Aufsicht Architekten?

NiklasAG

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23. Sep. 2019
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Meine Frage an die Experten:

Gibt es eine Fachstelle an die man sich wenden kann, wenn ein Architekt sich völlig vertragswidrig und absolut uneinsichtig verhält?

Hintergrund ist der, dass sich unser Architekt völlig vertan hat. Die Schlussabrechnung hat er "optimiert" um auf eine Abweichung von 8% seines letzten Kostenüberschlags zu kommen. In der Kostenkontrolle waren vorher Posten erfasst, die er einfach in der Schlussabrechnung weggelassen hat. Und im Kostenüberschlag hatte er zu hohe Subventionen (er wusste als GEAK-Plus-Berater im Mai 2020 nicht, dass in AG Fenster nicht mehr subventioniert würden) und hat die Differenz dann einfach als Baukosten draufgeschlagen, die zusätzlich anfallen würden. Wir mussten wegen seiner fehlerhaften Eischätzung des Umbaus Gewerke für über 100'000.- wegstreichen und den Ausbaustandard reduzieren. Er sieht bei sich keinerlei Fehler und besteht auf der vollen Honorarsumme.

Wir haben ihm diverse Vorschläge unterbreitet, wie man sich finden könnte. Auch einen Gang zu einem Schlichter wäre für uns in Ordnung. Er lehnt das ab. Seine Lösung wäre die, dass wir ihn bezahlen und er die Dokumentation, Leitung der Garantiearbeiten und die Schlussabrechnung nicht mehr machen und wir das nicht bezahlen müssten.

Ein mir bekannter Anwalt empfahl, ihn auf 200'000.- zu verklagen. Da es sich aber um einen Einmannshow mit GmbH handelt, wird das nichts bringen.

Im Grunde will ich nur eine Anerkennung seinerseits, dass das nicht so wie man das erwarten würde gelaufen ist und er mir finanziell entgegenkommt. Wir haben beispielsweise keine Türschwellen bei den Aussentüren weil er das als "Aussenbereich" definiert, den wir aus dem Umbau streichen mussten.

Mir wurde von Bekannten auch empfohlen den Beobachter beizuziehen. Was haltet ihr davon?

 
Habt ihr dies bereits mit eurer Rechtsschutzversicherung diskutiert? Die kann vielleicht Rat bieten, oder eben eure finanziellen Interessen schützen und für eure Rechte einstehen. 

 
Hmm, wo soll ich bloss anfangen......

Dass Ihr noch weitere Leistungen vom Architekten beziehen müsst/wollt ist natürlich etwas ungünstig. Ihr müsst Euch daher klar werden, was Ihr erreichen möchtet, und ein realistisches Ziel setzen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass Ihr versucht ihn dazu zu bringen, dass er mal alles fertigstellt (Dokumentation) und dann eine Schlussabrechnung  unterbreitet. Über die Grantieareiten würde ich mir da keine Gedanken machen, solange Ihr die Garantiescheine habt, könnt Ihr das problemlos selbst erledigen. Ist ja meist nicht viel mehr als ein Anruf an den Unternehmer.

Von seiner Schlussabrechnung könnt ihr dann bezahlen was ihr für richtig befindet, oder es ganz sein lassen. Auf einen Geldfluss von seiner Seite zu Euch würde ich eher nicht spekulieren. Hierfür bräuchte es sehr klare Punkte und dann aller wahrscheinlichkeit noch ein Gerichtsverfahren. Solange ihr mit gutem Grund nicht bezahlt, muss er den Rechtsweg beschreiten. Seit Euch aber bewusst, dass dabei auch für Euch erhebliche Kosten enstehen können. Rechtsschutzversicherung decken diese Art von Fällen üblicherweise nicht, beziehungsweise nur symbolisch (CHF 5'000).

Den Architekten auf 200k zu Verklagen ist sinnlos. Gemäss Deinen Ausführungen ist der Schaden eher bei 100k. Eine höhere Klagesumme erhöht einerseits die Prozesskosten, anderserseits ist die Wahrscheinlichkeit vollständig zu gewinnen ungleich kleiner. Würde Euch in dem Fall das Gericht z.B. 100k zusprechen, hättet Ihr den Fall nur zu 50% gewonnen und müssted wohl auf Parteientschädigung verzichten.

