Hallo
Ich habe im Internet den Begriff "Bezugsfertigkeit" gefunden. Ich würde gerne wissen, wie dies aus dem legalen Gesichtspunkt her in der CH gehandhabt wird, wenn überhaupt.
Sprich, jemand beabsichtigt ein neues Haus zu bauen oder ein renovationsbedürftiges älteres Haus zu kaufen, schätzt sich selbst als fähig ein, einen beträchtlichen Teil der zu verrichtenden Arbeiten selbst auszuführen. Dieser jemand ohne Kinder würde sich auch nicht daran stören, auf dieser "Baustelle" zu leben, bis er das Haus fertig gebaut hat. Ich meine, eine Mensch muss auf die Toilette, er muss etwas essen und er muss sich waschen. Das heisst, in einem solchen Haus würden theoretisch Provisorien in Form von einer Wc- Schüssel mit funktionierender Spühlung fürs Wasser lassen etc, eine billige Duschkabine fürs duschen und eine oder zwei portable 2-er Herdplatten mit Stromstecker fürs Kochen, event. Heizkörper für den Winter auch zum einstecken und natürlich darf niergends Absturz oder Unfallgefahr bestehen....theoretisch.....
Und wie sieht das in der Praxis aus? Muss man sozusagen eine Bewilligung einer Behörde einholen, um dort wohnen zu dürfen? Und wie verhalten sich die Banken mehrheitlich, wenn man eine Hypothek will und mit einer solchen Absicht daherkommt?
Vielen Dank für jegliche Erfahrung zu diesem Thema.
Altbaumieter
Ich habe im Internet den Begriff "Bezugsfertigkeit" gefunden. Ich würde gerne wissen, wie dies aus dem legalen Gesichtspunkt her in der CH gehandhabt wird, wenn überhaupt.
Sprich, jemand beabsichtigt ein neues Haus zu bauen oder ein renovationsbedürftiges älteres Haus zu kaufen, schätzt sich selbst als fähig ein, einen beträchtlichen Teil der zu verrichtenden Arbeiten selbst auszuführen. Dieser jemand ohne Kinder würde sich auch nicht daran stören, auf dieser "Baustelle" zu leben, bis er das Haus fertig gebaut hat. Ich meine, eine Mensch muss auf die Toilette, er muss etwas essen und er muss sich waschen. Das heisst, in einem solchen Haus würden theoretisch Provisorien in Form von einer Wc- Schüssel mit funktionierender Spühlung fürs Wasser lassen etc, eine billige Duschkabine fürs duschen und eine oder zwei portable 2-er Herdplatten mit Stromstecker fürs Kochen, event. Heizkörper für den Winter auch zum einstecken und natürlich darf niergends Absturz oder Unfallgefahr bestehen....theoretisch.....
Und wie sieht das in der Praxis aus? Muss man sozusagen eine Bewilligung einer Behörde einholen, um dort wohnen zu dürfen? Und wie verhalten sich die Banken mehrheitlich, wenn man eine Hypothek will und mit einer solchen Absicht daherkommt?
Vielen Dank für jegliche Erfahrung zu diesem Thema.
Altbaumieter