Architekt: Anwesenheitspflicht und Projektpriorität

gonzo009

New member
08. Sep. 2013
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ich würde als Bauherr gerne wissen, wie ein Architekt zur Priorität zu einem Bauprojekt verpflichtet werden kann.

In meinem Falle stecken wir mitten in einer rel. schwierigen Planungsphase eines MFH, wo diverse Sitzungen und Besprechungen mit Anliegerbesitzern, Behörden usw. auftauchen.

Nun ist der Architekt plötzlich, ohne Benachrichtigung meinerseits, ins ferne Ausland abgereist, wo er anscheinend ein neues und interessantes Projekt hat. Die Abwesenheit habe er zuerst nur für 4 Tage geplant, er bleibe aber nun 1 Monat.

Auf die Aufforderung, er müsse an einer Sitzung dabei sein, ist er nicht erschienen. Er könne per skype Videokonferenz dabei sein.

Er werde die Planung aus dem Ausland vornehmen, er können mit allen Behörden, Planern, Handwerker per skype und mail  kommunzieren.

Der Bauleiter (Ausführungsarchitekt ) sei später dann der Mann vor Ort.

Frage :

Ist eine Projektplanung- und Bertreuung bis und mit Ausführungsplänen  aus einem fernen Standort überhaupt möglich?

Kann eine Prioritäts- und Anwesenheitsverpflichtung nach Vertragsabschluss noch angefügt werden?

Ist eine eine Abmahung angezeigt?

oder eine Trennung zur Unzeit vorzuziehen?

 

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