Auf der Baustelle leben - ist das legal?

altbaumieter

Mitglied
20. Feb. 2013
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Hallo

Ich habe im Internet den Begriff "Bezugsfertigkeit" gefunden. Ich würde gerne wissen, wie dies aus dem legalen Gesichtspunkt her in der CH gehandhabt wird, wenn überhaupt.

Sprich, jemand beabsichtigt ein neues Haus zu bauen oder ein renovationsbedürftiges älteres Haus zu kaufen, schätzt sich selbst als fähig ein, einen beträchtlichen Teil der zu verrichtenden Arbeiten selbst auszuführen. Dieser jemand ohne Kinder würde sich auch nicht daran stören, auf dieser "Baustelle" zu leben, bis er das Haus fertig gebaut hat. Ich meine, eine Mensch muss auf die Toilette, er muss etwas essen und er muss sich waschen. Das heisst, in einem solchen Haus würden theoretisch Provisorien in Form von einer Wc- Schüssel mit funktionierender Spühlung fürs Wasser lassen etc, eine billige Duschkabine fürs duschen und eine oder zwei portable 2-er Herdplatten mit Stromstecker fürs Kochen, event. Heizkörper für den Winter auch zum einstecken und natürlich darf niergends Absturz oder Unfallgefahr bestehen....theoretisch.....

Und wie sieht das in der Praxis aus? Muss man sozusagen eine Bewilligung einer Behörde einholen, um dort wohnen zu dürfen? Und wie verhalten sich die Banken mehrheitlich, wenn man eine Hypothek will und mit einer solchen Absicht daherkommt?

Vielen Dank für jegliche Erfahrung zu diesem Thema.

Altbaumieter

 
Würde wohl eher ein Wohnmobil oder so vorziehen, als in einer Baustelle zu wohnen.

Einen Sommer lang kann man das schon durchhalten, denke ich.

Oder halt eine günstige Wohnung in der Nähe suchen, überzählige Möbel einlagern etc.pp.

Der Bank würde ich sowas nie erzählen, das tut nichts zur Sache ;-)

 
Würde wohl eher ein Wohnmobil oder so vorziehen, als in einer Baustelle zu wohnen.

Einen Sommer lang kann man das schon durchhalten, denke ich.

Oder halt eine günstige Wohnung in der Nähe suchen, überzählige Möbel einlagern etc.pp.

Der Bank würde ich sowas nie erzählen, das tut nichts zur Sache ;-)
Angenehm ist es sicher nicht, auf einer Baustelle zu leben. Aber es gibt ja auch Leute die Reisen 6 Monate rum und schlafen nur in den abgewracktesten Unterkünften die ganze Zeit. Kann ja jeder für sich entscheiden...

Aber mir ging es eigentlich eher darum, ob jemand weiss, ob es in der CH soetwas wie eine behördliche Bewilligung gibt, die einem Haus den legalen Status "darf so bewohnt werden" erteilt. Oder dass die Behörden eben sagen, hier darf im Moment niemand wohnen...

 
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Hallo altbaumieter

Bei einem Neubau wird das wohl auch etwas von der Gemeide abhängig sein... aber wenn Du einen Teilbereich fertig stellst... mit voller Funktion von Sanitär und Küchenbereich, so kannst Du sicher auch darin "wohnen" und den Rest weiter ausbauen. Schutzeinrichtungen/Geländer.. müssten natürlich vorhanden sein, falls dies für diesen Teilbereich relevant wäre. Letztlich musst Du Dich ja zur neuen Wohnadresse bei der Gemeinde anmelden...wozu man dann wohl auch einen Briefkasten an der Baustelle benötigen würde.

Beim Altbau, oder dem Umbau eines bestehenden Objektes, sofern es sich noch um ein bewohnbares Haus handelt, sollte es kein Problem sein, oder geben. Wie das Objekt innen ausschaut, ob Du darin so leben möchtest...ist ja der Gemeinde letztlich egal. Wenn ein Eigentümer sein Haus, Schritt für Schritt, umbaut frägt ja auch niemand nach, ob er denn in dieser Zeit uneingeschränkt alle Räume nutzen kann, ob es Staub oder Dreck gäbe... das ist letztlich eine Sache des Eigentümers.

