Für die Projektierung einer Solaranlage wollten wir die Lastreserven unseres Flachdachs bestätigen lassen. Einfache als gedacht... Der TU verweist auf den Baustatiker (pensioniert), der hatte seinen Laden an eine andere Firma verkauft, die will aber auch erst ab Plännen/Begehung alles rekonstruieren (gegen Geld)...
Da schreibt Urs, dass der Besitzer selber eine Aufbewahrungspflicht von 10J hat. Was gilt in einem solchen Fall für den TU respektive den Baustatiker? Können diese sich so einfach aus der Affäre ziehen?
Gruss, Xcoder
Da schreibt Urs, dass der Besitzer selber eine Aufbewahrungspflicht von 10J hat. Was gilt in einem solchen Fall für den TU respektive den Baustatiker? Können diese sich so einfach aus der Affäre ziehen?
Gruss, Xcoder