Angebautes Haus neigt sich

Iwanhoe

Mitglied
14. März 2010
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Hallo zusammen,

Wir haben vor 3.5 Jahren gebaut. Nun ist es so, dass sich das Haus schon nach kurzer Zeit angefangen hat zu neigen.

Die Antwort welche wir erhalten haben: Das ist normal, das wird schon aufhören..

Aber nun ist es nach wie vor so, dass sich das Haus immer stärker neigt.

-Innentüren bleiben nicht mehr stehen und öffnen sich selbständig

-Die Schubladen der Küche gehen selber auf, wenn diese nicht ganz geschlossen ist

-Fensterschiebetüren bewegen sich im geöffnetem Zustand selbständig, wenn diese nicht blockiert werden

...... gibt da noch einige Themen mehr...

Ich habe das mal mit der Wasserwage geprüft: Die Neigung ist sicherlich schon mehr als 1%.

(Die Abwasserleitung im Keller hat an gewissen Stellen bereits KEINE Neigung mehr)

Es gibt zwischen Altbau und Neubau bereits Spalten von 3 - 4 cm , im oberen Bereich des Hauses ist es noch mehr.

Kann mir jemand sagen, wieviel normal / Zulässig ist?

Ab wann gilt das als grober Mängel und eine Korrektur kann eingefordert werden (Mit Hausanhebung etc... was sicherlich sehr Aufwändig wäre)

Werde demnächst mit dem Bauingenieur ein Gespräch führen, wie das weiter gehen soll.

Danke für eure Rückmeldung.

 
Lieber Iwanhoe

Nein, das ist nicht normal. Auch wenn die Setzungen aufhören sollten.

Türen, Fenster, evtl. Schubladen kann man richten, das sind nicht wirklichliche Probleme. Fehlendes Gefälle in der  Leitung schon. Wenn Du die Abwasserleitung problemlos messen kannst, ist sie wahrscheinlich frei an der Decke hängend, was man auch korrigieren könnte.

Probleme drohen z.B. im Anschluss der Leitungen innen nach Aussen. Wenn das Haus sich setzt, können sie abgerissen werden.

--

Allgemein. Wenn es mir recht ist, gibt es keine "groben Mängel". Entweder ist etwas ein Mangel oder es ist keiner. Da Du grundsätzlich nicht mehr in der direkten Garantiefrist von 2 Jahren bist, wird es etwas aufwändiger werden.

Da sich das Haus setzt, ist davon auszugehen, dass ein Planungsfehler vorliegt. Rüge diesen Fehler eingeschrieben, schreibe hinein, dass weder der qualitative noch der quantitative Schaden, der aus dem Fehler folgt bereits abschätzbar ist. Verlange, dass der Ing. den Schaden seiner Versicherung anzeigt.

Informiere gleichzeitig Deine Bauwesen-Versicherung. Falls das Haus, an welches Du angebaut hast, nicht Dir gehört, melde einen potentiellen Schaden Deiner Bauherren-Haft an. (Wäre der günstigere Fall. wenn die Angst haben, dass sie Deinem Nachbarn etwas bezahlen müssen, werden sie Dich unterstützen.)

--

Zuletzt. Deine Beschreibung ist sehr kurz gehalten. Selbstverständlich gibt es auch andere Interpretationen, welche möglich wären. Ich rate Dir, Dich umgehend von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen. Die kommenden anderthalb Jahre bis zur Verjährung sind extrem schnell um (in rechtlicher Beratung), und dann tritt Verjährung ein (ausser es sei mutwillig gewesen, aber weise das mal nach...). Entsprechend solltest Du umgehend eine Klage (mit juristischem Beistand) vorbereiten - es sei denn, alle beteiligten Parteien unterschreiben einen Verjährungsverzicht. Beteiligt sind nicht nur der Bauingenieur, sondern auch der Projektleiter (Architekt), der Bauleiter, ggf. weitere Projektierende, und alle zugehörigen Haftpflichtversicherungen!! Übrigens ist die eingeschriebene Mangelrüge an alle Beteiligte (hier ohne Versicherung) zu senden - damit sicher alle im Boot sind.

--

Sanierung: Grundsätzlich ist eine Sanierung z.B. mit Soiltec "relativ günstig". (Merke: RELATIV). Bezahlen willst Du das trotzdem nicht selber.

Grüsse

Haba

 
Vergessen:

Zur Frage von normal / zulässig.

"Normal":

würde ich als ca. 1cm gleichmässige Setzung bezeichnen. Ist bei einem Anbau an ein bestehendes, also bereits gesetztes, Gebäude aber so nicht möglich.

