Auflistung der Eigenleistungen

paliman

Mitglied
12. März 2007
215
0
0
49
Für unsere Endabrechznung bin ich an der Zusammenstellung meiner Eigenleistungen.

Zu gewissen Arbeiten weiss ich jedoch nicht genau was ich in etwa einsetzen kann, darum die Frage an Euch:

Welche Preise kann man für folgende Eigenleistungen einsetzen?

- Malerarbeiten (Innenwände) 51,5 Std.

- Malerarbeiten (aussen, Dachuntersicht, Carport und diverse Leisten...) 39.25 Std.

- Bodenbeläge (Vorarbeiten für Parkett und Spannteppich verlegen: Unterlagsboden abschleifen und spachteln) 12 Std.

- Bodenbelag Parkett, Massivholz 3-Schicht Parkett (Bergland mit Nut und Kamm an Boden geklebt) verlegen inkl. Oberflächenbehandlung (ölen) 91.75 Std.

- Bodenbelag Spannteppich verlegen 11 Std.

- Sockelleisten montieren 18 Std.

- Endreinigung 22.5 Std.

- Regiestunden (Was kann ich da rechnen?)

- 2 Kellerabschlusstüren (Rahmentüren) montieren und grundieren. 4 Std.

- 6 Fertigzargen (Innentüren) montieren 5,5 Std.

- 2 Kellertüren (Innentüren) montieren (Rahmenverleimen, grundieren und Montage) 7,5 Std.

- Technikraum Aussenwand schiften, dämmen und verkleiden 6 std.

Zu allen anderen Eigenleitsungen habe ich bereits verbindliche Angaben.

Auch einzelne Hinweise sind für mich sehr wertvoll!

Gruss und Danke

Paliman

 
Könnte das nicht so gemacht werden, dass Du Angebote von sagen wir mal 3 Firmen einholst für jedes Gewerk, und davon je den Mittelwert rechnest?

 
Hallo paliman

Achtung beim Ausweisen von Eigenleistungen.

Wenn eine gewisse Grenze überschritten wird, werdet ihr für diese Arbeiten Mehrwertsteuerpflichtig. Die Mehrwertsteuer hat vermutlich auch vorgegebee Ansätze für deine Frage.

Die Obergrenze für Eigenleistungen sollte auch als Zahl in den Vorgaben der MwSt ablesbar sein.

Andy

 
@dannyboy

Deine Strategie wäre natürlich gut machbar, finde ich aber nicht fair gegenüber den offerienden Firmen. Hab sogar mal gehört, dass das verboten sein soll, wenn im Vornherein klar ist, dass die anbietende Firma den Auftrag nicht ausführen kann. Hat glaube ich mal ne Juristin im Kassensturz beim Thema "Offerten" geäussert...

Genau darum, weil ich das nicht machen möchte, nimmt es mich Wunder wie denn die Ansätze für besagte Arbeiten gerechnet werden können.

@wellingtonia

Davon habe noch gar nie was gehört... wo liegt denn diese Grenze? Wo kann ich mich denn genauer dazu informieren?

 
Hab noch was zum Thema Eigenleistungen und Steuerabgaben aus den gesetzlichen Richtlinien in unserem Kanton gefunden...

3. Eigenleistungen von Unselbständigerwerbenden

Hier stellen Eigenarbeiten dann kein steuerbares Einkommen dar, wenn das Gut für den langfristigen Eigengebrauch geschaffen wird. Soll das Gut (insbesondere ein Haus) jedoch verkauft oder vermietet werden, so ist ein steuerbarer Nebenerwerb anzunehmen.

Steuerpraxis

Demnach hätte ich ja momentan nichts an Eigenleistungen zu versteuern, erst bei Vermietung oder Verkauf.... oder verstehe ich da etwas falsch?

Gruss Paliman

 
Hallo Paliman

Dass was du zitierst sind Steuererhebungen von Kanton und Bund.

Ich meine jedoch die MwSt diese wird auf allen Leistungen erhoben.

Andy

 
Hi

Quer über die verschiedenen Handwerker rechne ich mit einem Regieansatz von ca. Fr. 95.-

So sind die Kosten meistens gedeckt.

Bei Eigenleistungen würde ich den Ansatz einiges senken, da der Leihe nicht die hohe Stundenleistung des Profis hat.

Gebäudereiniger offerieren Ihre Leistungen zwischen Fr. 35.- und Fr. 58.-/Std.

Dies inkl. Maschinen/Geräten Sozialleistungen etc.

Hoffe, ich konnte helfen.

Wenn etwas unklar ist, rufe doch eine Firma an, und frage direkt und mit Begründung für was die Preise benötigt werden. Die meisten Unternehmer werden gerne und kostenlos Auskunft geben.

ps: Finde das offerieren lassen von drei Firmen eine Sauerei, wenn schon im voraus klar ist, das kein Auftrag vergeben wird.

Turbo

 
Hallo

Weis niemand eine Antwort auf die Frage von Andy?

Haben wir unter unseren Forumslesern keinen Experten, der die Grenzen kennt ?

Für uns währe das auch sehr Interessant da wir einiges an unserem Haus selber machen wollen. Sind die 75'000 CHF für uns als Privatpersonen relevant?

Danke für eine Antwort

Gruss Beach Boy

 
Hallo zusammen

Hätte zwar nicht gedacht, dass mein erster Eintrag im Haus Forum zu einem "solchen" Thema ist, aber macht ja nix /emoticons/default_smile.png

Also, meines Wissens (als Selbständiger/KMUler) ist es so, dass man ab einem Jahresumsatz von >75kCHF MWST-pflichtig wird. Also wenn Du für Deine Kunden Leitungen erbringst und diese verrechnest (Geld oder Naturalien ist egal) und diese sind >75kCHF/Jahr, dann musst Du Dich anmelden bei der MWST-Behörde.

