Hallo Gambino
Der Augenschein ist ein Beweismittel im Gerichtsverfahren, wies es auch Urkunden, Zeugen- oder Parteiaussagen und Expertisen sind. Das läuft so ab, dass sich das Gericht (oder ein Richter) im Beisein der Parteien und/oder ihrer Anwälte an einen bestimmten Ort begibt, z.B. auf eine Baustelle oder eine Strassenkreuzung - oder wo auch immer - um sich über eine bestimmte Situation Klarheit zu verschaffen. Der Begriff Augenscheinsverhandlung ist mir nicht bekannt; wir haben in der Schweiz (zur Zeit noch) 27 Zivil- und ebensoviele Strafprozessordnungen (26 kantonale und eine für den Bund), die teilweise munter voneinander abweichen. In den Kantonen Thurgau und Appenzell habe ich in speziellen Fällen erlebt, dass direkt im Anschluss an den Augenschein die Parteivorträge (=Plädoyers) abgehalten wurden, also ohne sich wieder in den Gerichtssaal zu begeben oder dass die Vorträge - wie allgemein üblich - auf einen späteren Zeitpunkt terminiert werden. Das ist deshalb von praktischer Bedeutung, weil man sehr gut vorbereitet (d.h. Plädoyer dabei haben!) an den Augenschein kommen muss. Näheres dazu findest du bestimmt in der Prozessordnung des Kantons, in dem der Prozess stattfindet. Wenn gewünscht, kann ich Dir den entsprechenden Link im Internet auch heraussuchen.
Beste Grüsse, Ampel