 
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Danke Pfälzer

Habe ich mir eigentlich auch so gedacht, aber man weiss ja nie....

Noch zum Thema Bank in dieser Angelegenheit: Ich gehe davon aus, dass die Bank ein Interesse daran hat, dass alle Arbeiten möglichst professionell ausgeführt sind, sodass der Wert des Hauses nicht vermindert wird durch ein "Gebastel" und sich ein potenzieller Verkauf des Hauses durch die Bank (wenn tatsächlich der Hypothekarnehmer nicht mehr in der Lage ist, den Zins zu bezahlen) deswegen unnötig schwierig gestaltet. Kann man deshalb sagen, dass die Banken Leuten, die einen gewissen Teil selbst erledigen wollen, grundsätzlich kritisch gegenüber stehen? Ich meine, die Bank muss ja auch in Betracht ziehen, dass sich jemand völlig überschätzt bei seinen handwerklichen Fähigkeiten und am Ende alles verpfuscht....

 
Bitteschön...

mit der Bankeneinschätzung magst Du Recht haben.. aber es hängt doch letztlich auch davon ab, welche Leistungen Du wirklich selbst ausführst... welche von Handwerkern ausgeführt würden... und ob Du die echten Eigenleistungen evtl. aus der beruflichen Ausbildung ebenfalls fachgerecht ausführen könntest?

Die Bank selbst wird dies in aller Regel nicht wirklich einschätzen können..  es sei denn, Du erklärst denen vorab "2 linke Hände und Null-Ahnung" zu haben... dann würden sie wohl etwas kalte Füsse bekommen. Aber auch dann wäre ja die Frage, ob Du für die Planung und Ausführung einen Architekten/Bauleiter/Bauberater an Deiner Seite hättest? Falls ja, wäre dies evtl. wieder ein beruhigender Punkt für die Bank.

Man muss letztlich das Ganze sehen und bewerten. Auch gegenüber der Bank, wobei diese in den meisten Fällen nicht wirklich solche Leistungen beurteilen und prüfen kann. Da ist dann viel "Bauchgefühl" dabei...  womit Du dann eben passend argumentieren musst, damit die Bank das letztlich auch verstehen und bewerten könnte.

 
Lieber altbaumieter

Es gibt wohnhygienische Anforderungen an Wohnbauten. Werden diese nicht eingehalten - weil beispielsweise alles verschimmelt ist - kann die Baubewilligungsbehörde ein Nutzungsverbot verfügen. Natürlich alles im Rahmen der Verhältnismässigkeit, d.h. es muss tatsächlich gesundheitsgefährend sein für die Bewohner und es muss vorab eine angemessene Frist zur Sanierung gesetzt werden. Es ist also keineswegs so, dass es einfach dem Eigentümer überlassen wird, wie er wohnen möchte respektive in welchem Zustand sich ein Wohnobjekt befindet. Aus diesem Grund gibt es gerade derartige gesetzlich verankerte Bestimmungen zur Wohnhygiene.

Liebe Grüsse und alles Gute

Bautechtler

 
Es ist also keineswegs so, dass es einfach dem Eigentümer überlassen wird, wie er wohnen möchte respektive in welchem Zustand sich ein Wohnobjekt befindet. Aus diesem Grund gibt es gerade derartige gesetzlich verankerte Bestimmungen zur Wohnhygiene.
Hallo Baurechtler

Da muss ich mich doch nochmals zu Wort melden... es wäre schön, bevor es missverstanden würde, dass Du hier nochmals konkret auf die Möglichkeit der Variante "Bezug Bestandsimmoblilie" eingehen würdest.

Bei einem Neubau oder einer Totalrenovation ist das sicher so mit der Abnahme und Kontrolle durch die Gemeinde/Baubewilligungsbehörde, da dieser Version ja auch ein Bewilligungsverfahren zu Grunde lag, was mit der Abnahme erst endet.

