Hallo,
unser Küchenbauer wird Alno heissen. Keine Ahnung ob das recht, gut oder sehr gut ist... (wir hatten bisher keine Erfahrung mit dem Küchenbauer). In unserem Vertrag steht ein Betrag für die Küche mit ausgewiesenen elektr. Geräten 'drin. Da unsere Küche sowieso viel viel mehr kosten wird, möchten wir erfahren wie das normalerweise so abläuft.
Angenommen unsere Küche beläuft sich auf Fr. 30'000.- (inkl. Geräte). Wird dann einfach der Standardwert von etwa 13'000.- abgezogen und wir müssen dem GU 17'000.- nachschieben oder wie geht das?
Können/dürfen wir z.B. die Geräte selbst anliefern und diese so vom GU "ausklammern", da die Küche selbst (das Holz also) sowieso teurer wird als der Standard und der GU somit eh mehr verdient oder kann sich der auf eine "komplette Küche" berufen, für welche er dann auch Garantie leistet?
...ach ja ganz wichtig: Was haltet Ihr von Alno-Küchen?
Wäre um Rat sehr dankbar!/emoticons/default_sad.png
unser Küchenbauer wird Alno heissen. Keine Ahnung ob das recht, gut oder sehr gut ist... (wir hatten bisher keine Erfahrung mit dem Küchenbauer). In unserem Vertrag steht ein Betrag für die Küche mit ausgewiesenen elektr. Geräten 'drin. Da unsere Küche sowieso viel viel mehr kosten wird, möchten wir erfahren wie das normalerweise so abläuft.
Angenommen unsere Küche beläuft sich auf Fr. 30'000.- (inkl. Geräte). Wird dann einfach der Standardwert von etwa 13'000.- abgezogen und wir müssen dem GU 17'000.- nachschieben oder wie geht das?
Können/dürfen wir z.B. die Geräte selbst anliefern und diese so vom GU "ausklammern", da die Küche selbst (das Holz also) sowieso teurer wird als der Standard und der GU somit eh mehr verdient oder kann sich der auf eine "komplette Küche" berufen, für welche er dann auch Garantie leistet?
...ach ja ganz wichtig: Was haltet Ihr von Alno-Küchen?
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