Zwei Anmerkungen zu Deinem Eintrag:

  • Bist Du Dir sicher, dass Du 75kCHF Eigenleistungen bringen kannst? Das sind viele viele Stunden. Unsere Bank akzeptiert zwischen CHF30 und CHF60 pro Stunde (je nach Laie oder Profi). 75k / 30 = 2500 Stunden... /emoticons/default_eek.png (PS: auch bei CHF60 kommt man noch auf 1250 Stunden.)
  • Wenn Du die Leistungen nicht alle selber erbringst (bei 2500 Stunden ist das wahrscheinlich so...) dann haben Deine Freunde (oder wer auch immer) diese Leistungen erbracht. Du bezahlst denen ja nix dafür (dafür hast Du ja Freunde...). Also ist deren leistung nicht in Deiner enthalten und zählt damit nicht zu dem 75k-Kässeli... /emoticons/default_confused.png
  • Es geht um 75k pro Jahr. Wenn Du länger an den Eigenleistungen hast, dann gilt es entsprechend anteilig.
  • Wo kein Kläger auch kein Richter (oder so ähnlich).
Und natürlich: All das gesagte ist meine Meinung ("imho") und nur unverbindlich hier geäussert.

Wünsche Euch allen einen guten Rutsch! proost /emoticons/default_tongue.png

Gruss

Flo

Nachtrag zum Stundensatz: Die Versicherungen akzeptieren in einem Schadensfall (zB Haus brennt ab) bei den Aufräumarbeiten durch die Inhaber selber (sprich Eigenleistung) CHF30/Stunde.

 
Hallo Paliman

Das hab ich gemeint:

KMU Portal - Mehrwertsteuer

Haben wir unter unseren Forumslesern keinen Experten, der die Grenzen kennt ?

Andy
Lest doch mal den Text darin richtig durch. Da steht:

Grundsätzlich sind alle Untenehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. [...] gibt es eine Umsatzlimite von CHF 75'000.- pro Jahr. [...]

Und Ihr seit Privatpersonen. Wobei immer davon ausgegangen wird, dass Ihr die Leistungen ausschliesslich für Euch selber und unentgeltlich erbringt!

Und nochmals: 75k ist viel viel viel... da überschätzt man sich gerne (hab' ich auch gemacht bei mir...)

Gruss

Flo

 
Die MwSt. wird auf dem Rechnungsbetrag erhoben. Wer Eigenleistung erbringt beim Bau seines eigenen EFH verrechnet diese ja logischerweise nicht (wem auch? sich selber?) und somit ist diese Leistung wohl eher nicht MwSt. relevant. Und wenn dieses Haus nach einigen Jahren dann Verkauft wird so ist dies wohl auch nicht mehr relevant.

Zudem müsste ja, wenn MwSt. Pflicht besteht auch der Vorsteuerabzug erlaubt sein.

Wie es ist wenn nun ein Handwerker z.B. ein Baumeister gleichzeitig Bauherr ist und die Häuser nach dem Bau verkauft, das ist dann eine gewerbliche und somit wiederkehrende Handlung. Und wie es da mit MwSt. aussieht ist mir auch nicht klar im Fall dass keine Rechung gestellt wird sondern am Schluss eine Immobilie verkauft wird. Dies ist aber eigentlich auch nicht das Thema.

Die Fr. 75'000.- Umsatzgrenze ist für Kleinstunternehmen gedacht und hat für den Unternehmer Vor- und Nachteile (Stichwort Vorsteuerabzug). EIn Umsatz von 75k ist für eine einzelne Person mit allen Nebenkosten sehr wenig.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein gutes neues Jahr!/emoticons/default_additional/119.gif

Zudem müsste ja, wenn MwSt. Pflicht besteht auch der Vorsteuerabzug erlaubt sein.
Nicht zwingend. Beachte die Saldosteuersatzabrechnung.
Wie es ist wenn nun ein Handwerker z.B. ein Baumeister gleichzeitig Bauherr ist und die Häuser nach dem Bau verkauft, das ist dann eine gewerbliche und somit wiederkehrende Handlung. Und wie es da mit MwSt. aussieht ist mir auch nicht klar im Fall dass keine Rechung gestellt wird sondern am Schluss eine Immobilie verkauft wird. Dies ist aber eigentlich auch nicht das Thema.
Der Verkauf des Hauses am Schluss ist (je nachdem) MWST pflichtig. Nicht aber die Eigenleistungen. Wieso auch? Wenn ein Parkettleger Parkett kauft, dann kann er da die Mehrwertsteuer zurückholen ("Vorsteuerabzug"). Das Parkett wird er selber legen (da fällt keine MWST an) und am Schluss als "gelegtes Parkett" dem Bauherrn verkaufen, wobei er die MWST draufschlagen muss ("Umsatzsteuer"). Analog ist das beim Bauherrn auch.Und die Vorsteuer bekommt er nur, wenn er nicht mit Saldosteuersatz abrechnet.

Die Fr. 75'000.- Umsatzgrenze ist für Kleinstunternehmen gedacht und hat für den Unternehmer Vor- und Nachteile (Stichwort Vorsteuerabzug). EIn Umsatz von 75k ist für eine einzelne Person mit allen Nebenkosten sehr wenig
Genau. Wie Du sagst darf man eben nicht 75k/13=5700 Monatslohn rechnen, was viele tun und dann finden, der verdient viel /emoticons/default_cool.png... Beachte dass je nach Gewerbe andere Grenzen gelten.
PS: ... BR Merz wollte ja die MWST vereinfachen.../emoticons/default_biggrin.png

 

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.941
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89