Augenscheinsverhandlung

Gambino

Mitglied
17. Juli 2008
24
0
0
Hallo, kann mir jemand erklären was eine Augenscheinsverhandlung ist? Und was passiert nach so einer Augenscheinsverhandlung ?

Gruss

Gambino

 
Hallo Gambino

Der Augenschein ist ein Beweismittel im Gerichtsverfahren, wies es auch Urkunden, Zeugen- oder Parteiaussagen und Expertisen sind. Das läuft so ab, dass sich das Gericht (oder ein Richter) im Beisein der Parteien und/oder ihrer Anwälte an einen bestimmten Ort begibt, z.B. auf eine Baustelle oder eine Strassenkreuzung - oder wo auch immer - um sich über eine bestimmte Situation Klarheit zu verschaffen. Der Begriff Augenscheinsverhandlung ist mir nicht bekannt; wir haben in der Schweiz (zur Zeit noch) 27 Zivil- und ebensoviele Strafprozessordnungen (26 kantonale und eine für den Bund), die teilweise munter voneinander abweichen. In den Kantonen Thurgau und Appenzell habe ich in speziellen Fällen erlebt, dass direkt im Anschluss an den Augenschein die Parteivorträge (=Plädoyers) abgehalten wurden, also ohne sich wieder in den Gerichtssaal zu begeben oder dass die Vorträge - wie allgemein üblich - auf einen späteren Zeitpunkt terminiert werden. Das ist deshalb von praktischer Bedeutung, weil man sehr gut vorbereitet (d.h. Plädoyer dabei haben!) an den Augenschein kommen muss. Näheres dazu findest du bestimmt in der Prozessordnung des Kantons, in dem der Prozess stattfindet. Wenn gewünscht, kann ich Dir den entsprechenden Link im Internet auch heraussuchen.

Beste Grüsse, Ampel

 
Hallo Ampel98, viele dank für die super antwort. ich habe probiert den link zu finden, aber ich finde einfach keine definition und ich finde auch nichts näheres dazu. ich wohne im kanton aargau, wäre wirklich toll wenn du mir da weiterhelfen könntest.

gruss

gambino

 
Hallo Gambino

Hier ist der Link zur ZPO des Kantons AG:

http://www.ag.ch/sar/output/221-100.pdf

Der Begriff Augenscheinsverhandlung kommt darin allerdings nicht vor (wohl aber einiges zum Augenschein). Hast Du vielleicht eine Vorladung zu einer solchen Verhandlung erhalten? Das wäre nämlich gut möglich. In diesem Fall würde ich Dir empfehlen, Dich mit dem Gerichtsschreiber telefonisch in Verbindung zu setzen und ihn über den genauen Verfahrensablauf zu fragen. Ich kenne Deinen Fall nicht; aber sollte die Gegenseite anwaltlich vertreten sein, dann ist es in aller Regel sinnvoll, ebenfalls einen Anwalt beizuziehen, je nach Rechtsgebiet, z.B. Baurecht und Bedeutung des Falles sogar einen Spezialisten. Persönlich kenne ich keinen Kollegen im Aargau, aber bei Bedarf, kann ich Dir wahrscheinlich eine Kontaktadresse mitteilen (allerdings erst nächste Woche, wenn ich wieder im Büro bin).

Beste Grüsse, Ampel

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad