Hallo zusammen
wir haben im 2010 unser Haus bezogen.
Im Jan2011 wurde die Liegenschaftssteuer für 2010 immer noch basierend nur auf dem amtlichen Wert des Gründstückes berechnet.
Im März2011 erfolgte dann die Bewertung unsere Hauses und bereits im Mai2011
haben wir eine Korrektur der Liegenschaftssteuer für 2010 erhalten.
(Nachzahlung für Grundstück inkl. Haus).
Ich bin nun dabei die Steuererklärung für 2010 zu machen und weiss nicht, welchen amtlichen Wert ich geltend machen kann, darf, muss.
1. amtlicher Wert des Gründstückes per 31.12.2010
2. amtlicher Wert, der im 2011 festgelegt wurde ?
Wie muss ich das im Formular 7 eintragen ?
Merci und Gruss, Jens
wir haben im 2010 unser Haus bezogen.
Im Jan2011 wurde die Liegenschaftssteuer für 2010 immer noch basierend nur auf dem amtlichen Wert des Gründstückes berechnet.
Im März2011 erfolgte dann die Bewertung unsere Hauses und bereits im Mai2011
haben wir eine Korrektur der Liegenschaftssteuer für 2010 erhalten.
(Nachzahlung für Grundstück inkl. Haus).
Ich bin nun dabei die Steuererklärung für 2010 zu machen und weiss nicht, welchen amtlichen Wert ich geltend machen kann, darf, muss.
1. amtlicher Wert des Gründstückes per 31.12.2010
2. amtlicher Wert, der im 2011 festgelegt wurde ?
Wie muss ich das im Formular 7 eintragen ?
Merci und Gruss, Jens