Architektenhonorar bei Mehr-/Minderkosten

pit_65

Mitglied
22. Mai 2011
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Gemäss Objektbeschrieb sind für den Innenausbau wie zB Küche und Böden üblicherweise Budgets vorgegeben.

Wie verhällt es sich nun rechtlich bezüglich Architektenhonorare bei Mehr-/Minderkosten (Innenausbau), resp. wo ist das geregelt (SIA 102?)?

Ist es üblich, dass, wenn man zB auf den Chemineeofen oder den Waschturm verzichtet, vom Budget 10% (Ziffer 5.6) abgezogen wird, oder die Küche, geliefert vom Subunternehmer, teurer ausfällt, 12% Architektenzuschlag für die Mehrkosten bezahlen muss? Anzumerken ist, dass durch die vorgenommen Änderungen kein Planungsaufwand (Mehrkosten nur auf Grund teurer Materialauswahl) für den Architekten entsteht.

Auszug aus dem Kaufvertrag:

Änderungswünsche der Käuferschaft

5.1. Über heute bekannte Änderungswünsche der Käuferschaft (bauliche Änderungen und/oder Materialauswahl) schliessen die Parteien eine se- parate Vereinbarung ab.

5.2. Änderungswünsche der Käuferschaft nach Abschluss dieser Vereinbarung sind der Verkäuferschaft so frühzeitig mitzuteilen, dass der Baufortschritt an den Objekten selber nicht gehemmt wird.

Wird ein Änderungswunsch rechtzeitig vorgebracht, verpflichtet sich die Verkäuferschaft, eine schriftliche und befristete Offerte auszuarbeiten, aus welcher die Mehr- bzw. Minderkosten, einschliesslich Projektie- rungskosten (Architekt, Ingenieure) und Gebühren, sowie allfällige Ter- minverschiebungen ersichtlich sind.

Die Käuferschaft hat die Offerte innert der von der Verkäuferschaft genannten Frist schriftlich zu bestätigen, anderenfalls die Änderungen nicht ausgeführt werden.

5.3. Für die Berechnung der Minderkosten gilt, vorbehältlich einer anderen Abmachung was folgt vereinbart:

Der Kaufpreis reduziert sich lediglich um die effektiven Minderkosten von Material und Arbeit.

Die Honorare auf den nicht ausgeführten Arbeiten werden demzufolge nicht in Abzug gebracht.

Dagegen ist die Verkäuferschaft berechtigt, die Kosten der Projektänderungen, auch wenn sie Minderkosten verursachen, nach Zeittarif der Projektanten zu verrechnen.

5.4. Dreissig Tage vor Bezugstermin wird eine Mehr- und Minderkostenabrechnung erstellt. Die allfälligen Mehr- oder Minderkosten sind auf den Antrittstag zwischen den Parteien auszugleichen.

5.5. Für Arbeiten, die die Verkäuferschaft ausserhalb des pauschalen Werkpreises auf Abrechnung ausführt, beansprucht sie:

- ein Architektenhonorar von 12 % der Mehrkosten (Mehrkosten inkl. MWST);

Bei aufwändigen Änderungsarbeiten, Beratungen und Begleitung der individuellen Ausbauwünsche werden Architekten- und Ingenieur- Honorare nach Aufwand verrechnet (zurzeit: CHF 120.00 / h);

- für Plankopien: 2 % der Mehrkosten (Mehrkosten inkl. MWST); jeweils zuzüglich 7,6 % MWST.

5.6. Für den Innenausbaubereich sind im Objektbeschrieb Budgetpreise vorgesehen. Diese sind verbindlich, sofern die Käuferschaft den Innenausbau durch die Subunternehmer der Verkäuferschaft ausführen lässt.

Sofern die Käuferschaft die Arbeiten selber ausführt, einem Drittunter- nehmer überträgt oder nicht ausführen lässt, reduziert sich der gutzuschreibende Budgetpreis um 10 % (Budgetpreis inkl. MWST).

Besten Dank für eure Feedbacks

 
Hallo

Verträge sind einzuhalten: was ihr unterschrieben habt, gilt. Und individuelle Abreden gehen "immer" vor.

