Hallo Gemeinschaft,
habe ein Problem mit einem zu plandendem Haus an einem Hang in Grüt. Das Gebäude soll in der Zone W1.3 geplant werden mit max. Ausdehnungen von 24m Länge und 4,8m Höhe. Um die maximale Höe zu bestimmen kann die "Käseglocke" darüber gesetzt werden also 4,8m Höhe x 24m Länge (nach Hangkante geneigt) + Dach im 45° Winkel mit 4,5m Höhe.
Meine Frage besteht darin, dass ich nicht genau weis wo ich diese "Käseglocke" ansetzte, ob nun an Gebäudeanfang oder am Hangbeginn. In der Bauordnung Gossau steht: "... Bei Abgrabungen ist die Gebäudehöhe ab gestaltetem Terrain einzuhalten, ...", heißt das nun ab Hangbeginn oder ab Ende der Garage? Weiß leider nicht weiter und Hoffe auf Hilfe.
Hab mal eine Skizze zur Verdeutlichung angehangen.
Vielen Dank im vorraus für die Hilfe!
habe ein Problem mit einem zu plandendem Haus an einem Hang in Grüt. Das Gebäude soll in der Zone W1.3 geplant werden mit max. Ausdehnungen von 24m Länge und 4,8m Höhe. Um die maximale Höe zu bestimmen kann die "Käseglocke" darüber gesetzt werden also 4,8m Höhe x 24m Länge (nach Hangkante geneigt) + Dach im 45° Winkel mit 4,5m Höhe.
Meine Frage besteht darin, dass ich nicht genau weis wo ich diese "Käseglocke" ansetzte, ob nun an Gebäudeanfang oder am Hangbeginn. In der Bauordnung Gossau steht: "... Bei Abgrabungen ist die Gebäudehöhe ab gestaltetem Terrain einzuhalten, ...", heißt das nun ab Hangbeginn oder ab Ende der Garage? Weiß leider nicht weiter und Hoffe auf Hilfe.
Hab mal eine Skizze zur Verdeutlichung angehangen.
Vielen Dank im vorraus für die Hilfe!