Aus Eins mach Zwei!

Walter

Mitglied
Aus Eins mach Zwei!

Wie aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus wird.

Wir wollen ein Einfamilienhaus realisieren, dass später "leicht" zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden kann. Die Überlegung ist klar, was wollen wir als Rentner in einem Haus mit 9 Zimmern (wenn mal alles ausgebaut ist). Die Idee ist nun, aus dem EG und UG die eine Wohnung und aus dem OG und DG die andere Wohnung zu machen.

Hat jemand von Euch auch so geplant? Auf was müssten wir achten? Das die Möglichkeit für den Einbau von Wasser- und Heizungszähler geschaffen wird ist klar. Was sind aber die Stolpersteine?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruss Walter

 
Aus Eins mach Zwei!

Wie aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus wird.

Wir wollen ein Einfamilienhaus realisieren, dass später "leicht" zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden kann. Die Überlegung ist klar, was wollen wir als Rentner in einem Haus mit 9 Zimmern (wenn mal alles ausgebaut ist). Die Idee ist nun, aus dem EG und UG die eine Wohnung und aus dem OG und DG die andere Wohnung zu machen.

Hat jemand von Euch auch so geplant? Auf was müssten wir achten? Das die Möglichkeit für den Einbau von Wasser- und Heizungszähler geschaffen wird ist klar. Was sind aber die Stolpersteine?

Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruss Walter
Wir können später auch eine sep. Wohnung machen wenn wir wollen. Unser Archi hat aber darauf geachtet, es explizit als Einfamilienhaus einzureichen. Sonst sind diverse Nebenkosten und Anschlussgebühren teurer.

Wir haben darauf geachtet, dass die Hauseingänge total voneinander getrennt sind. Separater Stromkreis versteht sich von selbst. Der Schallschutz von Wohnung zu Wohnung sollte auch besser gelöst werden.

Gruss Küchenmaus

 
Hallo Küchenmaus

Genau sowas wäre unsererseits auch geplant. Mit wem habt ihr denn gebaut und wären allenfalls Pläne vorhanden? Wir möchten ein Einfamlienhaus mit Einliegerwohnung erstellen, dies von Anfang an. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre allenfalls geplant, nach Auszug der Kinder mit dem "Wohnungsbesitzer" zu tauschen falls dieser Nachwuchs hat oder einen allfälligen Anbau zu realisieren. Leider darf auf diesem Grundstück kein Doppelhaus erstellt werden (Gestaltungsplan)...

Danke für die Info.

gruss

fust

 

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