Anrecht auf anderes Parkett?

pulsedriver

Mitglied
03. Juli 2009
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Hallo zusammen,

ich habe hier einen Werkvertrag für Boden in Parkett liegen. Da steht drinnen: "Fertigparkett Landhausriemen, Format ca. 2210x180x14mm, Nutzschicht ca. 3.6mm" und dannnoch die Holzart und die Oberflächenbehandlung (was für meine Frage wohl kaum von Bedeutung ist). Sonst nichts, also insbes. keine Zusätze wie "3-Stab". Ich hab den Vertrag damals bei Unterzeichnung genau angeschaut und hätte sowas nie akzeptiert. Ich hatte im Geschäft auch solches Parkett angeschaut, gut 2m lang, oben eine Nutzschicht 3 bis 4mm dick als Landhausdiele (alles in einem Stück), und unten billigeres Holz (also letztlich "Fertigparkett Landhausdielen", was wegen der Fussbodenheizung gewisse Vorteile gegenüber massiven Landhausdielen bietet)

Jetzt hab ich die Parkett Lieferung auf der Baustelle gesehn: Es wurde "Schifssboden" (gemäss Packungsaufschrift) geliefert, die einzelen Stücke des gelieferten Parketts dürfen den 2210x180mm entsprechen, aber es ist ein 3-Stab Parkett, d.h. auf jedem Stück Parkett sind 3 Bahnen Nutzschicht, aus recht kurzen Stäben. Was natürlich um Welten billiger ist als Landhausdielen (ich schätze, um die 100 Fr. pro qm im Materialpreis). Nur die Holzsorte stimmt /emoticons/default_mad.png

Ich bin der Meinung, dass ich nach Werksvertrag Anrecht auf echte Landhausdielen habe, d.h. bei jedem 2210x180mm grossen Stück des Parketts besteht die Nutzschicht nur aus einem Stück Holz. Liege ich da richtig, oder voll daneben?

Danke für eure Hilfeè!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hoi pulsedriver,

entscheidend ist eigentlich die Stabanzahl, die im Vertrag vorsichtshalber nie fehlen sollte.

Es gibt 1-Stab, d. h. das ist dann die von Dir wohl gewünschte Dielen- oder Riemenoptik (auf der gesamten Breite des Parkettstücks ist dann ein durchlaufendes "Brett", in der Länge kann es angesetzt sein), es gibt 2-Stab (dann ist das Parkettstück in der Breite zweigeteilt oder 3-Stab (das ist der klassische Schiffsboden, drei Bahnen in der Breite und diverse in der Länge).

Wenn Du jetzt keine Stabangabe im Vertrag hast, würde ich aber doch aufgrund der Bezeichnung "Landhausriemen" nachfragen, warum da 3-Stab-Schiffsboden geliefert wurde.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich mit "Landhausriemen" zumindest Anrecht auf 2-Stab, weil 3-Stab Schiffsboden ist , und nicht Landhausriemen.

Ich will das 3-Stab nicht, das sieht nach Mietwohnungs-Fertigparkett aus. Entweder die massiven Klätzchen, wie im OG, das hat wenigstens einen Charakter von Industrie, Loft und ist relativ billig. Oder eben was in grossen Formaten. Bei 2-Stab wären die Bahnen dann ja wohl ca. 9cm breit und die Häzer ca. 1m lang, das ginge ja schon eher.

Nun, dann werde ich ihm wohl via Architekt ausrichten lassen, dass Schiffsboden nicht akzeptabel ist und dass er nun zügig etwas organisieren soll, was man Landhausriemen nennen kann. Wir ziehen ein zweieinhalb Wochen ein...

 
Die Sache scheint sich geklärt zu haben. Es ist tatsächlcih das falsche Parkett, der Bodenleger war froh um den Hinweis, bevor er angefangen hat mit Verlegen.

 
Puuuh,

das wäre ja was geworden. Ist doch gut, wenn man immer mal ein Auge auf die Baustelle wirft.

Liebe Grüsse,

maxi

 

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