Altlasten Ausschluss Grundstück

pulsedriver

Mitglied
03. Juli 2009
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Hallon zusammen,

vor einiger Zeit haben wir uns ein Grundstück reserviert (einer dieser üblichen Reservatiosnverträge ohne Notar). Mat einer Reservationsgebühr.

Ich möchte im Kaufvertrag eine Klausel drinnen haben, dass der Verkäufer für Altlasten haftet. Das scheint üblich zu sein. Weiss jemand, ob ich ohne Kostenfolge vond er Reservation zurücktreten kann, wenn die sich weigern,d as reinzunehmen?

Danke und Grüsse.

 
an und für sich müsste die frage erst mal lauten, ist ein reservationsvertrag ohne öffentliche beurkundung überhaupt gültig. meiner meinung nach klar nein, da auch vorverträge über eigentumsübertragungen von liegenschaften der notariellen beglaubigung unterliegen müssen, um gültigkeit zu erlangen.

somit kannst du meiner meinung nach jederzeit und ohne begründung von diesem (ungültigen) vertrag zurücktreten und deine anzahlung zurückverlangen.

 
Es wurde einen Reservationsgebühr entrichtet und keine Anzahlung. Die Frage ist nun was ist eine Reservationsgebühr? Das ganze ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien über eine zukünftige Handlung und bedarf keinerlei notarieller Beurkundung. Kommt nun sehr auf den Wortlaut an.

Zu den Altlasten: im Kt. AG gibt es ja ein recht aktuelles Altlastenkataster. Haften würde ja immer der Verursacher - falls man den noch findet und der noch existiert.

 
an und für sich müsste die frage erst mal lauten, ist ein reservationsvertrag ohne öffentliche beurkundung überhaupt gültig. meiner meinung nach klar nein, da auch vorverträge über eigentumsübertragungen von liegenschaften der notariellen beglaubigung unterliegen müssen, um gültigkeit zu erlangen.

somit kannst du meiner meinung nach jederzeit und ohne begründung von diesem (ungültigen) vertrag zurücktreten und deine anzahlung zurückverlangen.
Dass ich zurücktreten kann, weiss ich, ist öffentlich nicht beurkundet. Es geht eher um die Frage, ob ich das Bezahlte zurückbekommen kann.

Ich hoff ja immer noch, dass das mit dem Vertrag wie gewünscht klappt. Der Vermittler meinte, das sollte vermutlich gehn.

Wenn die das nicht reinnehmen, bleibt halt ein Restrisiko, es grenzt an einen Bauernhof an.

Selbst wenn der Verursacher und evtl sogar der Vorbesitzer gemäss Gesetz zahlen müssten: Dazu wollen die mit 100% Garantie durch ein Gericht überzugt werden im Falle eines Falles. Dann stehn bei mir sicher Anwaltkosten an, der ganze Ärger und evtl immer noch ein Teil der Altlast Kosten. Darum will ich das geklärt haben.

 
das heisst, deine reservationsgebühr würde dir beim kauf nicht angerechnet? wenn doch, dann ist es doch eher eine anzahlung, die eben nicht rechtsgenügend vertraglich vereinbart wurde /emoticons/default_biggrin.png

 
das heisst, deine reservationsgebühr würde dir beim kauf nicht angerechnet? wenn doch, dann ist es doch eher eine anzahlung, die eben nicht rechtsgenügend vertraglich vereinbart wurde /emoticons/default_biggrin.png
Natürlich wird die angerechnet. Was anderes hätte ich nicht unterschrieben./emoticons/default_wink.png

Hatte auch gedacht, dass man so argumentieren kann: Wenn die dem nicht zustimmen, ist anzunehmen, dass sie zumindest etwas befürchten, vielleicht sogar ahnen oder wissen. Damit hätte eine wichtige Info gefehlt, selbst für einen rechtlich eh nicht wirksamen Reservationsvertrag.

 
Entschuldige die Gegenfrage, aber was sollten denn schon für Altlasten auf einem Grundstück zu finden sein, das an einen Bauernhof angrenzt? Wenn Du jetzt gesagt hättest, dass da mal ein Autofriedhof ? la Kaufdorf /emoticons/default_biggrin.png oder eine Messingmine /emoticons/default_tongue.png gestanden hat, dann würde ich Deine Bedenken verstehen. Aber so...

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Hatte auch gedacht, dass man so argumentieren kann: Wenn die dem nicht zustimmen, ist anzunehmen, dass sie zumindest etwas befürchten, vielleicht sogar ahnen oder wissen. Damit hätte eine wichtige Info gefehlt, selbst für einen rechtlich eh nicht wirksamen Reservationsvertrag.
Naja, also diese "Argumentation" ist a) ziemlich schwach & ist gar keine und /emoticons/default_cool.png stell dir vor, man würde bei dir immer wieder kommen mit Zusatzwün"schch"en. Und wenn du nicht unterschreibst, mai, mai, dann hast du es gewusst.../emoticons/default_additional/74.gif

Wieso bist du eigentlich plötzlich so unsicher mit dem Bauland? Ich hatte damals die Gemeinde gefragt... die wussten genau was dort war...

