ne das darf man einfach so, haben schon viele bei uns in der Gegend gemacht,
ne, das glaube ich leider nicht, dass man dies so einfach machen darf. Dies ist sogar definitiv nicht ohne Bauantrag und erteilte Baugenehmigung möglich!
Dass es andere gemacht haben, heißt noch nicht, dass dies grundsätzlich, oder deshalb, erlaubt ist. /emoticons/default_biggrin.png
Aber dies kann mir natürlich egal sein, bin ja nicht vom Bauamt /emoticons/default_biggrin.png
Sollte dieses aber dahinter kommen, die Aktion auch nachträglich nicht genehmigungsfähig sein, dann bedeutet dies "Rückbau" in die ursprünglichen Zustand, womit dann Dein Geld futsch wäre.../emoticons/default_ohmy.png
Wie dem auch sei, wie Du Deine Investition auch absichern magst, für solche "Wünsche an Vermieter" gibt es keine Formschreiben.
Teile ihm also Deinen Wunsch auf Ausbau des Dachbodens formlos mit und bitte um schriftliche Bestätigung, dass er nichts einzuwenden hat und ggf. nach Aufgabe der Wohnung nicht die Rückführung in den ursprünglichen Zustand verlangt.
Gleichzeitig solltest Du in dem Schreiben den Passus aufführen, dass er Dir nach Ausbau der Fläche diese nicht als Mietfläche anrechnet und dauerhauft darauf verzichtet.
Erst wenn Du diese Ergänzung des Mietvertages erhalten hasst, solltest Du mit dem Ausbau beginnen.
Aber ich weise Dich nochmals darauf hin, dass dies ggf. zum totalen Rückbau, nach Anordnung durch die Baubehörde, führen kann!!