Aufdachmontage von Solaranlage nicht erlaubt

Raphael

Mitglied
05. Apr. 2008
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Hallo zusammen,

unser Energieplaner hat für unser Passivhaus den Standort für die Röhrenkollektoren von der Terassenbrüstung auf das Dach verlegt. Da wir die Baubewilligung schon haben (allerdings mit Kollektoren an der Terassenbrüstun), habe ich zur Sicherheit die BauKo nochmal gefragt, ob es ok sei, diese auf das Dach zu verlegen (da sind sie ja def. weniger sichtbar als an der Terassenbrüstung).

Nun kam der Bescheid, dass dies in Ordnung sei, allerdings müssten sie ins Dach und nicht auf das Dach montiert werden. Da wir jedoch Röhrenkollektoren verwenden müssen (der Giebel verläuft N-S und Röhren können halt gedreht werden), ist dies nicht möglich.

Habe der BauKo dies nochmals mitgeteilt, möchte jedoch eure Meinung dazu wissen.

Achja, wir sind in einer ganz normalen Bauzone, nix mit Kernzone oder so... im Zonenreglement steht "Dachaufbauten: keine zulässig"

Merci + Gruss,

Raphael

 
Hallo Raphael

Hast du von Anfang an Röhrenkollektoren zur Energiegewinnung geplant ?

Die bisherigen Berichte im Forum zu Röhrenkollektoren rechtfertigen den Mehrpreis, den möglichen Mehrertrag und die kürzere Lebensdauer nicht.

http://www.haus-forum.ch/elektrisches-technische-geraete/4630-welche-thermosolar-kollektoren.html#post60158

Aus welchem Grund verlegt der Planer die Kollektoren in die Dachfläche.

Der Anstellwinkel durch die N-S-Ausrichtung des Giebels ist nie ideal auch wenn die Röhren drehbar sind.

Dein Energieplaner sollte dir die Ertragsdifferenz zwischen der ursprünglichen Platzierung mit konventionellen Kollektoren und den Minderertrag durch die Platzierung auf dem Dach ausrechnen können.

Finde in der heutigen Zeit ein Argumentation zur unauffälligeren Platzierung wenn es eigentlich um optimale Ausrichtung und maximale Erträge geht verkehrt.

Das Argument der Verbindungsleitung zum Speicher wäre für mich das einzige.

Frag ihn doch mal.

Andy

 
Hi Andy,

der Energieplaner hat das nicht aus Gründen der unauffälligeren Platzierung gemacht, er ist ja Energieplaner und nicht Architekt (sorry /emoticons/default_wink.png). Er (resp. sie) hat das vorgeschlagen, weil gem. ihren Berechnugnen praktisch keine Nachteile zu erwarten sind und die Südfassade so nicht von den Kollektoren beeinträchtigt wird (z.B. auch passive solare Gewinne).

Die Zuleitung zum Speicher lässt sich idealer und kürzer gestalten.

Aber das war ja eigentlich nicht die Frage hier /emoticons/default_wink.png Ich vertraue unserem Planer und weiss, dass er und sie das schon richtig machen. Merci trotzdem für Deinen Beitrag!

Gruess,

Raphael

 
Hallo Raphael

Im kantonalen Baureglement (Kt. Solothurn) müsste was zur Definition Dachaufbauten stehen.

Kollektoren sind in Kanton Baselland von solchen Einschränkungen ausgenommen.

Auf Gemeindeebene gibt es noch Zonenvorschriften bezüglich Gestaltungselementen auf Dächern.

Kollektoren sind aber auch hier kein Dachaufbau.

Es liegt wohl wieder einmal im Ermessen der Baukommision.

Die Baubewilligung wurde doch von der kantonalen Bauverwaltung gemacht.

Die zuständige Person auf der Verwaltung sollte dir sagen können, ob Kollektoren als Dachaufbauten gelten.

Unter dem Motto solare Energie fördern aber auf Gemeindeebene Steine in den Weg legen.

Den Interpretationsspielraum kann dir die zuständige Stelle beim Kanton aufzeigen.

Meist gibt es in solchen Fällen einen Augenschein vor Ort mit allen Beteiligten.

Die kantonale Stelle beruft diesen ein.

