Angrenzendes Grundstück

jacky

Mitglied
10. Aug. 2008
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Zwischen unserem Grundstück und demjenigen unseres Nachbarn liebt ein sehr steiles Bord. Es gehört zur Parzelle unseres Nachbarn.

Dieses Grundstück kann nur von unserem Grundstück aus gepflegt werden. Unser Nachbara aber erledigt diese "Pflege", indem er einfach sehr starkes Gift den Hang hinuntersprüht, sodass auch ein grosses Teil unseres Grundstückes beschädigt wurde. Sein Bord sieht nun sehr hässlich, abgestorben aus, und unser angrenzende Rasen ist zerstört. Was können wir gegen diesen Nachbarn unternehmen ?

 
Schon mal mit ihm darüber gesprochen? Evtl. könnt ihr ihn ja von eurem Grundstück aus arbeiten lassen - natürlich dann nur ohne Gift.

 
1. natürlich mal mit dem Nachbarn sprechen

2. wenn das nichts bringt Schadenersatz fordern wenn er euer Eigentum zerstört

 
Das sein Bord hässlich ist, werdet ihr wohl kaum monieren können, ausser im Gespräch mit ihm. Rechtlich ist da wohl kaum was drinnen.

Dass euer Rasen kaputt geht bei der Aktion, müsst ihr natürlich auch rechtlich gesehn nicht dulden.

 
Hallo,

grundsätzlich ist niemand dazu gezwungen, sein grundstück zu "pflegen" oder für den nachbarn nett herzurichten. Er könnte genausogut einfach Unkraut wuchern lassen.

Solange die verwendeten Herbizide zulässig sind kannst du gegen deren Anwendung nichts unternehmen, nur dagegen, dass es deinen Rasen mittrifft.

Wenn es dein Ziel ist, ein ansehnliches Bord zu erhalten, musst du schon auf den Nachbarn zugehen, nicht "etwas gegen ihn unternehmen".

Ich würde eine gemeinsame Bepflanzung vorschlagen, jeder pflegt dann seine Seite. Ich würd da sogar die Kosten mindestens teilweise mit tragen

Ihr könntet auch anbieten, die Pflege des Bords komplett zu übernehmen.

Gruss

 
Ihr könntet auch anbieten, die Pflege des Bords komplett zu übernehmen.

Gruss
Das letzte ist ein guter Punkt. So ein steiles Bord, das nur von eurem Grundstück aus pflegbar ist, ist für den Besitzer vermutlich nur eine Last. VOn einem schön gepflegten Bord habt ihr was, er kaum. Ich würde da eine Vereinbarung anstreben, dass ihr das pflegt, die schönen Pflanzen kann er ja stellen oder ihr sucht sie gemeinsam aus und zahlt sie gemeinsam, und gut ist.

 
In den meisten Gemeindesatzungen (und kantonalen Bauordnungen) steht explizit, dass der Einsatz von Herbiziden an Böschungen und Strassenrändern unzulässig ist. Das kantonale Umweltschutzamt gibt gerne Auskunft.

 
Ich frage mich manchmal, ob in der Schweiz die Nachbarn überhaupt noch miteinander sprechen.

@Jacky

Schon versucht?

Und sonst ist es klar, einfach so mal Gift den Hang runterlassern, dürfte das Umweltschutzamt äusserst interessieren. Natürlich ist dann der Krach ebenso mit dem Nachbarn programmiert...

 
Das Umweltamt hilft nur dem Rasen. Da er offenbar kein interesse hat den Hang zu pflegen, wird nach einem Gang zum Umweltamt einfach ein Paradies für Unkraut entstehen.

Wäre also wirklich besser, da eine gemeinsame Lösung zu finden, wobei schon klar sein sollte, dass auch du was für einen schönen Hang investieren musst (z.B. indem du die Zeit für die Pflege aufwendest).

 

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