Wenn aber jemand ein bestehendes Objekt kauft, sich bei der Gemeinde nun an- bzw. ummeldet, dann wäre mir völlig neu, dass dem Käufer die Nutzung des eben erworbenen Objektes untersagt wird, bis eine entsprechend Abnahme/Kontrolle der Gemeinde stattgefunden hätte?

So wolltest Du dies ja wohl nicht verstanden wissen, oder?

 
Lieber Pfälzer

Einverstanden, es findet nicht standardmässig bei jedem Kauf respektive bei jedem Neubezug einer bestehenden Liegenschaft eine Abnahme oder Kontrolle durch die Gemeinde statt. Ich habe mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt oder am Thema vorbeigeschrieben (es lief nebenbei Fussball WM.. es sei mir verziehen). Richtig ist jedoch - und das wollte ich eigentlich rüberbringen -, dass theoretisch die Baupolizei jederzeit ein Nutzungsverbot aussprechen kann, wenn bei einem Wohnobjekt die wohnhygienischen Anforderungen nicht erfüllt sind. Ich kenne diverse Beispiele aus der Praxis, u.a. eine Fall einer Person, die auf einer solchen "ewigen" Baustelle lebt und nur noch durch ein Nutzungsverbot Schlimmeres verhindert werden konnte. Oder den Fall eines Mehrfamilienhauses, in dem der Vermieter "Gastarbeiterinnen" für jeweils drei Monate zu Wucherpreisen in verschimmelten kleinen Zimmer ohne sanitäre Installationen wohnen liess.

Ich hoffe ich konnte mich damit etwas klarer ausdrücken (auch wenn es nicht mehr wirklich um die Ausgangsfrage ging).

Liebe Grüsse

Baurechtler

 
 aus der Praxis, u.a. eine Fall einer Person, die auf einer solchen "ewigen" Baustelle lebt und nur noch durch ein Nutzungsverbot Schlimmeres verhindert werden konnte. Oder den Fall eines Mehrfamilienhauses, in dem der Vermieter "Gastarbeiterinnen" für jeweils drei Monate zu Wucherpreisen in verschimmelten kleinen Zimmer ohne sanitäre Installationen wohnen liess.

Ich hoffe ich konnte mich damit etwas klarer ausdrücken (auch wenn es nicht mehr wirklich um die Ausgangsfrage ging).

Liebe Grüsse

Baurechtler
Hallo Baurechtler

Ja doch, in diesen Fällen macht das sicher auch Sinn, zum Schutz der Menschen...besonders eben auch Mietern.

Insofern, auch für die späteren Leser, danke für den Nachtrag.

 
Hallo Baurechtler

Vielen Dank für Deine Infos zum Thema. 

 
[...]Richtig ist jedoch - und das wollte ich eigentlich rüberbringen -, dass theoretisch die Baupolizei jederzeit ein Nutzungsverbot aussprechen kann, wenn bei einem Wohnobjekt die wohnhygienischen Anforderungen nicht erfüllt sind.[...]

Theoretisch...das glaube ich. Aber was muss schon alles passieren, dass diese Behörde überhaupt aktiv werden? Wenn Gastarbeiter unter unmenschlichen Zuständen einquartiert werden, dann verstehe ich dass irgendwann jemand darauf aufmerksam wird und die entsprechende Behörde informiert. Aber wieso sollte die Behörden sonst von sich aus vorbeischauen? Und auch wenn sie dann vorbeischauen, gibt es dem hier bisher geschriebenen nach zu urteilen nichts, dass ein Leben auf der Baustelle im Wege steht bei Einhaltung gewisser Hygiene- und Sicherheitsstandards. 

[...] Ich kenne diverse Beispiele aus der Praxis, u.a. eine Fall einer Person, die auf einer solchen "ewigen" Baustelle lebt und nur noch durch ein Nutzungsverbot Schlimmeres verhindert werden konnte[...]
Kannst Du sagen, was genau das Problem war und wie die Behörde auf den Fall aufmerksam wurde?