Andy

 
hallo Raphael

im kanton bern ist es so, dass solaranlagen auf resp. im dach nicht bewilligungspflichtig sind. ist das bei euch ev. auch so?

könnte es sein, dass die gemeinde dir sagt, eine änderung sei möglich, weil es dafür gar keine bewilligung braucht? vielleicht wissen die ja gar nicht, was röhrenkollektoren sind.

sonst müsstest du wohl hochoffiziell eine änderung der baubewilligung verlangen. ob röhrenkollektoren als dachaufbauten gelten, würde ich vorher gar nicht fragen. solaranlagen sind ja nicht dasselbe wie eine lukarne.

jedenfalls ist es wohl besser eine schriftliche antwort zu verlangen, als bei der bauabnahme einen rüffel einzufangen.

viel glück

rollwett

 
Hallo Raphael

Ich würde den Energieplaner trotzdem noch einmal löchern und ich würde verlässliche Daten erstellen lassen. Die Erträge kann er nämlich berechnen.

Bleibt dann die Frage, ob die Röhren auf dem westlich ausgerichteten Dach wirklich das Gelbe vom Ei sind, resp. wie steht es dann mit dem Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Die Röhren (Basis 5 m2, Dachneigung 20 Grad)) ergeben einen Ertrag von ca. 1530 kWh. Die Fläche mit 9.2 Flachkollis bringt 1440 kWh. die Südausrichtung mit Röhren ergeben 1790 kWh, mit den Flachkollektoren sind es 1730 kWh.

Ich würde auf eine genaue Berechnung pochen.

Der Kt. Solothurn ist ja auch daran, die Schwierigkeiten mit der Genehmigung von Kollektoren auf Hausdächern zu lockern. Ich würde die Baubehörde darauf hinweisen.

Herzliche Grüsse und vor allem Gratulation, dass jetzt alles beginnen kann. Der Ofen wird toll!!

Rolf

 
Hallo zusammen und herzlichen Dank für eure Antworten.

Vielleicht haben wir ja noch Glück und die BauKo sagt doch noch einfach "OK" dazu.

Wenn ich mir den Unterschied anschaue, den Rolf berechnet hat, ist es (Kosten mal aussen vor) als ein Unterschied zwischen 1530kWh für die Röhren auf Dach und 1730 Flachkollektoren an der Terassenseite.

Dabei wurde nicht beachtet (nehme ich an), dass die Röhren ja nicht "West" ausgerichtet sind auf dem Dach wie die Flachkollektoren, sondern sehr gut nach Süden ausgerichtet werden können - ein deutlicher Vorteil gegenüber der Flachkollektoren.

Auch nicht beachtet wurde die zusätzliche Besonnung 2er Südfassaden-Fenster, die durch den Kollektor an der Terasse zumindest reduziert würden.

E Gruess,

Raphael

 
Hallo Raphael

Die Sonne hat zum tiefsten Stand einen Winkel von 22°.

Das Balkongeländer ist somit nicht die Ursache für eine Beschattung der Fensterfläche bei tiefem Sonnenstand.

Das Balkongeländer ist durch den Balkon weiter vorne und durch den Einstrahlungswinkel kein Schattenspender.

Gegenüber den Fenstern unter dem Balkon ist der Balkon und vorgehängte Kollektoren ein gewollter Schattenspender bei hohem Sonnenstand.

Nur für mein besseres Verständnis wie die Fenster beschattet werden ?

Andy

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hoi Andy,

wir mussten mit ca. 2m hohen Kollektoren rechnen, die selbst mit schrägstellen über dem optimalen Winkel von 30 Grad noch recht hoch wären (bei 45 Grad wären es noch 1.41m). Und dies auf einer Breite von ca. 7 Metern!

Das untere Fenster kann im Winter nur durch Vorhänge innen beschattet werden, im Sommer wird es ja durch die Terasse beschattet.

E Gruess,

Raphael

 
Euer Problem ist keins:

guckst Du unter

http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=fr&name=fr_630031798.pdf

das ist die Suisse Energie Broschuere fuer die Gemeinden. Lies p.11 oben, Art. 18a

Art 18a: Par la suite, le Conseil des Etats a également approuvé le nouvel Article 18a de la Loi sur l?aménagement du territoire. Cet article ne comporte qu?une seule phrase: ?Dans les zones ? bâtir et dans les zones agricoles, les installations solaires soigneusement intégrées au toit et aux façades doivent ?tre auto- risées d?s lors qu?elles ne portent atteinte ? aucun bien culturel ni ? aucun site naturel d?importance cantonale ou nationale.?

Gibts sicher auch auf Deutsch, hab aber die URL nicht. Kurz, gemäss Bundesgesetz ist die Installation von Solarkollektoren zu bewilligen. Vielleicht ist die BauKo der Gemeinde nicht auf dem laufenden. Ruf mal die kantonale Energieberatungsstelle an.

 

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