Ansatz Gebäudehöhe

Pari Ralber

Mitglied
08. März 2013
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Hallo Gemeinschaft,

habe ein Problem mit einem zu plandendem Haus an einem Hang in Grüt. Das Gebäude soll in der Zone W1.3 geplant werden mit max. Ausdehnungen von 24m Länge und 4,8m Höhe. Um die maximale Höe zu bestimmen kann die "Käseglocke" darüber gesetzt werden also 4,8m Höhe x 24m Länge (nach Hangkante geneigt) + Dach im 45° Winkel mit 4,5m Höhe.

Meine Frage besteht darin, dass ich nicht genau weis wo ich diese "Käseglocke" ansetzte, ob nun an Gebäudeanfang oder am Hangbeginn. In der Bauordnung Gossau steht: "... Bei Abgrabungen ist die Gebäudehöhe ab gestaltetem Terrain einzuhalten, ...", heißt das nun ab Hangbeginn oder ab Ende der Garage? Weiß leider nicht weiter und Hoffe auf Hilfe.

Hab mal eine Skizze zur Verdeutlichung angehangen. CCI00000.jpg

Vielen Dank im vorraus für die Hilfe!

 
Weshalb fragst du nicht auf dem Bauamt in Gossau nach? Die helfen dir bestimmt gerne weiter und du bekommst eine Antwort, die keine Probleme bei der Baueingabe schafft. Ich ging bei der Planung meines Hauses mit allen Fragen zum Bauamt und wurde über eine Stunde lang kompetent beraten (nach vorheriger Anmeldung). Gewisse Angaben habe ich mir auch schriftlich geben lassen. Das schafft Sicherheit und spart Kosten für unnötige Projektänderungen.

 

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