Anschlusstaxenrechnung / Wasser & Elektra

cudy

Mitglied
16. Dez. 2010
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Hallo zusammen

Wir haben letztes Jahr unser Haus bezogen und haben nun folgende Frage an Euch:

Unser Haus wurde zu einem Werkpreis von 480000 Fr erstellt, amtlich jedoch auf rund 590000 geschätzt. Nun verlangt unser GU, dass wir für die Differenz die Anschlussgebühren/Taxen (Wasser + Elektra) selber übernehmen müssen. Er hat die Gebühren, welche prov. auf den Werkpreis berechnet wurden, bei Baubeginn beglichen. Die def. Schlussrechnung (Dez 2010) der Wasserkooperation hat er nun an uns weitergeleitet, da gem. GU die Gebühren nur auf den Werkpreis vom GU übernommen werden müssen.

Nebenbei sei erwähnt, dass unsere Mehrkosten nur rund 20000 Fr. waren (ca. 10000 Umgebung, 10000 Fr. Innenausstattung) und nicht 110'000!

Wie sieht dies rechtlich aus?

Wie müssen wir reagieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Beste Grüsse

Cuty

 
Das kommt ganz darauf an ob die Gebühren als Pauschalbetrag oder Schätzbetrag im Werkvertrag stehen.

Bei uns waren sie als Pauschalbetrag drin und so musste der GU die Mehrkosten übernehmen. Handelt es sich um einen Schätzpreis werdet Ihr blechen müssen.

 
Im Werkvertrag steht:

..im Werkpreis inbegriffen sind die Anschlussgebühren an das Netz der Wasserversorgung, der Elektritzitätsversorgung bzw an die öffentliche Kanalisation.

Wie müssen wir dies nun verstehen?

 
M.M nach bedeutet das das die Anschlusskosten pauschal enthlten sind. Ich bin aber auch nur Laie.

Folgende Info's habe ich im Netz gefunden:

Durch den Bauwerksvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Bauherr zur Leistung einer Vergütung (Art. 363 OR). Als Werk kommen in erster Linie körperliche Werke in Frage: Erstellung eines Hauses, Maler- oder Putzarbeiten. Unter den Werkbegriff fallen auch unkörperliche Werke, z.B, die Arbeit eines Geometers, der Kostenvoranschlag eines Architekten. Die Vergütung ist der Preis, der vom Bauherrn für das Werk zu bezahlen ist.

Wurde der Werkpreis im voraus genau bestimmt (Pauschalpreis) ist der Unternehmer auch dann verpflichtet, zu diesem Preis zu liefern, wenn er mehr Arbeit und/oder höhere Auslagen hatte. Der Bauherr ist demgegenüber an diesen Preis gebunden, auch wenn das Werk billiger erstellt werden konnte.

 
@cudy

Ich sehe das nicht so. Der GU ist ja nicht daran Schuld, dass das Haus auf 590'000.- geschätzt wurde. Wenn die Schätzung zu hoch wäre

hättet ihr/oder könnt noch, reklamieren, damit die Schätzung korrigiert wird.

 
@pippen

Das Haus wurde sehr günstig angeboten, es war uns immer ein Rätsel wie dies aufgehen konnte.. Unser GU konnte zu sehr günstigen Konditionen bauen, das Haus hat aber mehr Wert (würden die Schätzung auf 480000 belaufen, wären wir bei einem Schaden unterversichert). Wir haben dies alles abgeklärt, als wir die Schätzung erhalten haben.

Das ist ja nun das Problem und wir wissen nun nicht, wie die rechtliche Lage ist...

 
@Cudy

Wäre es Dir denn lieber gewesen, wenn euch dasselbe Haus für 590'000.- angeboten worden wäre? Dann sind doch die 10500.- die ihr jetzt noch

bezahlen müsst ein Klaks!

Ich verstehe Dich nicht. Was hätte der GU denn anders machen müssen? Dass der GU diese Mehrkosten nicht übernimmt, verstehe ich.

Ärgerlich ist halt, dass ihr nicht mehr mit diesen Kosten gerechnet habt.

 
@pippen: es geht hier nicht um verstehen oder nicht verstehen.. unser GU lässt nichts unversucht, daher unsere Unsicherheit. Wir möchten nur wissen, ob jemand weiss, wie die rechtliche Lage ist.

 
@cudy

Ich würde mich einfach freuen, dass Euer GU euch ür 480'000.- ein Haus gebaut hat, welches einen Wert von 590'000.- hat.

Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen.

 
@pippen

Danke, da hast Du bestimmt recht! Nur sind auch ganz viele kleine und grosse "Kämpfe" dabei...

 
Also ich bleibe dabei. Wenn die Anschlussgebühren im Werkvertrag als inklusive bezeichnet werden und es nicht einen Zusatzparagraphen oder den Hinweis Schätzpreis oder ca-Preis gibt ist es dem GU sein Problem.

Die Anschlussgebühren weren aufgrund des Wertes gerechnet. Das weiss der GU und er hat mit Sicherheit auch gewusst, dass das Haus mehr wert ist als Ihr bezahlen müsst. Also konnte er ganz genau ausrechnen wie hoch die Anschlussgebühren sein werden.

Das stinkt für mich nach einer absichtlich gestellten Falle. Man verkauft das Haus günstiger, wohl wissend, dass die Anschlussgebühren zu tief kalkuliert sind und holt sich dann das Geld vom Kunden. Und schwups hat der Kunde mehr bezahlt als er bezahlen wollte. Genau vor dieser Masche wird doch andauernd gewarnt!

Selbst wenn Ihr den Mehrwert ducrh Zusatzleistungen verursacht hättet. Pauschal ist und bleibt pauschal und ist damit bindend (ohne Zusatzparagraph wie gesagt)

Wir haben unseren GU Vetrag (vor der Unterzeichnung) von einem Anwalt für Baurecht kontrollieren lassen um eventuelle Stolperfallen zu finden. Das hat uns etwas mehr als Fr. 1000.- gekostet. Bei der doch hohen differenz von 10K würde sich eine Beurteilung vom Fachmann für Euch evt. auch lohnen. Wenn Ihr eine Rechtschutzversicherung habt könnte diese sich das auch einmal anschauen und der Beobachter berät Abonenten kostenlos.

 
@Sonnenblume

Vielen Dank für Deine Worte - Du sprichst mir aus der Seele! Wir haben unseren Vertrag auch kontrollieren lassen, da wir sehr kritisch waren. Es war wirklich alles okay und ohne Stolperfallen. Aber es tauchen immer wieder Fragen auf, die das Kennen der Gesetze voraussetzen. Man möchte einfach keine Fehler bzw. falschen Schritte machen.

 

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