Ziffer 5.3 sagt, dass z.B. der Architekt für die Planung ein geplantes Cheminee Geld zu gut hat, selbst wenn das Cheminee dann nicht gebaut wird. Dass ihr die 5000 Franken für das Cheminee selber nicht bezahlen müsst bzw. weniger bezahlt, ist ja klar. Wieviel weniger, ist in Ziffer 5.6 geregelt.

Ich weiss nicht, warum man solche Verträge zu tausenden unterschreibt, aber das ist offenbar state of the art.

Übrigens, man wird nicht gehängt, wenn man selbst auf Standartverträge solche Regelungen durchstreicht oder abändert. Dann sieht man auch gerade, wie der Architekt reagiert: er wird wohl nicht mehr planen wollen. Entweder akzeptiert er es, oder er akzeptiert es nicht.

Die Regelung im Kaufvertrag ist klar. Sie ist nicht unüblich und auch nicht krass unfair. Also gilt der Kaufvertrag.

Die Rechtsprechung ist auch ähnlich: erhälst Du (warum auch immer) Marmor anstatt Beton, musst Du auch Marmor bezahlen. Du hast ja Marmor und nicht Beton. Hat das Haus keine Heizung, muss Du die fehlende Heizung nicht bezahlen. Planungskosten sind zudem grundsätzlich unabhängig davon geschuldet, ob man alles ausführt oder nicht. So kannst Du ja ein Haus planen und gar nie bauen, der Architekt aber bekommt für seine Pläne genau gleich viel Geld, wie wenn Du es bauen würdest.

Alles unklar?=

Edi

 
Auszug aus dem Kaufvertrag:

Besten Dank für eure Feedbacks
Hallo pit_65

Du hast keinen Architektenvertrag abgeschlossen, was Dein Titel vermuten lässt, sondern einen GU-Vertrag.

Darin finden sich eben immer diese oder jene Nettigkeiten...die man vorgängig ändern muss.

Ansonsten hast Du dies so akzeptiert und damit wird dies Vertragsbestandteil...welcher zu erfüllen ist.

Insofern hättest Du diese Fragen vor Unterzeichnung hier einstellen sollen, oder die Verträge von einem neutralen Fachmann überprüfen und ändern lassen. Oder eines unserer Bauherrenseminare besuchen sollen.

 
Enorm wichtige Empfehlungen:

Bezüglich: Haus - Anbieter (Berater - Verkäufer)

Und:

System-, Norm-, Fertig-, Ausbau-Häuser und individuell geplanten Häusern

Von empfehlenswerten

BAU - EXPERTEN

(im Speziellen: juristischen !!)

wird gerne, und immer wieder, dringendst empfohlen:

- dass Haus-Anbieter (im Speziellen: Verkäufer von im Ausland vorgefertigten Häusern -

(z. B. “Norm-Häuser / Fertig-Häuser / Ausbau-Häuser“)

- von der aller-ersten Kontaktaufnahme an,

- und ohne Scheu,

- bezüglich ihre SOLVENZ

- SEHR GRÜNDLICH zu prüfen sind:

- wenn sie möglicherweise: als (Nur!)-1-Mann-Unternehmen

(z.B. nur als GmbH’s registriert !) grenzübergreifend arbeiten.

- weil sie mögl.w.: lediglich am Verkauf

von den im Ausland vorgefertigten Holz-Ständerbau-Häusern interessiert sind.

- weil sie mögl.w.: bezügl. die Bauplanung / Bauleitung

die fachtechnisch erforderliche Berufsausbildung nicht ausweisen !

- weil sie mögl.w.: gerade deshalb

externe Planer (Ausländische oder Schweizer Sub-Unternehmen !!) beiziehen müssen !

Ganz im Speziellen

sind die folgenden Referenz-Punkte

GENAUESTENS zu klären… :

Ob / -seit wann / -wie viele Schulden (?)

bei den Betreibungs-Ämtern

im Ausland

und in der Schweiz registriert sind !!

Im Speziellen:

Die Wiederholungs-Fälle,

z.B. bezüglich MWST-Schulden

bei KMU’s sind ALLER - ALLER - GENAUESTENS zu beachten !

Verlangen Sie SÄMTLICHE Auszüge. (ca. SFR. 17. -- !)

Der Haus-Anbieter soll Ihnen auch schriftlich, detailliert

und unterzeichnet

Antwort stehen bezüglich:

Ob / - und wie glaubhaft (??) die Leistungsausweise und die Erfahrungen,

schriftlich / genau dokumentiert werden (...können…) !!

