Amtlicher Wert und Steuererklärung

Moudi

SuperFan
27. Mai 2007
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Hallo zusammen

wir haben im 2010 unser Haus bezogen.

Im Jan2011 wurde die Liegenschaftssteuer für 2010 immer noch basierend nur auf dem amtlichen Wert des Gründstückes berechnet.

Im März2011 erfolgte dann die Bewertung unsere Hauses und bereits im Mai2011

haben wir eine Korrektur der Liegenschaftssteuer für 2010 erhalten.

(Nachzahlung für Grundstück inkl. Haus).

Ich bin nun dabei die Steuererklärung für 2010 zu machen und weiss nicht, welchen amtlichen Wert ich geltend machen kann, darf, muss.

1. amtlicher Wert des Gründstückes per 31.12.2010

2. amtlicher Wert, der im 2011 festgelegt wurde ?

Wie muss ich das im Formular 7 eintragen ?

Merci und Gruss, Jens

 
Hallo Jens

Melde Dich telefonisch bei der kantonalen Steuerverwaltung und schildere den Fall. Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit diesem Vorgehen. D.h. ich wurde schnell verbunden und erhielt dann von einer freundlichen Person die gewünschte Antwort.

Ich hoffe, Du wirst es auch so erleben.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Hallo Moudi

ich stand vor dem gleichen Dilemma.

Ich habe die Steuerverwaltung angefragt.

Die Antwort lautete: Es ist egal, was man einträgt. Die Steuer wird erst definitiv abgehandelt, wenn die Steuerverwaltung das Haus geschätzt hat.

Er meinte wir könnten etwa 80% des Versicherungswertes eintragen. Davon nochmals 5% für den Eigenmietwert. Oder wir können auch nichts angeben.

Gruss

Ritchie

 

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