Gruss,

Serge /emoticons/default_smile.png

 
eigentlich war es ja meine argumentation /emoticons/default_cool.png

wenn diese "reservationsgebühr" angerechnet wird, ist es eben eine anzahlung auf den hauskauf und wenn dieser nicht zu stande kommt, so ist diese anzahlung zurückzuerstatten, da der vorvertrag zum kaufvertrag einen formfehler (nicht öffentlich beurkundet) enthält. somit ist dieser vorvertrag rechtlich als nicht zustande gekommen zu gewichten.

fehlt ein solcher vorvertrag, so gibt es wiederum keinen grund für eine anzahlung etc.

 
Aha, naja dann sorry... /emoticons/default_biggrin.png

Ich finde einfach folgenden Satz fragwürdig:

"Wenn die dem nicht zustimmen, ist anzunehmen, dass..."

Glaube kaum, dass das so geht... Dann könnte ja jeder kommen...

Gruss,

Serge

 
@serge

es ging ja darum, ob er grundsätzlich sein geld zurückbekommen kann (rechtlich, nicht moralisch)

ansonsten gehe ich mit dir einig - abmachungen sind abmachungen und einzuhalten

 
Entschuldige die Gegenfrage, aber was sollten denn schon für Altlasten auf einem Grundstück zu finden sein, das an einen Bauernhof angrenzt? Wenn Du jetzt gesagt hättest, dass da mal ein Autofriedhof ? la Kaufdorf /emoticons/default_biggrin.png oder eine Messingmine /emoticons/default_tongue.png gestanden hat, dann würde ich Deine Bedenken verstehen. Aber so...

Mirella /emoticons/default_smile.png
Das geht schnell, auch wenn es nicht die Seite der Scheune ist und der Hof schon lange nicht mehr in betrieb ist. Stand vielleicht mal ein halbes Jahr der alte, lecke Traktor da, bevor er entsorgt wurde? Muss übrigens nichtmal Öl sein,d as geht shcon viel schneller los. Standen Weinreben da (was vermutlich nicht der Fall ist), muss der Boden 50cm tief abgetragen werden und als Sondermüll entsort werden. Gibt noch viel mehr Beispiele.

 
Was ist denn da meinerseits einzuhalten?

Wenn ich das Grundstück kaufe, dann kann ich davon ausgehn, dass es wie beschrieben ist. Ich hab die mündliche Zusicherung des beauftragten Vermittlers, dass da früher eh nur Weide war. Das gehört für mich mit zur Vereinbarung, auch wenn rechtlich kaum nachweisbar, wir wissen es beide.

Ich will im wirklichen Kaufvertrag (dem allein verbindlichen Dokument!) die Sicherheit, dass keine böse Überraschung kommt, schriftlich.

Wenn der endgültige Kaufvertrag (der noch nicht aufgesetzt ist, da das Land noch erschlossen ist), diese Klausel nicht enthalten sollte, dann darf ich doch wohl davon ausgehn, dass als erste die Verkäuferseite die Vereinbarungen nicht gehalten haben.

Wenn die heimlich nur den leisesten Verdacht haben, dass da doch mal was passiert sein könnte, wäre es jetzt schon Betrug, nach dem was sie mir gesagt haben (natürlich kaum zu beweisen).

Meine Reservationsvereinbarung beschreibt ja nicht alle Details des Kaufvertrages. Sondern nur welches Stück Land, Grundbuchauszug, Verkaufs (bzw. Kauf-) Absicht.

 
Naja, also diese "Argumentation" ist a) ziemlich schwach & ist gar keine und /emoticons/default_cool.png stell dir vor, man würde bei dir immer wieder kommen mit Zusatzwün"schch"en. Und wenn du nicht unterschreibst, mai, mai, dann hast du es gewusst.../emoticons/default_additional/74.gif

Wieso bist du eigentlich plötzlich so unsicher mit dem Bauland? Ich hatte damals die Gemeinde gefragt... die wussten genau was dort war...

Gruss,

Serge /emoticons/default_smile.png
Ich hab schon vor der Reservation erwähnt, dass ich Zusicherungen wegen Altlasten will. Hab da immer beruhigende Ausagen bekommen.

Ist doch nicht falsch, wenn ich das nun noch schriftlich im Kaufvertrag will, zumal das nichts absolut unübliches ist! Eigentlich kann man auch fast so argumentieren, dass ich davon hätte ausgehn können, dass der Kaufvertrag diese recht häufig vorkommende Bestimmung mit enthält.

