Einfamlienhaus, freistehend, separate Garagen (3 Stück zusammengebaut). Nun wird das EFH abgerissen, auch die Garagen. 2 Garagen stehen auf eigenem Grundstück, 1 Garage auf Nachbargrundstück, diese Garage gehört dem Nachbarn. 2 Garagen werden nun abgerissen. Es besteht eine Dienstbarkeit auf dem Dach (Estrich) aller 3 Garagen für den Nachbarn. Was passiert nun mit der Dienstbarkeit für die 2 eigenen Garagen? Wird dieses hinfällig, da das Gebäude abgerissen wird oder muss der Nachbar, der das Servitut hat seine Einwilligung geben, muss eine finanzielle Entschädigung oder gar eine adäquate flächenmässige Entschädigung folgen?
Ich finde keine diesbezüglichen rechtlichen Hinweise.
Dankbar für jeden Hinweis.
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