Lieber Suisse
Das _TUN_ ist immer schwierig. Grundsätzlich: Wenn Du schwein gehabt hast, ist alles gut gegangen. Wenn's nicht gut geht, gehts schief.
Nein, im Ernst. Persönlich bin ich nicht als GU-Freund bekannt, und würde Dir hier natürlich alle Vorteile von einem Architektur-Auftrag und Werkverträgen erzählen können... aber im Grund, wenn's schief läuft, bist Du damit genau so der Bepisste wie bei einem GU.
Mir scheint wichtig, dass jeder Bauherr jemand hat, der für den Bau schaut. Zu Deutsch, wenn der Bauleiter es sich finanziell nicht leisten kann, 2x pro Woche auf der Baustelle zu sein (oder noch mehr) und richtig zu rüsseln, wenn etwas falsch läuft, dann kannst Du auch nicht erwarten, dass er sich für Deinen Bau einsetzt. Was das heisst, kannst Du selber rechnen.
Die Variante ist - Pfälzer und Bauprofi freuen sich über die Werbung - sich einen unabhängigen Berater zuzulegen. Rechtzeitig. 80% der Probleme können günstig/erfolgreich gelöst werden, wenn die BL / der Unabhängige rechtzeitig die Finger drauf haben.
Zum anderen: Abnahmen heissen so, weil a) das Werk abgenommen wird und /emoticons/default_cool.png die Verantwortung ebenfalls.
Gehe also Abnahmen genügend seriös an. Notfalls zusammen mit einem Profi. Und verlange sämtliche Abnahmeprotokolle von allen Schnittstellen. (Wandfeuchte gemessen? Bewehrung abgenommen?)
Zu leicht sagt man sich «eh die werden schon wissen, was sie tun müssen». Merke: vertuschte Fehler sind nach 10 Jahren verjährte Fehler. Und für verjährte Fehler hält der Eigentümer den Kopf hin. Bzw. das Portemonnaie.
Selber habe ich mehr mit Hangsicherungen zu tun, Gartenmauern. Und da ist es genau das gleiche. Die (ehemals günstige) Gartenmauer bewegt sich ein wenig, worauf der Nachbar klagt. Natürlich entspricht die Mauer nicht dem Stand der Technik, wäre ja auch teuer gewesen. Jetzt baut man das Ding unter beengten Verhältnissen neu, diesmal richtig. Und, weil es so schön ist, auch richtig teuer.
Aber warte... jarichtig, der böse Unternehmer hat die Mauer ja nicht nach dem Stand der Technik gebaut. böserböser Unternehmer, uiuiui. Leider hat die neue Mauer aber auch mehr Wert. Das heisst, die Versicherung sagt Dir, dass Du nun etwas besseres hast. Diese Differenz (Ohnehinkosten genannt, weil man das ohnehin bezahlt hätte, hätte man es von Anfang an richtig gemacht) bezahlt... der Bauherr.
Das einzige was dagegen hilft ist: Wissen, was man will. Und das durchsetzen. Gelten tun nur schriftliche Verträge. Und Blindtext wie "gute Qualität", "besonders schöne Ausführung", "edle Atmosphäre", "genügt hohen Anforderungen" kann man nicht messen, folglich nicht bemängeln und gehört daher weder in einen verbindlichen Beschrieb noch in einen Vertrag.
Viel Glück beim Bauen
Haba
PS. immer im hinterkopf behalten. Auch wenn es - im Artikel oben - noch innerhalb der Garantiefrist liegen würde... aber der Ansprechpartner gibts nicht mehr, dann gilt wie bei der Verjährung: Eigentümer hält das Portemonnaie hin.