Im Reservationsvertrag seht das nicht drinnen. Muss es aber auch nicht.

Es geht ja eh mehr drum, im Falle eines Falles einen langen Rechtsstreit und Anwaltkosten zu vermeiden. Die haben das Grundstück AFAIK schon jahrzehntelang. Selbst ohne Vereinabrung im Kaufvertrag können die sich kaum aus der Verursacher-Haftung für Altlasten rauswinden, wenn man mit 'nem richtig guten Anwalt dran geht. Nur will ich diese mühsame Vorgehensweise eben vermeiden. Lieber ein anderes Grundstück suchen, wenn es hier mit dem Kaufvertrag nicht wie gewünscht klappt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich habe bisher in keinem deiner postings gesehen, dass sich der verkäufer weigert, dies zu tun. im interesse deines blutdruckes würde ich einfach mal den verkäufer fragen, ob er etwas gegen diese klausel hat /emoticons/default_smile.png

falls er etwas dagegen hat, dann kannst du ja immer noch hochfahren... /emoticons/default_cool.png

ist nicht böse gemeint, aber manchmal macht man sich zu viele gedanken über eier, die noch nicht mal gelegt wurden

 
ich habe bisher in keinem deiner postings gesehen, dass sich der verkäufer weigert, dies zu tun. im interesse deines blutdruckes würde ich einfach mal den verkäufer fragen, ob er etwas gegen diese klausel hat /emoticons/default_smile.png

falls er etwas dagegen hat, dann kannst du ja immer noch hochfahren... /emoticons/default_cool.png

ist nicht böse gemeint, aber manchmal macht man sich zu viele gedanken über eier, die noch nicht mal gelegt wurden
Staus: Der Vermittler hat was unbestimmtes gesagt bezüglich der Klausel, klang positiv für mich, heisst aber lange noch nicht, dass das klappt.

Ich weiss halt gerne vorher, was ich für Möglichkeiten hab, wenn's schief geht. Damit man ruhig abwarten kann, was da kommt und weiss, dass man nicht im Vorfeld eine wichtige Sache verpasst hat. So doof es klingt: Für meinen Blutdruck ist es besser zu wissen, dass ich im Falle eines Falles einfach aussteigen kann, und die Reservationsgebühr zurückbekomme.

 
ok, das weisst du jetzt ja /emoticons/default_wink.png und jetzt gib deinem verkäufer die chance, diese klausel einzubauen. wird ja kein problem sein für ihn, wenn da nix drauf ist. und sonst käme es dich noch immer billiger, das land trotz anzahlung nicht zu kaufen, als das zeugs mühsam zu entsorgen. aber wie gesagt, du solltest die anzahlung ja zurückbekommen.

 
ok, das weisst du jetzt ja /emoticons/default_wink.png und jetzt gib deinem verkäufer die chance, diese klausel einzubauen. wird ja kein problem sein für ihn, wenn da nix drauf ist. und sonst käme es dich noch immer billiger, das land trotz anzahlung nicht zu kaufen, als das zeugs mühsam zu entsorgen. aber wie gesagt, du solltest die anzahlung ja zurückbekommen.
Danke. Sind ja noch ein paar Monate, bis der Kauf wirklich durchgeführt wird. Ist einfach beruhigend zu wissen, dass es alles OK gehn sollte, selbst wenn mit dem Kaufvertrag alles schief geht. Selbst wenn die erste Version ohne das kommt, kann man ja immer nochmal nachfragen. Und erst dann, wenn es immer noch nicht klappen sollte, erwähnen, dass man an Rücktritt denkt.

Denn eines ist klar. Das Grundstück ist sehr schön, der Preis ist irgendwo zwischen ortsüblich bis eher günstig. Wenn immer möglich, wollen wir es kaufen!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Altlasten sind ein Mangel, welcher ein Grundstück für den vorhergesehenen Gebrauch (es geht ja wohl um Bauland?) untauglich macht oder diesen in erheblichem Masse behindert. Deshalb hat der Verkäufer dieses anzuzeigen, andernfalls man den Kauf rückabwickeln könnte.

So gesehen ist Altlastenfreiheit kein Sondernwunsch und keine Extrawurst.

Deshalb wurden diese Altlastenkataster ja auch von gewissen Kreisen bekämpft: Es sei "unnötige Bürokratie, die nur bewirke, Land zu entwerten".

Wenn das Land nicht ehemaliges Industrie- oder Deponiegelände oder Zielhang war, ist wenig zu befürchten. Sich unabhängig zu informieren, z.B. besagtes Altlastenkataster einzusehen, kann aber nichts schaden. Ob es eine begrünte Auffüllung ist, sieht man ja - in dem Falle Eignung als Baugrund zusichern lassen.

 

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