Anwalt für Baurecht gesucht

lesenmaria_0

Mitglied
29. Feb. 2008
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Hallo zusammen,

hab da mal eine Frage:kennt jemand im Kanton Aargau einen guten Anwalt der sich mit Baurecht auskennt.??

Vielen Dank!!

 
Guten Abend lesenmaria

Also den Baurechtsanwalt, welchen wir damals an der Ing.-Schule gehabt haben ist Othmar Somm:

Senn Somm Anwälte

Daniel J. Senn Othmar Somm Thomas Stark Rechtsanwälte

Museumstr. 47

9004 St. Gallen

Telefon: 071 243 50 00

Ein guter Anwalt ist er wohl; ob er auch Mandate für andere Kantone annimmt, möchtest Du bitte selber anfragen.

 
hallo und vielen dank für die prompte Antwort.Unser Problem ist etwas kompliziert. Bevor wir einen Anwalt einbeziehen,kann uns vielleicht jemand hier im Forum weiterhelfen:

Folgendes: Wir bauen ein Haus im Minergie Standard.Das Haus ab Oberkante Keller wurde als Fixpreis offeriert.Die Lose für Aushub/Keller/ Zufahrtsstrasse/Erschliessung Wasser und elektrisch,wurden einem anderen Bauunternehmer vergeben.

Bei einer Aushubtiefe von ca.1,6m wurde der Aushub gestoppt,auf der ganzen Breite des Aushubes wurde an verschiedenen Stellen Schliersand vorgefunden.Vom Geologen wurde veranlasst, dass der Kelleraushub in Etappen folgt.Insgesamt wurden fünf Riegel betoniert.Um den Hang zu sichern wurden mehr als 100 m3 Beton verwendet.Trotz all dieser Vorsichtsmassnahmen rutschte ein Teil des Grundstücks unseres nördlichen Nachbarn ab.

Gemäss ersten Augenschein wird die Versicherung den Schaden des Nachbarn ca.Fr.30'000 übernehmen.Die Hangsicherung verursachte für uns Zusatzkosten von ca.Fr.50'000.

Unser Baukoordinator(wohnt in unmittelbarer Nähe)welcher die Hangsituation kennen sollte (und der Fr. 20'000 für die ganze Koordination verlangt),hat diese Zusatzkosten in keiner Weise in der Kostenaufstellung vorgesehen.

Zusätzlich wurde abzuführendes Material vergessen in der Grössenordung von Fr.20'000 was auch nicht in der Kostenaufstellung war.Beim Aushub für die Zufahrtsstrasse rutschte der Hang nochmals und es enstanden weitere Zusatzkosten von ca.Fr.20'000./emoticons/default_mad.png:mad:/emoticons/default_additional/61.gif

Als Laien haben wir unserem Baukoordinator und dem Bauunternehmer vertraut und im Nachhinein haben wir das Gefühl dass vieles unprofessionel abgewickelt wurde.Die meisten Termine wurden nicht eingehalten.

Der Koordinator hat auch selten Rücksprache mit uns gehalten und vieles selber entschieden.Diese Entscheidungen stellten sich im Nachhinein als teilweise falsch hin./emoticons/default_confused.png

Das nur ein Teil unserer Leidensgeschichte.Kann uns vielleicht jemand helfen??/emoticons/default_confused.png

Liebe Grüsse

 
Zuerst müsste man wissen, was für eine Vertragsform Ihr für das Ganze habt, resp. welche Ausschlüsse von Gewährleistungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eures Planers für das Grundstück definiert wurden.

Zumeist wird in den AGB`s geregelt, dass die Bauparzelle und alle damit verbundenen Eigenschaften Sache des Käufers sind.

Im unvorher gesehenen Fall bspw. von Wasser in der Baugrube nach Aushub, oder wenn während des Aushubs ein Findling hervorkommt, schlecht tragfähiger Baugrund etc. haftet dann niemand anders, als der Bauherr.

