Da ich mal annehme, dass du genug verdienst und dementsprechend den Beitrag von 850 Franken erreichst sollte dies alles betreffend der 1.Säule kein Problem darstellen.AusnahmenNichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen,
wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig
ist und mindestens Beiträge in der Höhe von 850 Franken (doppelter Mindestbeitrag)
entrichtet. Dies gilt nicht, wenn die erwerbstätige Ehefrau oder
der erwerbstätige Ehemann bereits im AHV-Rentenalter ist.