es könnte dann also durchaus so kommen, dass ihr dann plötzlich nachbarn hättet, die ihr gar nicht wollt.

von da her empfehle ich eher, dass ihr diesen hausteil selbst bau und die eltern dann darin wohnen lasst zu einem zins, der die kosten und die amortisation des hausbaus deckt. dies dürfte für eure eltern ja wohl aufs selbe raus kommen, wie wenn sie den hausteil selbst gebaut hätten, aber das ganze bleibt euer eigentum.

 
Herzlichen Dank für die rasche Antwort.

Das mit dem Grenzabstand müssen wir wohl mal mit dem Architekten oder allenfalls Gemeinde klären.

Mieten funktioniert eben nicht. Weil Eigenkapital zum investieren vorhanden ist, aber nur ein kleines Renteneinkommen. Sie möchten lieber Eigenkapital investieren und dann wenig Hypo zahlen.

Aber vielleicht könnten wir das ganze Projekt vorfinanzieren und ihnen ihren Teil nach Bauende verkaufen. Dann gäbe es auch kein Problem mit Grenzabständen. Könnte allenfalls funktionieren.

 
auch mit dieser lösung müsstest du grundbuchamtlich ein selbständiges grundstück draus machen, damit die eltern dieses käuflich erwerben könnten.

da ihr aber anscheinend genügend flüssig seid, um den hausteil selber erstellen zu können, so käme evtl. ein wohnrecht für die eltern im hausteil in frage. dieses wohnrecht könnten sie käuflich von dir erwerben...

 
Oh, das wird ja immer komplizierter. Wohnrecht verkaufen? Wie geht denn das?

Ich befürchte, ich habe noch nicht mal ganz begriffen, weshalb wir nicht einfach ein Stück des Bodens verpachten können. Wegen den Grenzabständen könnte man sich ja gegenseitig das Näherbaurecht (oder wie auch immer das heisst) erteilen. Oder man könnte das Ganze als Doppeleinfamilienhaus deklarieren. Auf die Idee mit verpachten sind wir gekommen, weil das ja manchmal von Gemeinden gemacht wird. Da wird z.B. für 100 Jahre im Baurecht verpachtet. Das würden wir dann einfach auf Lebenszeit machen. Gibts dafür ev. keine gesetzliche Grundlage für Privatpersonen?

Wenn meine Eltern nicht mehr da sind, würden wir den Hausteil verkaufen oder vermieten. Es wird bereits bei der Erstellung darauf geachtet werden, dass beide Teile eine möglichst hohe Privatsphäre erhalten.

Ich weiss nicht, ob sich all diese Fragen und Ueberlegungen hier im Forum beantworten lassen und möchte da niemanden überstrapazieren. Vielleicht weiss auch jemand, an wen man sich mit solchen Fragen am besten wendet? An den Grundbuchbeamten? Den Architekten?

 
ich gehe davon aus, dass du beim tod der eltern gerne selber darüber bestimmen möchtest, was mit diesem hausteil passieren soll. hierbei kommt es natürlich darauf an, ob du einziger erbe sein wirst oder ob allenfalls noch andere erben (deine geschwister) in frage kommen.

gehört der hausteil deinen eltern (immer dann, wenn du ihnen z.b. ein baurecht verkaufst), so geht der hausteil natürlich in die erbmasse und ist dann unter den erben aufzuteilen. in meinem sinne wäre dies nicht.

daher mein vorschlag, dass du den hausteil selbst erstellst und behältst und ihnen das wohnrecht einräumst (dies kann untentgeltlich oder eben gegen einen fixen betrag erfolgen). dieses wohnrecht räumt deinen eltern das recht ein, den hausteil selbst zu bewohnen, solange sie dies können und wollen. wenn sie auf dieses recht verzichten, so fällt es - vorausgesetzt, der vertrag ist richtig aufgesetzt - einfach dahin und du kannst über den hausteil verfügen.

gehen wir davon aus, dass deine eltern pflegebedürftig würden und in ein teures pflegeheim müssten, so würden diese kosten erst einmal aus dem vermögen deiner eltern gedeckt. gehörte nun der hausteil ihnen, so würde dieser entweder verkauft oder mit einer hypothek belastet, um die kosten zu decken. im extremstfalle würde dies bedeuten, dass ihr diesen hausteil doppelt bezahlten müsstet (bei der erstellung und, wenn ihr ihn den eltern schenken würdet, bei der ablösung der hypothek oder beim rückkauf).

daher mein vorschlag betr. wohnrecht. hier können deine eltern eben wohnen solange sie wollen und können und danach steht dir der hausteil zur freien verfügung.

aufgrund deines erstes posts ging ich davon aus, dass dir die liquiden mittel für den hausteil fehlen und umgekehrt deine eltern das land nicht kaufen könnten. daher mein vorschlag, ein wohnrecht zu verkaufen. das allereinfachste wäre, wenn du die mittel für den hausteil selbst hast, diesen einfach deinen eltern ganz normal mittels mietvertrag gegen eine monatliche miete zu vermieten.

 

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