[...]Bei einem Neubau oder einer Totalrenovation ist das sicher so mit der Abnahme und Kontrolle durch die Gemeinde/Baubewilligungsbehörde, da dieser Version ja auch ein Bewilligungsverfahren zu Grunde lag, was mit der Abnahme erst endet.[...]
Pfälzer, aber doch selbst bei einem Neubau, wo der Bauherr z.B. sagt, ich mache alles sanitäre (inkl. Badarmaturen), Trockenbau, Plattenlegen , Kücheneinbau, Einbauschränke und Malerarbeiten - all diese oder ein Teil dieser Arbeiten ev. mit Hilfe Bekannter der entsprechenden Handwerke - selber und will bis zur Erledigung dieser Arbeiten schon im Haus wohnen, mit welcher Grundlage kann einem eine Behörde dies untersagen?

Gruss

Altbaumieter


 
Die Grundlage kenne ich selbst nicht... könnte Dir ggf. Baurechtler nennen..oder hat es ja im Prinzip oben schon aufgeführt..  Ich weiss nur, dass es beim Neubau eben zur Gebrauchsabnahme durch die Gemeinde kommt... in aller Regel ist dann ja auch alles fertig, womit das Thema "Untersagung" nicht aufkommt.

Aus meiner Praxis... bei der Abnahme waren aus zeitlichen Gründen einige Dinge nicht konform.. bzw. mussten vom Handwerker nachgearbeitet werden... zum Zeitpunkt der Abnahme aber definitiv nicht fertiggestellt, weshalb es vom Bauamt der Gemeinde auch im Protokoll festgehalten wurde... man gleichzeitig, da gezügelt werden musste, uns aber zu verstehen gab, dass sie die Bauherrschaft nun aber nicht zwingen können/werden, hier noch nicht einzuziehen... man es aber offiziell im Abnahmeprotokoll so festhalten muss.

Es kann nun ein "Entgegenkommen" gewesen sein, da es auch in der Praxis öfters vorkommt.. oder man uns auch glaubte, was auch eintraf, dass binnen weniger Tage die Punkte erledigt wurden.

Im "Ernstfall" eben mit der jeweiligen Gemeinde abklären (auch, wenn man damit evtl. "schlafende Hunde" wecken würde....) oder grundsätzlich, auch für sich persönlich dafür sorgen, dass zumindest ein Sanitärzelle, Küche, Wohn-/Schlafbereich und Strom/Heizung funktionsfähig vorhanden wären. Wie schon erwähnt, hat ja jeder normale Hauseigentümer, wenn er irgendwann einmal renoviert, das gleiche Problem. Dort stört es letztlich auch niemanden.

 
Ich hatte es in meiner Berufspraxis so einige Male erlebt, dass Bauherren ihre Häuser bezogen hatten, bevor diese fertig sind.

Der Grund ist oft der gleiche : Verzögerungen im Bauablauf, vorherige Kündigung der Wohnung um nicht hinterher auf Doppelbelastungen zu sitzen, denn eine Mietwohnung zu kündigen ist an Fristen gebunden.

Es reicht ja auch schon wenn ein Haus dicht und erschlossen ist und wenn Innentüren, Fliesen, und sonstiger Innenausbau noch fehlt, das stört eigentlich keiner Behörde.

Mein Bruder erwarb vor fast 30 Jahren ein altes Bauernhaus, das bei Bezug auch im Umbau nur halbfertig war und hatte dort sogar mit seiner Lebensgefährtin einen strengen Winter überlebt, wo nur das ganze Haus mit einem Kachelofen beheizt wurde und ihn ständig die Wasserleitungen einfroren. Aber auch das wurde irgendwann 1 Jahr später mal fertig, da ja auch vieles selbst gemacht wurde.

Der voreilige Einzugsgrund natürlich auch wieder: das vorherige Haus mit damals monatlich 1400 DM. Mietbelastung, dazu noch Umlagen wurde zu teuer und musste eingespart werden. Auch hier hatte zum vorherigen Wohnen keine Behörde was dagegen gehabt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen:

Wir haben unser Haus in sehr renovationsbedürftigem Zustand bezogen, um Miete und Wege zur Baustelle zu sparen.

Ein Wasserhahn, ein Baustromverteiler, eine Feuerstelle im Garten unter einem Stück Wellblech, das war so die Infrastruktur.

