Hallo
unsere Nachbarn haben auf einer bereits bestehenden künstlichen Aufschüttung in der Gesamthöhe von 170-180 cm zusätzlich eine Sichtschutzwand erstellt, und dahinter noch einen Pavillon von ca. 3.20-3.50 m Höhe. Unser Haus steht auf dem normalen gewachsenen Terrrain. Nun haben wir im Wohnzimmer sowie auf unserem Sitzplatz (südwestlich liegend) praktisch keine Sonne mehr und im Winter ist das Wohnzimmer so dunkel, dass bereits gegen 15.00 Uhr das Licht angemacht werden muss. Nun meine Frage; als was gilt ein Sichtschutzzaun, der tatsächlich kein Sicht durchlässt? Würde er als Mauer angesehen, wären die Grenzäbstände bedeutend höher, sollte es sogar als Stützmauer klassiert werden, sähe es für uns bedeutend besser aus. Wer kann mit helfen? Finde keinerlei Angaben im Internet, habe schon unzählige Stunden "verbraten" und bekomme auch vom Kanton keine befriedigende Anwort. (oder sie wissen es nicht...)
unsere Nachbarn haben auf einer bereits bestehenden künstlichen Aufschüttung in der Gesamthöhe von 170-180 cm zusätzlich eine Sichtschutzwand erstellt, und dahinter noch einen Pavillon von ca. 3.20-3.50 m Höhe. Unser Haus steht auf dem normalen gewachsenen Terrrain. Nun haben wir im Wohnzimmer sowie auf unserem Sitzplatz (südwestlich liegend) praktisch keine Sonne mehr und im Winter ist das Wohnzimmer so dunkel, dass bereits gegen 15.00 Uhr das Licht angemacht werden muss. Nun meine Frage; als was gilt ein Sichtschutzzaun, der tatsächlich kein Sicht durchlässt? Würde er als Mauer angesehen, wären die Grenzäbstände bedeutend höher, sollte es sogar als Stützmauer klassiert werden, sähe es für uns bedeutend besser aus. Wer kann mit helfen? Finde keinerlei Angaben im Internet, habe schon unzählige Stunden "verbraten" und bekomme auch vom Kanton keine befriedigende Anwort. (oder sie wissen es nicht...)