Arbeitszeiten auf Baustellen

Fire

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28. Juli 2015
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Was sind eigentlich die offiziellen Arbeitszeiten auf Baustellen?

Bei uns werden aktuell grad mehrere Mehrfamilienhäuser gebaut. Die Baustelle ist auch mitten in einem Wohngebiet mit mehreren schon bestehenden Mehrfamilienhäusern.

Bei der einen Baustelle war der Baubeginn meist um 7 Uhr, manchmal haben sie aber auch schon um 6:45 angefangen.

Das fand ich gerade noch akzeptabel, jetzt haben sie aber auf der zweiten Baustelle mit dem Aushub begonnen und sind dort durchgängig mit 2 Baggern und etwa einem Laster alle 2 Minuten direkt vor unserem Schlafzimmerfenster am Lärmen.

Die ersten Tage fingen sie auch immer ca, 6:45 an, letzten Mittwoch waren die Bagger aber um 6 Uhr schon am Lärmen. Damals dachte ich es sei eine Ausnahme weil es ein Vorfeiertag war und sie vielleicht eine Stunde früher hören wollen, heute waren sie aber schon wieder um 6:20 am Baggern :eek:

Muss man das hinnehmen oder sollte man sich da beschweren? Insgesamt werden wohl um die 50 Wohnungen um die Zeit aufgeweckt.

Da wir da nur noch 2 Wochen wohnen muss es mich vermutlich nicht allzu sehr aufregen, ich finde es aber trotzdem eine Zumutung.

 
normalerweise ist die laute Arbeitszeit von 0700-1200 und 1300-2000 erlaubt. Genaues kann Dir aber die Bauverwaltung sagen, die ist auch zuständig wenn die Zeiten überschritten werden.

Die Bauverwaltung könnte die Zeiten auch ausweiten, da müsste aber ein ausserordentliches über allem stehendes Interesse da sein, was bei einem Investoren-Wohnkomplex sicher nicht gegeben ist.

 
Ich hatte das gleiche Problem und ich war auf den Schlaf angewiesen, da ich mich in einer Prüfungsphase befand. Ich meldete es der Bauverwaltung der entsprechenden Gemeinde. Ab diesem Zeitpunkt hämmerte der Bohrer erst ab 7:00 Uhr morgens, wie bei dir waren sie jeweils schon um 6:40 Uhr am hämmern.

 
Ich kann zwar die Frage von Fire nicht abschliessend beantworten, ich muss aber die Antwort von Vakuum etwas relativieren.

Die Gemeinde regelt grundsätzlich den Lärm, den die Privaten (Einwohner) verursachen. Nebst Baulärm kann das auch Musik oder lauter Streit sein.

Baulärm, verursacht durch das Baugewerbe, wird nur teilweise durch die Gemeinde geregelt. Beim LKW-Verkehr beispielsweise gelten schweizweit einheitliche Vorschriften: ab 05.00h bis 22.00h dürfen LKWs fahren, und zwar wohin sie wollen (auch auf Gemeindestrassen). Wie der eigentliche Baulärm durch Handwerker nun tatsächlich geregelt ist, kann ich eben auch nicht mit Sicherheit sagen, aber sicher nicht (nur) durch die Gemeinde. Immerhin gibt es Gemeinden, die eine Mittagsruhe von 12h bis 15h vorsehen, damit kann kein Handwerker leben, das ist klar. Dies gilt dann nur für privaten Lärm (Rasenmähen oder so).

Was sagen denn die grossen Bauherren der öffentlichen Hand? Sucht man in Google nach "Arbeitszeit auf Baustellen", so findet man allerhand unverbindliche Hinweise, etwas verbindlichere Vorgaben und auch einige Vorschriften, die sich aber teilweise widersprechen.

Wichtig ist offenbar der Begriff der Baustellenpraxis. Das ist keine gesetzliche Vorgabe sondern eher sowas wie die orts- und branchenüblichen Verhältnisse, welche aber auch rechtlich eine gewisse Relevanz bei der Beurteilung von Klagen hat. Eine zentrale Rolle soll offenbar auch die Baulärm-Richtline des BAFU spielen. Dort werden beispielsweise Bautransporte ab 06.00h erlaubt. Gehört nun das Aufladen von Aushubmaterial auch zum Bautransport? Als Unternehmer würde ich das sicher mal so auslegen und abwarten was passiert.

