Architekt gibt Projekt zurück - Kosten?

Hagor

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03. Jan. 2016
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Grüezi

Wir hatten einen Architekten (Architekturbüro) beauftragt, die Total-Renovation unseres EFH durchzuführen und einen 2-geschossigen Anbau mit rund 10m2 Grundfläche (Eingang, Büro) zu erstellen. Einen schriftlichen Vertrag gab es noch nicht. Wir warteten darauf, dass der Architekt diesen ausarbeiten und unterbreiten würde. 

Dennoch wurde mit dem Vorprojekt begonnen. Irgendwo zwischen Vorprojekt und Baueingabe gab es kleinere Unstimmigkeiten mit der Sanierung der Kanalisation. Der Architekt stellte dann seine Arbeit ein, "bis ich meine Wunschvorstellungen mit dem zuständigen Amt geklärt hätte". Das erfolgte dann so 3 Wochen später, wegen der Ferienzeit. Als ich dem Architekten das Ergebnis mitteilte, kam kurze Zeit später die Information vom Architekten, dass ich ihn und seine Arbeit als Architekt nicht wertschätzen würde und ihm die Zusammenarbeit mit mir wie ein Zweikampf vorkommen würde. Er wolle nicht mehr mit uns (mir) zusammenarbeiten und würde in den nächsten Tagen die Rechnung schicken. Zuvor gab es keinerlei böse Worte oder persönliche Differenzen. Wir waren völlig vor den Kopf gestossen. 

Nun stehen wir da, haben insgesamt etwa 4 Monate mit dem Architekten verloren (Wartezeit, Projektstop) und bekommen (wenn wir bezahlen) halbfertige Bauunterlagen, die uns kaum einen Nutzen bringen.

Müssen wir den Architekten für seine Arbeit entschädigen? Schliesslich ist es sein freier Entscheid, das Projekt wegzuschmeissen. Wir hatten nicht geringsten Eindruck, dass ein schlechtes Klima zwischen uns besteht und können uns diese Reaktion nicht wirklich erklären. Auch bringen uns die halbfertigen Unterlagen kaum einen Nutzen.

Oder haben wir sogar Anspruch auf Schadenersatz? Schliesslich haben wir doch einen erheblichen Schaden, müssen vier Monate länger Miete und Hypothekarzins bezahlen und uns um einen neuen Architekten bemühen.

Freundliche Grüsse

R.

 
Hallo Hagor

Was habt ihr denn mündlich abgemacht? Da ihr vor der Baueingabe steht müsste doch schon euch zusagende Pläne vorhanden sein. 

Planungsarbeiten gelten in der Regel als Werkverträge. Diese sind jederzeit kündbar. Wird zur Unzeit gekündigt ist der Zurücktretende zu Schadenersatz verpflichtet. Mehr zum Wekvertrag findest du im OR.

Also musst du dem brauchbaren Teil bezahlen. Allfällige Schäden hättest du zu beweisen. 

Kosten die du hast weil du einen neuen Architekten brauchst gelten diesbezüglich nicht als Schaden.

Gruss Fipsli

 
Hallo Fipsli

Danke soweit für die Auskunft.

Wir haben keine aktuellen Pläne. Der erste Wurf war von mir und wurde ins CAD übertragen, dann wurden die Fenster auf Vorschlag des Architekten angepasst (Design, Gestaltung), was uns dann aber doch zu extrem war. Vom letzen Stand haben wir nur eine Bild.

Wie erwähnt haben wir darauf gewartet, dass der Vertrag gemacht wird. Da bei den Renovationsarbeiten noch nicht überall klar war, was und wie es gemacht werden sollte, kam es nicht dazu.

Dies war wohl der Fehler, dass wir Renovation und den Anbau als einen Auftrag aufgefasst haben und nicht recht wussten, wann die Zeit für den Vertrag reif ist. Alles etwas fliessend und vermischt.

Da der Architekt für die Kantonalbank Vorträge für Bauinteressierte macht und wir einen privaten Kontakt in das Büro hatten, waren wir da wohl etwas zu unkritisch.

Kurz vor der Baueingabe ist wohl übertrieben. Zuletzt hiess es, in einer Woche sei die Baueingabe vielleicht bereit. Nach der Projektrückgabe, es sei noch ein langer Weg. Wir hatten die Anordnung der Fenster am Anbau definiert, die Konstruktion stand wohl bevor, da kam dann die Kanalisation als Auslöser für den Abbruch dazwischen. Oder ein anderes Projekt... Im Wesentlichen dürfte aber noch Aufbau und der Wärmedämmnachweis fehlen.

Wir wissen also den genauen Stand nicht. Deshalb ist es auch schwierig die Rechnung zu beurteilen. Als Lieferumfang wurde sehr vielsagend "Arbeitsergebisse" aufgeführt.

Gibt es eigentlich eine Art Ombudsstelle, wo man die Rechnung beurteilen lassen kann?

Gruss

R.

 
Habt Ihr denn bereits eine Rechnung erhalten?

 
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Hallo Hagor

Dann wäre allefalls noch das Auftragsrecht massgebend. Dort ist die zu erbringende Leistung nicht so klar umschrieben. Aber natürlich muss die verrechnete Leistung im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Je unklarer der Auftrag umso grösser das Streitpotential. Hier eine abschliessende Antwort zu geben ist unmöglich. 

Aber auf eine detaillierte Rechnung hast Anrecht. Du musst ja nachvollziehen können was verrechnet wird. 

Einfach "Arbeitsergebnisse" und einen Betrag xy hinschreiben geht nicht, ausser du hast einen Fixpreis ausgemacht. 

 
Hallo Hagor

Die ganze Geschichte macht für mich nicht soviel Sinn, wenn nicht unüberbrückbare Differenzen vorhanden sind. Grundsätzlich unterliegen Architektenverträge dem Auftragsrecht und nicht dem Werkvertragsrecht. Klar ist ein mündlicher Vertrag ein Vertrag. Nur ist an dem Rechnungssteller zu beweisen, dass er etwas Brauchbares für Dich gemacht hat. Du schreibst, dass ihr Euch zwischen Vorprojekt und Baueingabe befunden habt. Hast Du denn einmal Vorprojekt mit Plänen und Kostenschätzung abgesegnet? Ansonsten befindest Du Dich immer noch im Vorprojektstadium.

Wieso musstest Du mit dem Amt klären, ob Deine Wunschvorstellung bewilligungsfähig sei? Wer ist den hier der Fachmann und wer den Laie? Dafür hast Du ja einen Architekten engagiert. Oder etwa nicht?

Möglicherweise kriegst Du ja gar nie eine Rechnung. Ansonsten müsstest Du diese hier einmal genauer darlegen.... Wäre sicher interessant für viele Bauwillige.

Schöne Adventszeit, Urs Tischhauser

 

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