Hallo zusammen.
Wenn man im UG 2 zimmer ursprünglich als basteln, und disponibel waren auf dem plan mit bodenheizung.
Wenn man jetzt noch vor der abnahme die wände isoliert und boden verlegt, kann dies zu problemen kommen, auch wenn man nur die zimmer als Abstellraum und näh/bügelzimmer benutzen will?
Was kann das für folgen haben, strafe? höhe?
Ps die abnahme von der Gemeinde erfolgt erst nach dem einzug.
Vielen Dank für infos
Wenn man im UG 2 zimmer ursprünglich als basteln, und disponibel waren auf dem plan mit bodenheizung.
Wenn man jetzt noch vor der abnahme die wände isoliert und boden verlegt, kann dies zu problemen kommen, auch wenn man nur die zimmer als Abstellraum und näh/bügelzimmer benutzen will?
Was kann das für folgen haben, strafe? höhe?
Ps die abnahme von der Gemeinde erfolgt erst nach dem einzug.
Vielen Dank für infos