Anschlussgebühren höher als publiziert?

Housemeister

Mitglied
04. Dez. 2011
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Guten Abend miteinander!

Heute habe ich die Rechnung für Anschlussgebühren Wasser, Kanalisation und Elektrizität bekommen. Diese weicht nun massiv von den auf der Gemeindewebseite publizierten einmaligen Anschlussgebühren ab!

  • Wasser CHF 4'800 statt CHF 4'000
  • Kanalisation CHF 1'700 statt CHF 1'500 (plus 4 x Einwohnergleichwert CHF 1'130 statt CHF 1'000)
  • Elektrizität CHF 4'800 statt CHF 4'000
alle Preise exkl. MWSt

Inklusive MWSt sind das für uns nicht budgetierte Mehrkosten von mehr als CHF 2'500! Jetzt frage ich mich, muss ich die höheren Preise bezahlen oder kann ich mich auf die im Internet publizierten (Stand 1999) berufen? Ich danke euch für eure Meinung / Tipps!

Grüsse vom Housemeister

 
Hallo Housemeister

Also die Gemeinde muss ja für die Anschlussgebühren eine Grundlage zur Berechnung angegeben haben. Oder diese Grundlagen müssten bei der Gemeinde in gedruckter und beschlossener Version erhältlich sein. Dann kann man diese Rechnung prüfen. Das viele Gemeindeseiten nicht die jeweils aktuellste Version der Dokumente aufweisen, kenne ich schon. Ein rechtlicher Anspruch wird daraus nicht abzuleiten sein. Also das Gespräch mit der Gemeinde suchen, freundlich bleiben und eventuell etwas raushandeln.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi

Danke für deine schnelle Antwort. So in etwa hatte ich mir das auch vorgestellt. Dass rechtlich nichts zu machen sein wird, habe ich vermutet/befürchtet.

Gruss vom Housemeister

 
Hallo Housemeister

Du hast auf Deinen Anschlussrechnungen eine Rechtsmittelbelehrung. Demnach gibt es rechtlich sicher etwas zu machen.

Grundsätzlich solltest Du prüfen, ob die jeweiligen Reglemente (ggf. mit Tarifen) abrufbar sind. Falls nicht, fordere diese bei der Bauverwaltung oder Gemeindeschreiber ein. So kannst Du prüfen, ob die Beträge korrekt erhoben wurden. Dass Deine Gemeinde vielleicht eine alte Zusammenfassung aller Gebühren publiziert, hat indes keine Rechtswirkung.

Abschliessend möchte ich nochmals auf die Rechtsmittel zurückkommen: Die Frist für die Einsprache muss auf den Rechnungen bekannt gegeben werden. Sollte diese fehlen, gelten m.E. 30 Tage.

NB habe ich mich einige Jahre mit der Thematik "Anschlussgebühren" als Mitarbeiter einer Gemeindeverwaltung herumgeschlagen.

Viel Erfolg.

 
In der Regel ist die Berechnungsgrundlage für die Anschlussgebühren der Preis des hauses (xy% davon).

Ist Euer Haus teurer als Angenommen erhöht sich auch die Anschlussgebühr.

Habt Ihr mit einem GU gebaut stellt sich die Frage ob die Anschlussgebühren im Werkvertrag enthalten sind. Bei uns war es so und zwar pauschal > Der Mehrpreis ging zu Lasten des GU

 
Hallo foser911

Danke für deine Hinweise. Die Rechtsmittelbelehrung ist auf der Rechnung aufgeführt. Wie du richtig geschrieben hast, hat die alte Zusammenfassung der Gebühren auf der Webseite keine Rechtswirkung. Die aktuellen Gebühren sind von 2011 und waren auf der Gemeinde einsehbar. Also müsste ich beim GU anklopfen und über die Mehrkosten diskutieren (gem. Vertragsbedingungen sind die Anschlussgebühren nicht im Preis enthalten).

Gruss vom Housemeister

 
Hallo Sonnenblume

Danke für deine Nachricht. Unser Haus ist immer noch gleich gross. Die Gebühren wurden letztes Jahr einfach wieder einmal erhöht (zum ersten Mal seit 1999). Leider sind die Anschlussgebühren bei unserem GU nicht pauschal im Werkvertrag enthalten. Trotzdem danke für den Hinweis!

Gruss vom Housemeister

 

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