Es scheint leider, als wäre Euer Fall ein weiteres Beispiel dafür, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei Dinge sind.

 
Habt ihr dies bereits mit eurer Rechtsschutzversicherung diskutiert? Die kann vielleicht Rat bieten, oder eben eure finanziellen Interessen schützen und für eure Rechte einstehen. 
Da der Umbau mehr als 200'000.- gekostet hat, sei das nicht gedeckt. Mein Berater meint, er hätte das nicht gewusst. Da einen Rechtsstreit anzufangen tue ich mir nicht an.

 
@Gomess

Wir wären schon zufrieden, wenn er alles fertig machen und die ganzen Dokumentationen, Pläne usw. rausrücken würde. Wir haben ihm angeboten sogar noch 5'000.- zu zahlen (er würde also nur etwa 6-7000 entgegenkommen). Weil er darauf nicht reagiert hat, hat er von uns eine eingeschriebene Aufforderung erhalten knapp 17'000.- zu zahlen (mit Berechnung wie wir dazu kommen) und eine Mängelrüge festgehalten.

Wir zahlen nun seine Forderungen nicht, müssten aber die Pläne usw. haben. Auch eine Schlussabrechnung wäre für die Bank und das Steueramt tendenziell von Vorteil. Garantiescheine haben wir keinen einzigen erhalten, oder ist die Abschlussrechnung der einzelnen Gewerke als solcher zu verstehen? Ich habe ihm angeboten zu einem Schlichter zu gehen. Aber er lehnt das ab. Er sei im Recht und ein Schlichter zu teuer. Wenn er uns betreibt, tut er uns wohl einen Gefallen, da er dann vorschiessen müsste und wir nur den Rechtsvorschlag erheben würden. 

Ihn auf mehr als 20'000.- (+offene Forderungen von ihm) zu verklagen würde ja nie etwas bringen, da er eine GmbH und sich in ein Gemeinschaftsbüro eingemietet hat. Im schlimmsten Fall macht er die Bude dicht und ich kann mit allfälligen anderen Gläubigern streiten wer noch etwas bekommt. Und habe die ganzen Verfahrenskosten am Hals.

Deswegen ja meine Frage, ob es da eine Art Aufsicht gibt, die den Ruf der Architekten schützen möchte und ihn vielleicht zu einem Kompromiss bewegen könnte. Darum habe ich den Beobachter auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, obwohl ich so etwas eigentlich nicht mag.

 
Mal ein Update, falls das jemanden interessiert.

Wir hatten im Februar eine Aussprache. Es wurde vereinbart, dass der Architekt noch 5300.- (und auf etwa 6500.- verzichtet) erhält und dafür nur noch die Pläne und Protokolle schickt und die Garantiescheine zusammenstellt. Er hat das per Mail bestätigt und wir bezahlt.

Dann ging nichts mehr. Er war nicht erreichbar und ging nicht ans Telefon usw. Mit unterdrückter Nummer war er dann sofort erreichbar. Er meinte, ich solle ihn in Ruhe lassen, er würde nichts mehr tun.

SIA Basel war so nett, mir auf Anfrage eine Beratung anzubieten (er ist da Mitglied): deren Rechsberaterin legte mir eine Klage auf die gesamte Summe (180'000+ die 5300 die er "ergaunerte") und/oder eine Standesverfahren über die SIA nahe. 

Bei einem Verbandsmitglied. Das sagt mir genug. Wir werden nun einen Anwalt beauftragen und wenn es eine rote Null wird zum Schluss, haben wir ihm wenigstens die Möglichkeit genommen das bei anderen auch abzuziehen, respektive weiter Schaden zu verursachen. Wie hoch ist der Aufwand für ihn, das auf eine DVD zu brennen? 

Schade, dass das so läuft, wir hatten (zu) viele Versuche unternommen eine Einigung zufinden.

 

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