Architekten-Honorare auf nicht geleisteter Arbeit

patbone

Mitglied
26. Juli 2006
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Hallo

Ich weiss, es wurde in ähnlicher Form schon mal diskutiert, aber ich muss nochmal nachhaken:

Für die Küche hat unser GU (=Architekt) einen Posten von 20k budgetiert. Die vorgesehene Küche überzeugte uns nicht, weshalb wir - mit seinem Einverständnis - einen anderen Küchenbauer beauftragt hatten. Dieser hat uns die Küche geplant, er wird sie liefern und einbauen. Eine Anzahlung (1/3) haben wir privat schon bezahlt. Ergo: Aufwand seitens unseres Architekten = 0.00

Nun kommt die berühmt-berüchtigte Mehr-/Minderkostenrechnung: der Architekt führt einfach mal den geschätzten Mehrpreis der Küche in der Abrechnung auf, damit diese seine Honorarprozente (10% auf Nettomehrkosten) nicht "umläuft".

Das finden wir nicht ok, sondern wir möchten die Küche völlig unabhängig von der Merhkostenrechnung finanzieren.

Wie löst man das? /emoticons/default_confused.png

  • Können wir verlangen, dass er die budgetierten 20k als Minderkosten verrechnet und wir die gesamte Küche selber zahlen?
  • Oder sollen wir verlangen, dass er die im Kaufpreis budgetierten 20k an unserer Küchenrechnung bezahlt und wir bezahlen den Mehrpreis selbst?
Hat jemand einen ähnlichen/gleichen Fall erlebt?

Merci und Gruss pb

 
Hallo pb

Es kommt sehr darauf an, was in eurem Werkvertrag festgelegt wurde. Wir haben einen Passus in unserem drin, der ihm 3k honorar/umtriebsentschädigung zusichert, wenn wir die küche irgendwo anders kaufen möchten. Der Rest des budgetierten betrages wird voll angerechnet.

Wir werden jedoch davon keinen Gebrauch machen müssen, weil der vorgeschlagene Küchenbauer uns überzeugt.

Grundsätzlich ist es beim Bauen mit GU ziemlich üblich, dass entweder gar keine 'Fremdanbieter' eingebracht werden dürfen oder dass der GU in einem solchen Fall eine Entschädigung bekommt.

Gruss

Bilbo

 
Das kommt wohl stark auf den GU an. Wir haben extra darauf geachtet, dass die Möglichkeit besteht, verschiedene Dinge aus dem Vertrag zu nehmen. Die Küche lassen wir bspw. aus D liefern, wir erhalten den gesamten Budgetbetrag als Minderkosten gutgeschrieben und das war's. Dasselbe gilt für Teile vom Bad. Allerdings haben wir auch selbst die ganzen Umtriebe, d.h. wir müssen selbst dafür sorgen, dass der Küchenlieferant pünktlich liefert. Wenn die Küche bspw. nicht mit den Plänen übereinstimmt, auch unser Bier, dasselbe gilt im Garantiefall, etc....

Ich verstehe die Mehrkostenklausel durchaus. Bin jedoch der Meinung, dass auch bei einer generellen Formulierung nur dort zusätzliches Honorar angebracht ist, wo effektiver Zusatzaufwand entsteht. Ein "guter" GU / Architekt wird dies im Interesse seines guten Rufes auch entsprechend handhaben. Die "Basisarbeit" sollte ja mit dem Grundhonorar resp. dem Festpreis beim GU abgegolten sein.

 
Ich kann mich nur vollumfänglich mbaum anschliessen. Wenn der Architekt effiktiv einen Mehraufwand hat (Um ein verrücktes Beispiel zu nennen: Ich baue nachträglich noch einen Wintergarten ein) finde ich ein zusätzliches Honorar auch gerechtfertigt. Dort wo er aber keinerlei Umtriebe hat wie bei patbone beschrieben sehe ich absolut keinen Anlass, wieso sich der Architekt auch noch was verdienen sollte. Unser GU handhabt das auch genauso. Wir haben nämlich auch eine teurere Küche ausgelesen und wir bezahlen einzig den Mehrpreis beim Küchenbauer.

 
Hallo

Es ist wohl Euer Werk- bzw. GU vertrag der alles beinhalten soll, auch extern ausgeführte Arbeiten. Bei uns war es auch so dass wir einfach ein Küchenbudget von 22'000 CHF haben und dies gutgeschrieben kriegen, bzw. Mehrkosten selbst tragen müssen.

Leider bieten sowas nicht alle GU's - bei einem Kollegen war alles vorgegeben (Küche und Geräte), er wollte was eigenes kaufen plus andere Geräte. Die Zahlung des GU's daran war allerdings so mickrig dass er darauf verzichten muss. Sprich er muss die Küche beim GU nehmen. Der GU bestückt eine ganze Siedlung und hat vermutlich Mindereinnahmen oder weniger Rabatt wenn er nicht alle Wohnungen machen kann.

Aber ich finde es definitiv daneben wenn der GU noch Honorar berechnet wenn er mit der Küche gar nichts zu tun hat.

 
Wir haben dies von Anfang an mit dem Architekten/GU abgeklärt, da wir auch wussten, dass das Budget keinesfalls reicht. Bei uns war es so, dass er dann die Küche vollends bezahlt hat und uns einfach die Mehrkosten direkt verrechnet hat. Aber natürlich ohne Honorarkosten, da er - wie du schreibst - ja überhaupt keinen Mehraufwand hatte.

Aber schlussendlich kommt es eben darauf an, was ihr vertraglich abgemacht habt!

 
Wir müssen eigentlich auf alle Mehrkosten noch das Honorar bezahlen - ausser auf die Küche und Elektrisch. Allerdings hätten wir die Küche nicht woanders beziehen können, da wir einen Verlust der Hälfte des Budgets hätten hinnehmen müssen:(

Aber die Küche ist der schön und wir freuen uns darauf.

 
Rakete dass Ding mit dem nicht voll anrechnen des Küchenpreises hab ich jetz hier schon verschiedene Male gelesen. Ich finde das ne Schweinerei. Das heisst ja nix anderes, als dass der GU die Küche zu nem viel tieferen Preis bezieht, als er sie Dir laut BKP einrechnet....

Zum Glück hatten wir einfach den Budgetposten und absolut freie Wahl wo wir uns offerieren lassen wollten.

 
Manchmal muss man die Dinger beim GU im vornherein direkt Ansprechen. Bei uns wurde die Küche mit 20k berechnet. Auf 3x Nachhaken (sie rücken halt solche Infos ungern raus) hiess es, dass wir beim Verzicht auf den GU Küchenbauer nur 12k bekommen. Architektenkosten bleiben, da die Berechnung für die Küche pauschal abgedeckt sei. Auf Deutsch heisst das eigentlich nur: Der GU bekommt die Küche für die du 20k zahlst für 12k, da er viele davon kauft. Nimmst du sie, verdient er 8k, nimmst du sie nicht, zahlst du auch 8k drauf, da du sie eh nicht zum GU Rabattpreis bekommst. Bleibt nur die Frage, wem du die 8k geben willst...

 
Ich hab gerade noch eine Frage.

Der Architekt verlangt ja für seinen Aufwand Architektenhonorar.

Wir werden ja betreffend Türe auch eine Rechnung dem GU stellen und werden 7,5% Umtriebekosten verrechnen.

Laut Bank sind da ca 5-10 % zulässig.

Wie nennt man dieses Wort genau??

Aufwandentschädigung, oder??

 

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