Dem Planer obliegt es nicht, von sich aus vor dem Spatenstichtag einen Baggerschlitz, oder Baugrundsondierungen, resp. vorzusehen. Dies sollte er der Bauherrschaft empfehlen, wenn er bereits Kenntnis von Baugrundproblemen von Nachbarbauten hatte.

Wenn Ihr für Euer Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen habt, trägt diese in vielen Fällen einen grossen Teil bei solchen Vorfällen.

Was mich bei Eurem Fall etwas erstaunt ist, dass die Ausführung nach dem ersten Vorkommnis nicht genügend reagiert hat, sodass der zweite Vorfall passieren musste.

Behafte mich bitte nicht auf diesen Beitrag, zumal diesen Fall meiner Meinung nach wirklich ein Jurist beurteilen sollte.

 
Hallo lesenmaria,

zuerst, oder trotzdem, willkommen im Forum!

Wobei, wenn man nun hier Deine Geschichte lesen kann, wäre es natürlich besser gewesen, wenn Du schon früher den Weg ins Forum gefunden hättest.

Es ist leider in der Schweiz so (un-)üblich, dass man vor Baubeginn kein Bodengutachten einholt. Bei unseren GUs ist dies mittlerweile (auch aus gutem Grund) zu 90% im Standard enthalten (kostet also nichts extra). Hierbei hätte man die Problem bereits vorzeitig erkannt und hätte passend gegensteuern können und somit die Kosten zwar nicht vermeiden (wenn Du das Grundstück trotzdem hättes haben wollen), aber doch planen und reduzieren können.

Grundlegend ist es hier nicht möglich Dir eine exakte Antwort auf Deine Frage geben zu können. Wir sind keine Juristen, obgleich auch 1 oder 2 hier Mitglieder sind.

Aber Dir wird, auch trotz ausgehendem Geld nichts anderes übrig bleiben, als einen solchen um Rat zu bitten und ggf. Aktivitäten einzuleiten.

Wenn der Koordinator in der Nähe wohnt, hätte er sehr wohl die Grundstücksbeschaffenheiten von Ortslagen kennen müssen, sicher kann man hierbei aber nicht sein und beweisen kann man dies oft auch nicht. Es sei denn, Du findest Hinweise darauf, dass er ggf. aus seiner Tätigkeit bereits in diesem Bereich, bei anderen Bauvorhaben tätig war oder ggf. über/aus Aktivitäten in der Gemeinde oder evtl. Ausschüssen/Kommisionen davon wusste?

Dann hätte er Dir, um evtl. den Auftrag zu erhalten, die tatsächlichen Gegebenheiten und die damit verbundenen Risiken verschwiegen und sich strafbar und haftbar gemacht.

Was Dir ggf. aber auch noch helfen könnte, wäre die denkbare Haftung (bzw. entsprechende Haftpflichversicherung) des Geologen? Wenn er Dir eine Sicherungsmaßnahme vorgegeben hat und diese sich als nicht ausreichend herausstellt, dann kann auch hier, je nach Haftung / Haftungsausschluss, eine Mithaftungspflicht bestehen? Dies wäre zu überprüfen.

Wenn der Koordinator keine Erlaubnis zur Entscheidung/Beauftragung von relevanten Arbeiten hatte, so wäre er auch alleine dafür verantwortlich bzw. haftbar. Wenn dem so wäre, würde ich ihm die Mehrkosten in Rechnung stellen. Hängt aber, wie ja zuvor schon angesprochen, von den erteilten Aufträgen an ihn ab.

 
Entscheid über den Kopf hinweg...

Das bedeutet, dass die Verantwortlichen eindeutig die SIA-NORM 118, Ziff. 33, Abs. 2 (Vollmachtsregelung) missbraucht hatten. Ihr seid die schwache und unerfahrene Vertragspartei (BGE 109 II). Ihr solltet sofort genau diese Vollmachtsregelung jetzt mit einem Einschreibebrief aufkündigen um weiteren Missbrauch zu verhindern. Nachher lasst Euch gut beraten.

