Anrechenbare Grundstückflache??

Vita-men

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01. Juni 2007
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Greüzimitenand.....

Einfach fantastisch diese Site. Wir wöllen selber Bauen gehen, und haben bereits einige Stolpersteine /emoticons/default_mad.png hinten uns. Wir sind fröh dieses Forum entdeckt zu haben. /emoticons/default_smile.png

Wer kann uns erklären wie mann für beigefügtes Beispiel den anrechenbare Grundstückflache berechnent?

Weitere Info's:

Den ganze Parzelle liegt in der Bauzone.

An der linke Seite fliesst ein Bach.

Fläche F1 ist nicht bebaubar durch einzuhaltene Bachabstand.

Fläche F2 is auch nicht bebaubar.

Fläche F3 ist den Teil wo auf gebaut wird.

Durch den Parzelle lauft ein Privatestrasse welche die umringende Parzellen erschliesst.

Bin sehr neugierig was euch meint dazu /emoticons/default_additional/86.gif

Viele Grüsse

Vita-men

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Nach soloth. Baugesetzgebung wäre die anrechenbare Fläche so zu berechnen:

eingerechnet: Grundstückfläche in der Bauzone mit Ausnahme der Flächen unter 2:

1

- Grundstückteil im Baulinienabstand sowie innerhalb des gesetzlichen Abstandes entlang öffentlicher Strassen, Plätzen und öffentlichen Wasserläufen

....

- private Zugangswege, Plätze und Zufahrten OHNE öffentlichen Charakter

2

nicht eingerechnet:

- private, der Erschliessung dienende Fahrbanen...., welche AUCH DER ÖFFENTLICHKEIT offen stehen

...

- öffentliche Gewässer, die im Grundbuchplan als solche ausgeschieden sind.

Aber das ist natürlich wiederum nur die Version eines Kantones. Am besten Du machst Dich beim Bauverwalter deiner Gemeinde schlau.

 

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