Differentielle Setzungen (eine Seite mehr als die andere, es wird schräg) werden meist als Verhältnis zur Gebäudelänge angegeben. Akzeptable Setzungen für die Schiefstellung, welche man ausgleichen kann, wären so bei 1:300 anzusiedeln. Ab 1:100 wird es für's Auge (auch ohne Spalten) sichtbar.

"zulässig":

Die (veraltete) Norm SIA 267:2003 besagt, Art. 5.2.2

Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit betreffen Anforderungen an die Bauwerksnutzung gemäss Nutzungsvereinbarung.

Das heisst, es gibt keine normierte, zulässige Setzung.

Wenn dort nichts geregelt ist: Als Anhaltspunkt sollte analog aber die (hier ebenfalls veraltete) SIA 260:2003 berücksichtigt werden dürfen. Diese will für die Durchbiegung von Platten und Balken unter quasi-ständigen Lastfällen eine Durchbiegungsbegrenzung von w < l:300, falls spröde Einbauten vorhanden sind (unbewehrtes Mauerwerk wäre evtl. ein Fall) w < l:500.

Die horizontale Auslenkung (wie weit öffnet sich die Schere zwischen Neu- und Altbau, z.B.) sollte wieder, je nach Lastfall, weniger als u < h/200 bis u < h/300 betragen.

(Aber eben, ist nicht direkt anwendbar. Ohne einen Experten, der Dir bescheinigt, dass man das so betrachten solle, wird der Ing. abwinken.)

Liebe Grüsse

Haba

 
Hallo Haba,

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche und schnelle Antwort. Das bringt mich sicher schon mal weiter.

Werde das gut gebrauchen können bei der Besprechung mit dem Ing.

Liebe Grüsse

Iwanhoe

 
Hallo Iwanhoe

Stelle doch mal einen Grundriss und möglichst Schnitt (Neubau-Anbau zum Bestandsgebäude) hier ein. Daraus lässt sich ggf. besser absehen, wo möglicherweise Ursachen zu finden wären.

Wie sieht es denn im Nachbarhaus (Bestand) aus? Gibt es dort auch Risse oder Absenkungen?

Wenn Du einen kpl. Neubau direkt neben ein bestehendes Haus erstellst, wird sich der vorhandene Bauuntergrund auch nochmals, durch das nun höhere Gewicht, mehr oder weniger verpressen...was dann eben auch zu den Randerscheinungen führt.... Dem kann der Bauingenieur mit Baugrundaten entsprechend entgegen wirken.

 
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Jep, genau!

Danke Pfälzer für die Hinweise.

Und: Iwanhoe. Wie gesagt, das ist hier alles ein wenig «vom Schiff aus». Pläne würden helfen. Fotos auch.

Haba

 
Lieber Sir William (Ivanhoe)

Das tönt für mich nicht nur beunruhigend, was Du schreibst. Hier läuten alle Alarmglocken. Wenn die Masse von 3-4cm nicht übertrieben sind, handelt es sich hier um eine mittlere Katastrophe. Also, wie Habe geschrieben hat, möglichst umgehend einen Fachmann (Geotechniker!) beiziehen, der eine Ahnung von Deinem Baugrund hat. Der beauftragte Bauingenieur hat hier eine völlig verunglückte Analyse des Baugrundes vorgenommen und dadurch komplett ungenügend fundiert.

Wenn das Gebäude in sich stabil ist, kann man(n) z.B. mit Micropfählen das Haus wieder ins Lot rücken. Aber wie schon oben geschrieben, diese Massnahme ist nicht vierstellig zu bekommen. Daher sofort auch die Versicherungen informieren.

Schönes Wochenende, Urs 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo allerseits,

Nochmals besten Dank für die Tipps.

Ich habe mich bei SoilTec auf der Homepage umgeschaut: Dort redet man davon, dass ab DeltaS/Länge > 1/150 mit konstruktiven Schäden zu rechnen hat.

Und ich messe bei mir im Keller bereits einen Spalt unten = 1 cm und Spalt oben = 2.8 cm -> DeltaS = 1.8 cm . Die Längendifferenz dazwischen ist 180 cm.

-> Somit habe ich bereits ein DeltaS / L = 1/100... (was ja > 1/150 ist) Somit habe ich schon mal eine klaren, nachvollziehbaren Hinweis, dass es sich wirklich um einen schädlichen Zustand handelt.

Weiteres Abwarten bis sich das beruhigt ist definitiv keine Alternative mehr...

 

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