Im Speziellen:

Die Referenz-Angaben aus dem Ausland,

meistens nur mit Fotos dokumentiert (!!),

sind stets problematisch,

kaum glaubwürdig (!!), und nicht kontrollierbar !

Ob / - und welche (?) Referenz-Angaben,

anderer (z.B. ausländischer) Anbieter,

missbräuchlich verwendet werden !

Im Speziellen:

Die kopierten Referenz-Angaben

von anderen (z.B. ausländischen) Anbietern

sind im Internet problemlos zu finden.

Dazu werden meistens Web-Seiten sowie kopierte Fotos

oder gar nie realisierte Computer-Animationen verwendet

Verlangen Sie die schriftlich detaillierten Referenz-Listen !

Das Nicht-Aushändigen (!!) dieser informativen Dokumentationen

muss jedenfalls

sofort

Ihr MISSTRAUEN wecken !

Ob / -und welche (?) Referenz-Angaben

nach dem Hausbezug erkauft

und / oder

durch UNÜBLICHE Versprechungen

ausgehandelt wurden !

Warum / welche (?) Bauherrschaften als Referenz-Kunden

auftreten -wollen, -dürfen, -müssen !!!

Wieviele / -welche Häuser / -in welchem Zeitraum (?)

durch den Haus-Anbieter/Verkäufer

wirklich SELBST realisiert wurden !

Wie erfolgreich / -welche (?) Aufträge,

wirklich GLAUBWÜRDIG,

abgeschlossen wurden !

Behandeln Sie Angaben

über Mehrkosten bei N E B E N K O S T E N

(Aushub-, Werkanschluss-, Umgebungsarbeiten)

S E H R kritisch !!

Werden NICHT deklarierte Kostenüberschreitungen (?)

wirklich G L A U B W Ü R D I G und P L A U S I B E L, b e g r ü n d e t, belegt, abgerechnet !

Vernünftige, persönliche R Ü C K F R A G E N auch bei den Sub-Unternehmern

sind im Zweifelsfall ENORM empfehlenswert !!!

Verlangen Sie s c h r i f t l i c h e

und ü b e r s i c h t l i c h e (!) V E R G L E I C H S - Z A H L E N !!

über R E A L I S I E R T E Bauten !!!

Ob die empfehlenswerten Baukosten-Reserven

(>min. !!!>) 3 bis (>norm. !!!>) 10 % (!!!)

in den Offert- / Vertrags - Dokumenten

GARANTIERT werden ??

Ihre Bank-Vertretung

MUSS diese Reserven

DRINGENDST FORDERN

und EINKALKULIEREN !

Wie P R Ä Z I S E +/– 1-2% (!!!) Vertrags- und Budgetvorgaben

-vor / -während / -nach der Baufase (Bauabrechnungen) E I N G E H A L T E N wurden (...werden können...) !

Kleine KMU’s informieren

oftmals die Bauherrschaft und die Bank

V I E L Z U S P Ä T (!!!)

bezüglich die „ V E R G E S S E N (!!!)“ Mehrkosten.

Durch Zermürbung

werden Bauherrschaften und Banken

oftmals gezwungen,

diese Mehrkosten „zu schlucken“ !!!

Wie kompetent / -seriös / -zufrieden-stellend (?)

werden Baumängel

-zugegeben / -bearbeitet / -und (speditiv) erledigt !

Im Speziellen:

Bzüglich die Referenz - Anfragen,

bei den Bauherrschaften,

ist dieser enorm wichtige Punkt

((Speditive Baumängel - Behebung !!!))

G E N A U E S T E N S Z U P R Ü F E N !!!

Wie zufrieden-stellend / -welche (??) Sub-Unternehmer

(Werkanschluss-, Aushub- und Gartenbauunternehmen) tätig waren !

Ob / -warum abwechselnd (??) immer wieder andere Bauplaner

für die Baueingaben, Offerierungs- und Bauleitungsarbeiten

beigezogen wurden !

Im Speziellen:

Oftmals wechseln Kleinunternehmen

mit (F I N A N Z I E L L E N !!) Problemen

ihre Sub-Unternehmen regelmässig aus.

Sie schaffen sich damit Spielraum, um Schulden- / Rückvergütungszahlungen

(bezügl. Garantiearbeiten) erzögern zu können !!