Gruss

Bauexperte

 
Sehr geehrte Damen und Herren

Wenn die Baufirma im Ausland ist, ist es sehr schwer zu prozessieren, auch wenn Gerichtsstand Schweiz ist. Wir sind selber mit KAMPA, welche momentan ein INSOLVENTSVERFAHREN hat am verhandeln.

Ich kenne einige gute Anwälte, selber bin ich nur Geschädigter, und habe ein minimals Rechts-Verständnis. Rechtschutzversicherung fragen, oder Themen - Der Schweizerische Beobachter online, oder an das Obergericht des Kantons Aargau

Telefon Gerichtskanzlei 062/ 835 38 57 gelangen.

 
Vielen lieben dank für Eure Bemühungen.Ich bin schon lange Mitglied.Und verfolge auch sehr fleissig dieses Forum.Konnte schon sehr vieles brauchen für unser Haus.

Wir werden demnach einen Anwalt einschalten.

 
Ich denke es wird in Deinem Fall, wenn es um solche Kosten geht, wohl unausweichlich sein.

Beachte aber bitte unbedingt noch den Hinweis von Bauexperten, bzgl. der schnellen Kündigung der ggf. vorhandenen Vollmachtsregelung (wobei man solche Vollmachten nie und nimmer unterzeichnen sollte, hier öffnet man den Leuten, welche vorher nicht sauber kalkuliert und Massen ermittelt haben, Tür und Tor!!), damit nicht weiterhin Aufträge in Deinem Namen vergeben werden.

Ich wünsche Dir viel Glück bei der Abwicklung und wären natürlich auch daran interessiert, etwas über den weiteren Verlauf/Vorgang hier zu erfahren. Man kann nur daraus lernen!

Was ist denn eigentlich mit dem "Haus ab OK" bisher passiert? Steht es schon?

 
Hallo zusammen

ich kann das Anwaltsbüro Hübner wirklich empfehlen. Website Home - ANWALTSBUERO HUEBNER

herr hübner hat mir bei allen baulichen fragen äusserst kompetent beraten. ich selber wohne auch im kanton argau. ich würde mich bei der auswahl des anwaltes trotzdem ehr auf empfehlungen verlassen!

viel glück!

Eduard

 
@abhadd

Mhh, scheint mir sehr stark nach Eigenwerbung zu riechen, wenn ich Deine zwei Beträge so lese.....

Bist Du auch so gut als Anwalt? ^

Grüssli

 
hallo norri750

haha, nein tatsächlich keine eigenwerbung! ich bin immobilienunternehmer und habe bezüglich submissionsrecht recherchiert.

da bin ich auf die beiden treats gestossen und dachte, ich gebe einen tipp ab.

Aber ich kann dir gute immobilien empfehlen /emoticons/default_wink.png

grüsse eduard

 
Das trifft sich gut, dass wir nun einen versierten Immobilienunternehmer unter uns haben, da werde ich als frisch gebackener Schätzer und Immobilienökonom endlich mit jemandem fachsimpeln können /emoticons/default_smile.png

 
Keine Angst, keine Eigenwerbung, nur ein leichter Hinweis, wer unter den Nicks so versteckt sein kann. Mit Anmeldung ab 18.03.2011, mit 4 Beiträgen und schon ein paar Hinweisen auf ein bestimmtes Büro bist Du per se verdächtig.

Einen schönen Tag, bud /emoticons/default_smile.png

 
Das ist klar! aber ich fände es schade, wenn man gute arbeit nicht weiter empfehlen dürft. ich bin trotzdem nicht so der werber und werde sicher öfters hier vorbeischauen.

ich interessiere mich auch stark für hausautomatisierungsanlagen. denn wir haben einige ferienhäuse im portfolio, die wir tage/wochenweise vermieten. schon noch ein interessantes forum! /emoticons/default_smile.png

 

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