Antrag für Dachbodenausbau

B_onkekl83

Mitglied
31. Okt. 2008
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Hallo ihr lieben, nun habe ich die ganze zeit gegoogelt und bin irgendwie immer noch nicht fündig geworden, ich wollte meinen Vermieter einen Antrag für einen Dachbodenausbau geben, da ich den Raum nun endlich mal als drittes Zimmer nutzen will.

Nur irgendwie finde ich im Internet keine Vordrucke die ich nutzen kann.

Habt ihr Tipps?Seiten?

 
Hallo ihr lieben, nun habe ich die ganze zeit gegoogelt und bin irgendwie immer noch nicht fündig geworden, ich wollte meinen Vermieter einen Antrag für einen Dachbodenausbau geben, da ich den Raum nun endlich mal als drittes Zimmer nutzen will.

Nur irgendwie finde ich im Internet keine Vordrucke die ich nutzen kann.

Habt ihr Tipps?Seiten?
Hallo B_onkel83,

zuerst ein herzliches Willkommen hier im Forum!

Was meinst Du genau mit "Antrag für einen Dachbodenausbau"?

Ein "Formschreiben an den Vermieter" damit er den Dachraum ausbaut?

Ist der Raum denn schon vorhanden, bezugsfertig ausgebaut?

Oder möchtest Du, dass er diesen nun ausbaut und Dir zur Verfügung stellt?

 
Dachboden ist vorhanden!

Ich möchte ihn selber ausbauen, sprich Isolierung, Regippsplatten und Steckdosen, sowie Lichtschalter,

Strom da habe ich einen Elektriker, er soll einfach nur seine Zustimmung dazu geben!

 
Dass er seine "Zustimmung" gibt ist eine Sache, dass er ohne Baugenehmigung einem Dachausbau "freie Bahn" lässt, eine andere!

So einfach geht dies ggf. nicht! Es gibt ggf. Bauvorschriften welche einen Ausbau nicht erlauben würden oder (nur) mit entsprechenden Auflagen gestatten.

Übernimmst Du auch diese Kosten? Das solltest Du vorab in einem Gespräch abklären.

Um seine Meinung darüber zu erfahren, brauchst Du kein "Formular" sondern lediglich ein Gespräch zu suchen.

Zur Not reicht hier auch ein formloses Anschreiben, denn zwingen kannst Du ihn eh nicht.

 
ne das darf man einfach so, haben schon viele bei uns in der Gegend gemacht, unserer Vermieter will nur dann keine Miete haben, ich übernehme die kompletten Kosten. Dafür bleibt die Miete dann ja auch gleich!

 
ne das darf man einfach so, haben schon viele bei uns in der Gegend gemacht,
ne, das glaube ich leider nicht, dass man dies so einfach machen darf. Dies ist sogar definitiv nicht ohne Bauantrag und erteilte Baugenehmigung möglich!

Dass es andere gemacht haben, heißt noch nicht, dass dies grundsätzlich, oder deshalb, erlaubt ist. /emoticons/default_biggrin.png

Aber dies kann mir natürlich egal sein, bin ja nicht vom Bauamt /emoticons/default_biggrin.png

Sollte dieses aber dahinter kommen, die Aktion auch nachträglich nicht genehmigungsfähig sein, dann bedeutet dies "Rückbau" in die ursprünglichen Zustand, womit dann Dein Geld futsch wäre.../emoticons/default_ohmy.png

Wie dem auch sei, wie Du Deine Investition auch absichern magst, für solche "Wünsche an Vermieter" gibt es keine Formschreiben.

Teile ihm also Deinen Wunsch auf Ausbau des Dachbodens formlos mit und bitte um schriftliche Bestätigung, dass er nichts einzuwenden hat und ggf. nach Aufgabe der Wohnung nicht die Rückführung in den ursprünglichen Zustand verlangt.

Gleichzeitig solltest Du in dem Schreiben den Passus aufführen, dass er Dir nach Ausbau der Fläche diese nicht als Mietfläche anrechnet und dauerhauft darauf verzichtet.

Erst wenn Du diese Ergänzung des Mietvertages erhalten hasst, solltest Du mit dem Ausbau beginnen.

Aber ich weise Dich nochmals darauf hin, dass dies ggf. zum totalen Rückbau, nach Anordnung durch die Baubehörde, führen kann!!

 
also das kann ich defenitiv sagen das es alles genehmigt ist vom Bauamt, da die Wohnungen ja auch jeden so vorgeführt werden und dies auch im Mietsvertrag drinne steht, aber ich werde ihn dann nochmal kontaktieren.

 
also das kann ich defenitiv sagen das es alles genehmigt ist vom Bauamt, da die Wohnungen ja auch jeden so vorgeführt werden
von wem erklärt und vorgeführt? Vom Vermieter?

Hast Du denn die Baugenhmigung dafür gesehen? Lasse sie Dir vom Vermieter zeigen und aushändigen, damit Du dies auch schriftlich in Händen hast. Oder frage zu Deiner eigenen Sicherheit beim zuständigen Bauamt nach, ob dies auch tatsächlich, damals beim Hausbau, gleich mit genehmigt wurde und Du nun, nach Deinem scheinbar eigenen Bedarf, nach Lust, diese Fläche ausbauen darfst?

Wieviel Fensterfläche ist denn im Verhältnis zur Raumgrundfläche vorhanden? Reicht diese aus, um die Fläche als Wohnraum genehmigt zu bekommen oder diese als solche nutzen zu dürfen?

Wie hoch liegt die spätere fertige Fußbodenhöhe über dem EG?

Bleibt damit die damals eingetragene Gebäudeklasse erhalten, falls es sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus handelt?

Entspricht die Treppe dorthin den baulichen Vorgaben für eine notwendige Wohnraumtreppe?

 

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