Ob / -warum (?) Bauherrschaften und Sub-Unternehmem

(NICHT !) bereit sind weiterhin Referenzen schriftlich zu bestätigen !

Ob / -warum (?) Sub-Unternehmen

für einen Haus-Anbieter (Verkäufer!)

(nicht !) weiterhin Aufträge übernehmen werden !

Warum / wieviel (?) ein Haus-Anbieter (Verkäufer!)

an Architekten - Honorar - Anteilen

für sich SELBER kassiert !

Warum / wieviel (?) ein Haus-Anbieter (Verkäufer!)

an P R O V I S I O N S - G E L D E R N (!!!),

(OHNE (!!!) das Wissen der Bauherrschaft)

von den Haus- und Kellerlieferanten,

den Sanitär- und Heizungs-Installateuren,

den Küchen- und Ofen-Lieferanten,

den Dienstleistern (Geologen und Geometern)

für sich SELBER kassiert !

Ob / -oder warum (?)

Ihre Bank-Vertretung Ihr Bauvorhaben

mit einem Haus-Anbieter/Verkäufer (nicht !) finanzieren will !

Fragen Sie nach der möglichen:

>>> S C H W A R Z E N L I S T E !!!

Im Speziellen:

Sehr viele Bauplaner,

(> in unzähligen juristischen Bauberichten im Internet nachlesbar !!!)

haben die

I M M E R S E H R P R O B L E M A T I S C H E N N E B E N K O S T E N

(bezügl.: Hausanschluss-, Aushub-, Hinterfüllungs-, Umgebungs-,

Bankzinsen-, Gebühren- (!), Geometer-, Notariats-Kosten)

N I C H T im Griff !!!

Die Rechnungsstellungen, bezüglich diese Positionen,

erfolgen meistens sehr-sehr (zu) spät !!!

Die nicht berücksichtigten (vergessenen !!) Kosten-Positionen

verursachen meistens

zermürbende (!!) Konflikte.

Bau-Juristen-Futter.

Bei unbemerkt fehlerhaften Vertragsverhältnissen: Folgekosten:

Grösstenteils zu Lasten der Bauherrschaft und der Bank !!

Eine auffallend häufige Kommunikation von Haus-Anbietern (Verkäufer !!)

(Motivierung zum Bauen.....)

sowie ausserordentliche Rabatt-Angebote

oder verspätete Versprechungen (Provisions-Gelder für Hausbesichtigungen)

lassen jedenfalls gravierende Auftrags-Probleme vermuten !!

Weitere

sehr relevante

Architektonische und Bautechnische Kriterien

sind GENAUESTENS zu beachten:

Hat Ihr Planer die Ausrichtung Ihres Bauvorhabens

WIRKLICH MÖGLICHST kundenorientiert (?) optimiert !

Oder neigt die Architektur (?) bereits in den Vorstudien

lediglich zur Selbstverwirklichung (?) eines Planers !

Werden berücksichtigt (?):

Höhenlage im Gelände,

Ausrichtung der Räume,

Erschliessungen (Zufahrt, Parkierung, Zugänge)

Schutz der Privatsphäre:

Einsicht <-> Aussicht !

Beruhen Projekt-Vorschläge, AUS BEQUEMLICHKEIT ODER FAULHEIT,

„nur auf Ideen“ eines Haus-Verkäufers !!

Werden die Erweiterungs-Möglichkeiten sowie die Wieder-Verkäuflichkeit

im Projekt ENTSCHEIDEND berücksichtigt.

Sind Vordächer bei Sattel-/Pultdächern (Hauseingangs-/Sitzplatzbereiche)

grosszügig dimensioniert (Fassaden-Schäden) !

Sind die Sockel-Bereiche an den Gebäuden

einwandfrei geplant / -ausgeführt !

Im Speziellen, z.B.:

Abdichtungs-Schäden/-Probleme

bei Beton-Kellerdecke/Holz-Ständerbau

(Ameisen-/Insektenbefall wegen Fassadenwärme !

Abdichtungs-Schäden/-Probleme

bei Eingangs- / Balkontür-Schwellen !!

Abdichtungs-Schäden/-Probleme

bei Spenglerarbeiten:

Balkone / Flachdächer / Schlecht befestigte begehbare Fensterbänke !

