Ausnützung: Ist vermutlich kein Problem, ausser der Keller zählt nur deshalb nicht dazu, weil er nicht geheizt ist. Wenn er jedoch tief genug im Boden ist (in unserer Gemeinde Fussboden Erdgeschoss maximal 1.20m über dem gewachsenen Terrain), dann zählt er nicht dazu, egal ob Wohnraum oder Stauraum.
Fesnter: Da gibt e Grenzen, wieviel man das Terrain an der Seite absenken darf. In unserer Gemeinde darf z.B. max. 1/3 der Fassadenbreite tiefer abgegraben werden als diese 1.2m ab Fussboden EG. Darüber kann die Gemeinde Auskunft geben, eine Abgrabung über einen gewissen Teil der Fassade sollte fast überall möglich. Im restlichen bereich sind dann nur hohe Fenster möglich, nichts zum wirklich rausgucken.
Die heikleren Themen.
Raumhöhe: Die Gemeinde hat evtl Vorschriften, wie hoch bewohnbare Räume im Keller mindestens sein müssen.
Isolation: Wo geheizt wird, wird auch isoliert, sonst darf keine Heizung hin. Wenn dein Keller im Boden und an den Seiten schon isoliert ist, bist du fein raus. Falls nicht: Die seitliche Isolation nachträglich zu machen ist nicht ganz billig. Und der beheizbare teil muss auch nach unten isoliert werden, das geht nachträglich logischerweise nur innen, was nicht ganz optimal ist (Trennwand zum kalten Teil des Kellers wird eine gewisse Wärmebrücke, prüfen lassen, ob das ohne Schimmelgefahr geht), zudem kostet es nochmal Räumhöhe - übliche EPS oder XPS Platten werden da eher dicker sein als 10cm nur für die Isolation, Vakuum Panele sollten es mit 3cm packen, kosten aber 150 bis 200 Fr. pro qm!