Selbstverständlich wurde zuerst ein Klo installiert, Es gab ebenso selbstverständlich gleich zu Beginn überall Absturzsicherungen - die haben ja nicht nur den Zweck, die Existenz irgend einer Behörde zu rechtfertigen.

Man braucht eigentlich nur einen halbwegs trockenen Raum - und ausreichen Begeisterung und Ausdauer für diese Art Arbeit.

Die Behörde hat sich dafür nicht interessiert - ist ja auch das Problem des Bauherrn.

Ich würde es wieder machen. Es war eine gute Zeit.

 
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Hoi Emil

Sehr interessant für mich was Du hier geschrieben hast. Ich würde mich aber noch über mehr Details freuen, wenn Dir das nichts ausmacht:

Deine Erfahrung bezieht sich auf die Schweiz?

Kannst Du etwas darüber schreiben, was die Bank dazu gesagt hat bei der Vergabe der Hypothek? Wollte die Bank genau wissen, wie lange Du Dir Zeit lässt mit der Fertigstellung der Renovation? Musstest Du Dich gar verpflichten, dass Du die Renovation in einer bestimmten Zeit durchführst?

In welchem Jahr war das?

Würde mir echt weiterhelfen, wenn Du mir die Fragen beantworten könntest.

Schöne Grüsse

Altbaumieter

 
Hoi Emil

Sehr interessant für mich was Du hier geschrieben hast. Ich würde mich aber noch über mehr Details freuen, wenn Dir das nichts ausmacht:

Deine Erfahrung bezieht sich auf die Schweiz?

Kannst Du etwas darüber schreiben, was die Bank dazu gesagt hat bei der Vergabe der Hypothek? Wollte die Bank genau wissen, wie lange Du Dir Zeit lässt mit der Fertigstellung der Renovation? Musstest Du Dich gar verpflichten, dass Du die Renovation in einer bestimmten Zeit durchführst?

In welchem Jahr war das?

Würde mir echt weiterhelfen, wenn Du mir die Fragen beantworten könntest.

Schöne Grüsse

Altbaumieter
Schweiz.

Keine Finanzierung durch eine Bank.

Deshalb ja auch Leben auf der Baustelle. Die Uberlegung dahinter:

Wenn ich gerne selber renoviere und es einigermassen kann, darf ich dreimal so lange haben wie ein Unternehmer und es rechnet sich immer noch. Von meinem Lohn muss ich Steuern bezahlen und dann den Gewinn und die Steuern und den Overhead des Unternehmers und die Löhne und die Sozialabgaben darauf. Ein weiterer Teil des Einkommens ginge für die Finanzierungskosten drauf. So brauche ich eigentlich nur eigenen Lebensunterhalt und Material, und Ausdauer und Geduld.

Natürlich ist es nicht so einfach und es müssen noch ein paar andere Sachen stimmen. So ist es Unsinn von Hand wochenlang zu graben, was ein Bagger in zwei Stunden erledigt. Wenn du nach Kauf des Renovationsobjektes blank bist, macht die Sache also keine Freude. Der Partner sollte auch mitmachen.

Zeitraum: 2000 bis etwa 2008

Bei viel Eigenleistung und Fremdfinanzierung ist es risikoreicher: Ein Unfall wäre noch mehr eine Katastrophe, und ohne Fähigkeitsnachweis (Berufsausbildung) würde die Bank wohl befürchten, dass das Objekt nie fertig wird bzw. der Wert der Hypothek nicht durch das Objekt gesichert ist. Ausserdem musst du ja Bargeld beschaffen, um die Zinsen zu bedienen, und man kann nicht voll arbeiten und in der Freizeit jahrelang schwere Renovationsarbeiten erledigen.

Deshalb ist meine Vorgehensweise kein Rezept für Renovationswillige, ausser es passen eben viele Umstände, die man gewöhnlich nicht alle selber bestimmen kann. So hat das Geld, was ich bei einer völligen Vergabe aller Arbeiten und maximaler Fremdfinanzierung als Eigenkapital gebraucht hätte, so ungefähr für alle Kosten gereicht.

 
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Von der Krankenversicherung her ist das leider nicht gerne gesehen..

 

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odin