Dach-Abschlüsse / -Anschlüsse sowie Gebäude - Sockel - Bereiche

sind jedenfalls stets extrem schaden - gefährdet !!

Sind interne Erschliessungswege (Vorplätze, Korridore, Treppen)

sparsam zu Gunsten der Raumgrössen dimensioniert !

(Enorm sparsamere Gebäude - Kubaturen (m3) und Flächen (m2) !!)

Sind die Fenstergrössen verhältnismässig dimensioniert:

Bestimmte Fenster- und Storendetails sind teuer !!

Wurde die Möblierung auf Wunsch der Bauherrschaft genügend berücksichtigt !

Denn Möblierungsfehler führen zu Möbelschäden !

Verlangen Sie (gegen kl. Mehrpreis) die auswechselbaren UP-Warm- und Kaltwasser-Leitungen

(Sanipex in der Schweiz) !!

Die ausländischen Haus-Anbieter verlegen (meistens !!)

diese sehr problematischen,

nicht auswechselbaren Leitungen unter die Unterlagsböden, Sanitär- und Kücheneinrichtungen.

Die meisten Haus-Anbieter haben sehr grosse Mühe mit der generationen- und behinderten-gerechten Planung.

Komplizierte Fassadendetails sind teuer und trotzdem schadenanfällig !

Fassaden und Dächer sind schlicht zu gestalten.

Im Gegensatz können Sie dafür in bessere Baumaterialien investieren !

Wählen Sie dringendst keine spektakulären Ausbau-Materialien !

Diese können zum Verleider, oder zu enormen Problemen

beim Wiederverkauf führen !!!

Spätere Material-Änderungen können sehr kostspielig ausfallen !

Wohl-überlegte Entscheidungen resp. Fehlinvestitionen werden Sie

so oder so auf Ihrem Bau-Konto spüren !

Nehmen Sie sich dringendst

IMMER GENÜGEND VIEL ZEIT

für Ihre ENTSCHEIDUNGSFINDUNGEN !

Befassen Sie sich

dringendst FRÜHZEITIG UND INTENSIV:

- mit Ihrer Bauparzelle,

- mit Ihren Nachbarn (!!),

- mit Ihrem Raumprogramm,

- und mit in- (und ausländischen ?!) Haus-Anbietern (VERKÄUFERN) !!

Prüfen Sie die Bau-Erfahrungen

von Bekannten ebenfalls gründlich,

aber auch genügend kritisch !

Denn negative Erfahrungen

sind manchmal übertrieben

und mit Emotionen verbunden !

Führen Sie lückenlos

ein Bauprotokoll,

und dazu immer Besprechungsprotokolle !

Unterzeichnen Sie die Protokolle

IMMER gegenseitig (!)

mit Verkäufern und Sub-Unternehmern,

sowie mit Datum versehen !

Nehmen Sie den,

speziell von Verkäufern,

verwendeten Spruch,

wörtlich

und

SEHR-SEHR ERNST:

- „Vertrauen ist“

(...wäre schon !!)

„gut !!!“

„Kontrolle ist “

(AUF JEDEN FALL JEDOCH ENORM VIEL !!)

„besser !!!“

Es geht um Ihr, mühsam und gezielt erspartes, Baukapital,

sowie um Ihr einmaliges Wunsch-Haus !!!

Nachträglich erforderliche Bau - Kredit - Erhöhungen können problematisch sein !

Nehmen Sie sich die aufgeführten Punkte bitte voll und ganz zu Herzen !!!

Die Infos können Ihnen eine Hilfe sein, für Ihre erfolgreichen, ersten, gründlichen Bau-Vorbereitungen.

F.G.: Enorm Bau - Erfahrener ...

Ergänzt von KNOWHOW (12. 06. 2011 um 23:01 Uhr

 
Ich habe leider einen ähnlichen Vertrag unterschrieben. Würde das liebend gerne rückgängig machen...

Die Budgets würden ja ohne probleme ausreichen, wenn der Rabatt vom Küchenbauer weiter gegeben würde. Ich weiss dass der Rabatt 28% wäre, mir gegenüber wird aber der Bruttobetrag berechnet und danach auf den Aufpreis verlangt der GU zusätzliche 12%. Ist so was überhaupt rechtsgültig?

 

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Christian77