Anspruch auf Schadensersatz nach Ausbesserungsarbeiten (Wohnungsübergabe)

jule

Mitglied
07. Apr. 2011
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.

Ich hatte eine Mietwohnung im Raum Zürich, die ich bis 31.August 2010 abgeben hatte. In der Küchenwand hatte es zwei Dübel-Löcher, die als Mangel im Übergabeprotokoll angegeben wurde. Ich hätte dieses noch auf eigene Kosten ausgebessert, mit verspachteln und überstreichen. Meine Vermieterin bot mir aber an, sich selbst darum zu kümmern, wenn ich die Malerarbeiten in einer Höhe bis zu 200,- chF danach übernehmen würde. Da meine Zeit sehr begrenzt war, kam mir das Angebot sehr entgegen und ich nahm an.

Nun bekam ich vor ein paar Tagen, am 1. April 2011, ein Schreiben mit der Malerrechnung vom 1.September 2010 mit 150,-chF und Schreinerrechnungen vom Februar 2011 in einer Höhe von 1100,- chF, mit der Aufforderung gesamte Kosten zu übernehmen.

Als Erklärung hiess es, dass die Malerarbeiten nicht zufriedenstellend gewesen wären, weil man die Dübel-Löcher danach angeblich noch immer gesehen hatte und deswegen die Küchenwand komplett mit Glasplatten verkleidet werden mussten..

Muss ich jetzt tatsächlich für die zusätzlichen Umbauten aufkommen, ohne dass ich von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt wurde??

Und ist es überhaupt rechtlich, dass solche Arbeiten den Rahmen der normalen Ausbesserung (in diesem Falle: Wand neu verspachteln und malern) sprengen dürfen?

Und gibt es nicht auch eine Verjährungsfrist für solche Sachen, schliesslich ist es nun schon 7 Monate her seit ich das letzte Mal in dieser Wohnung war?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe..

LG jule

 
Hallo Jule

Ich denke, die Vermieterin probiert es einfach mal (wie leider oft).

Der Mieter haftet nur für die übermässige Abnützung. Ausgebesserte Dübellöcher in vernünftiger Zahl sind normale Abnützung. Da du dich zur Zahlung von 200.- verpflichtet hast gilt nur das, die Vermieterin kann keine zusätzlichen Forderungen, welche nicht im Übergabeprotokoll anerkannt wurden, geltend machen.

Gruß Lae07

 
Hallo Jule,

es kommt wahrscheinlich auch noch darauf an, wie lange Du dort gewohnt hast und wie alt die Küche ist. Irgendwann gilt das nämlich auch als "abgewohnt" bzw. kann auch nicht mehr der ganze Reparaturbetrag auf den Mieter umgewälzt werden. Eine Verglasung aufgrund von zwei Dübellöchern erscheint mir als unverhältnismässige Massnahme und Abzocke.

Gruss, Barney

 

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