Mir als Anwohner (in meinem gut gedämmten Haus mit Lüftung, wo nachts die Fenster SICHER zu bleiben) wäre es ohnehin lieber, man würde die Arbeiten in so wenigen Tagen wie möglich durchführen, damit die Baustelle in der Nachbarschaft baldmöglichst verschwindet. Da würde mich der Lärm am frühen Morgen nicht stören, ich höre auch so den Wecker kaum.

Hier noch ein paar Links:

http://www.tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/laerm/laermvorsorge/baustellen/Gute_Baustellenpraxis.html

https://uwe.lu.ch/themen/laermschutz/laermbelastung_kanton_luzern/baulaerm

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/umwelt__natur___landschaft/umweltinformation_1/aus__und_weiterbildung_9/afu_uab_2010_2_baulaerm_fu.pdf

http://www.kofu-zup.ch/asp/db/pdf/ZUP43-05_Baulaerm.pdf

Wie gesagt, die Frage von Fire kann ich nicht beantworten. Ich behaupte aber, dass die Sache rechtlich nicht so einfach ist. Vermutlich (leider) ist die Sache rechtlich sogar kompliziert genug, dass abwarten, ertragen und dulden das bessere Vorgehen sind als eine Klage einzureichen. Ohnehin würde ich - falls wirklich Handlungsbedarf besteht - zunächst mit der Bauleitung in Kontakt treten und fragen, wie es mit den lärmigen Arbeiten weitergehen soll und zu welchen Tageszeiten diese stattfinden sollen.

 
@postit

Es geht ja hier um Baulärm und da ist wie gesagt die Bauverwaltung mit deren Baupolizei verantwortlich. zumindest auf Gemeinde Ebene. Wie es in den Städten aussieht weiss ich nicht.

Wenn die Bauverwaltung sagt Arbeiten darf man ab 7 Uhr, dann gilt das auch für die LKWs... auch wenn die auf der Strasse ab 5 Uhr fahren dürfen, abgeladen wird dann halt erst ab 7 Uhr....

Das ganze ist recht einfach und hat auch nichts mit Rasenmähen oder sowas zu tun.

Die Zeiten wann gearbeitet werden darf stehen übrigens normalerweise auch in der Baubewilligung unter den Baupolizeilichen Punkten. Nur hat man die ja nicht als Nachbar, daher der Anruf bei der Bauverwaltung..... 

 
@postit

Es geht ja hier um Baulärm und da ist wie gesagt die Bauverwaltung mit deren Baupolizei verantwortlich. zumindest auf Gemeinde Ebene. Wie es in den Städten aussieht weiss ich nicht.
So einfach ist es eben gerade nicht.

@postit

Wenn die Bauverwaltung sagt Arbeiten darf man ab 7 Uhr, dann gilt das auch für die LKWs... auch wenn die auf der Strasse ab 5 Uhr fahren dürfen, abgeladen wird dann halt erst ab 7 Uhr....
Das schon gar nicht.

@postit

Das ganze ist recht einfach und hat auch nichts mit Rasenmähen oder sowas zu tun.
Und dabei habe ich mich doch bemüht mich klar auszurücken und auf die mir bekannten Quellen zu verweisen.

 
Das Fazit des Merkblattes:

Alle Erfahrungen zeigen, dass eine gut informierte Nachbarschaft, das strikte Einhalten der Ruhezeiten für lärmige wie lärmintensive Bauarbeiten sowie die allgemeine Rücksichtnahme (sensibilisierte Bauarbeiter) der Schlüssel zu weniger Baulärmklagen sind.

Das klingt besser als es dann in der Praxis oft ist.

Es ist vielleicht kein EFH, sondern eine Renditeimmobilie, und am Arbeiten sind irgendwelche unterbezahlten oder im Akkord angestellten Arbeiter. Da ist jede Lärmvermeidung kostenverursachend und Überzeit ist bares Geld für den Bauherrn.

Baulärm muss man ertragen - baut man selber, müssen es die anderen ja auch. Hingegen hat man ein Recht darauf,  dass dieses in Wohnzonen erträglich bleibt. Deshalb würde ich bei grösseren Baustellen in unmittelbarer Nähe die Behörden auffordern, die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten extra zur Auflage in der Bewilligung zu machen. Und dann auch mal fünfe grade sein lassen. Wenns aber System hat (jeden Tag 2 Stunden länger usw.) dann würde ich mich beschweren.

Schon die Tatsache, dass die Bauunternehmung von sich aus die Anwohner um Verständnis bittet, wenn mal etwas ist, was länger dauert und nicht anders gelöst werden kann, macht die Sache viel erträglicher.

 

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