Hallo Aventura,
ich bin nicht wirklich Experte, kann Dir aber ein paar Antworten geben.
1) Architektenhonorar: Du findest verschiedene Threads zum Architektenhonorar hier im Forum und im Netz auch Rechner zum Honorar gemäss SIA 102 (einfach mal googeln). Danach liegt Dein Architekt durchaus im zulässigen Bereich. Jeder Bauherr kann aber mit dem Architekt frei eine Honorarvereinbarung abschliessen, das wird egentlich im Architekturvertrag festgelegt. Wenn Du im Vertrag das Honorar nach SIA 102 vereinart hast, sind die Beträge wohl so ok.
2) Die Kostenschätzung des Architekten ist ja nicht der definitive Preis des Gebäudes, es ist eine Schätzung, die auf Erfahrungen des Architekten beruht. Wie hoch die Kosten dann effektiv sind, siehst Du erst bei den Offerten für die einzelnen Posten. Es nützt Dir also nichts, wenn der Architekt niedriger schätzt, dadurch wird das Bauwerk nicht billiger. Du musst mit dem Architekt versuchen, bei den Ausschreibungen Kosten einzusparen, der Architekt sollte hier Dein Partner sein, nicht Dein Gegner. Es ist dabei oft hilfreich mit dem Architekt ein Festhonorar zu vereinbaren, da bei der Regelung nach SIA 102 sein Honorar umso höher ist, je teurer das Gebäude am Ende wird.
3) Ein Haustechnikplaner plant z.B. die Heizungs- und Sanitärinstallation, ggf. auch die Komfortlüftung. Bei grösseren Gebäuden ist es von Vorteil, diese Arbeiten durch einen Planer, und nicht von den Handwerkern machen zu lassen, da hier oft einiges koordiniert werden muss (Lage der Heizungs- und Sanitärinstallationen). Es geht da nicht um die Innenarchitektur.
Jedenfalls viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.
Grüsse Roeka