Hoi Moudi
PV-Anlagen gehören zu den energetischen Sanierungen und sind somit abzugsfähig, auch wenn wertvermehrend. Wenn du eine Einmalvergütung (EIV) von Swissgrid erhälst, ist diese jedoch dann wieder als Einkommen zu versteuern, resp. einfach der Nettobetrag nach Abzug EIV ist steuerlich abzugsfähig vom Einkommen analog anderen Unterhaltskosten (also in diesem Jahr auch Gebäudeversicherung und sonstiger Unterhalt abziehen, da wohl über der Pauschale). Ob der eingespiesene Strom dann auch als Einkommen zählt, das ist noch etwas Grauzone. Bei KEV wäre es Einkommen, da ists klar, da keine EIV vorhanden.
Ich werde dann nächstes Jahr mal mit dem Steueramt verhandeln, dass ich einfach im 2015 den Nettobetrag abziehe, in der Annahme ich hätte die EIV bereits erhalten, das wäre tendenziell besser als später die EIV wieder als Einkommen zu versteuern.
Die PV nicht vergessen der Gebäudeversicherung zu melden, am besten VOR Installation, dann ist sie bereits dann versichert.
Gruss Lukas