Grüezi
Wir hatten einen Architekten (Architekturbüro) beauftragt, die Total-Renovation unseres EFH durchzuführen und einen 2-geschossigen Anbau mit rund 10m2 Grundfläche (Eingang, Büro) zu erstellen. Einen schriftlichen Vertrag gab es noch nicht. Wir warteten darauf, dass der Architekt diesen ausarbeiten und unterbreiten würde.
Dennoch wurde mit dem Vorprojekt begonnen. Irgendwo zwischen Vorprojekt und Baueingabe gab es kleinere Unstimmigkeiten mit der Sanierung der Kanalisation. Der Architekt stellte dann seine Arbeit ein, "bis ich meine Wunschvorstellungen mit dem zuständigen Amt geklärt hätte". Das erfolgte dann so 3 Wochen später, wegen der Ferienzeit. Als ich dem Architekten das Ergebnis mitteilte, kam kurze Zeit später die Information vom Architekten, dass ich ihn und seine Arbeit als Architekt nicht wertschätzen würde und ihm die Zusammenarbeit mit mir wie ein Zweikampf vorkommen würde. Er wolle nicht mehr mit uns (mir) zusammenarbeiten und würde in den nächsten Tagen die Rechnung schicken. Zuvor gab es keinerlei böse Worte oder persönliche Differenzen. Wir waren völlig vor den Kopf gestossen.
Nun stehen wir da, haben insgesamt etwa 4 Monate mit dem Architekten verloren (Wartezeit, Projektstop) und bekommen (wenn wir bezahlen) halbfertige Bauunterlagen, die uns kaum einen Nutzen bringen.
Müssen wir den Architekten für seine Arbeit entschädigen? Schliesslich ist es sein freier Entscheid, das Projekt wegzuschmeissen. Wir hatten nicht geringsten Eindruck, dass ein schlechtes Klima zwischen uns besteht und können uns diese Reaktion nicht wirklich erklären. Auch bringen uns die halbfertigen Unterlagen kaum einen Nutzen.
Oder haben wir sogar Anspruch auf Schadenersatz? Schliesslich haben wir doch einen erheblichen Schaden, müssen vier Monate länger Miete und Hypothekarzins bezahlen und uns um einen neuen Architekten bemühen.
Freundliche Grüsse
R.
Wir hatten einen Architekten (Architekturbüro) beauftragt, die Total-Renovation unseres EFH durchzuführen und einen 2-geschossigen Anbau mit rund 10m2 Grundfläche (Eingang, Büro) zu erstellen. Einen schriftlichen Vertrag gab es noch nicht. Wir warteten darauf, dass der Architekt diesen ausarbeiten und unterbreiten würde.
Dennoch wurde mit dem Vorprojekt begonnen. Irgendwo zwischen Vorprojekt und Baueingabe gab es kleinere Unstimmigkeiten mit der Sanierung der Kanalisation. Der Architekt stellte dann seine Arbeit ein, "bis ich meine Wunschvorstellungen mit dem zuständigen Amt geklärt hätte". Das erfolgte dann so 3 Wochen später, wegen der Ferienzeit. Als ich dem Architekten das Ergebnis mitteilte, kam kurze Zeit später die Information vom Architekten, dass ich ihn und seine Arbeit als Architekt nicht wertschätzen würde und ihm die Zusammenarbeit mit mir wie ein Zweikampf vorkommen würde. Er wolle nicht mehr mit uns (mir) zusammenarbeiten und würde in den nächsten Tagen die Rechnung schicken. Zuvor gab es keinerlei böse Worte oder persönliche Differenzen. Wir waren völlig vor den Kopf gestossen.
Nun stehen wir da, haben insgesamt etwa 4 Monate mit dem Architekten verloren (Wartezeit, Projektstop) und bekommen (wenn wir bezahlen) halbfertige Bauunterlagen, die uns kaum einen Nutzen bringen.
Müssen wir den Architekten für seine Arbeit entschädigen? Schliesslich ist es sein freier Entscheid, das Projekt wegzuschmeissen. Wir hatten nicht geringsten Eindruck, dass ein schlechtes Klima zwischen uns besteht und können uns diese Reaktion nicht wirklich erklären. Auch bringen uns die halbfertigen Unterlagen kaum einen Nutzen.
Oder haben wir sogar Anspruch auf Schadenersatz? Schliesslich haben wir doch einen erheblichen Schaden, müssen vier Monate länger Miete und Hypothekarzins bezahlen und uns um einen neuen Architekten bemühen.
Freundliche Grüsse
R.