Aushub - Offerte und Rechnung

mandolino

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06. Juni 2010
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Hallo zusammen

Wir haben ein Problem resp. meiner Meinung nach unser GU mit einem Handwerker.

Es geht um den Aushub - die "Mutter" aller Mehrkosten beim Hausbau /emoticons/default_sad.png.

Der Aushübler hat unserem GU für alle Erdarbeiten 15'000.- pauschal offeriert.

Nun ist es aber so, dass gemäss Offerte 500m3 hätten ausgehoben/abgeführt werden müssen. Stattdessen sind es nun aber 800m3 geworden - sprich 300m3 mehr. Der Aushübler hat nun eine Rechnung geschickt, auf der ca. 9'000.- Zusatzkosten für diesen Mehraushub aufgeführt sind.

Ich selber wurde bis zur Rechnung nie über den anfallenden Mehraushub informiert resp. anfallende Mehrkosten.

Der Aushübler wartet jetzt auf sein Geld und droht mir mit dem Handwerkerpfandrecht. Der GU stellt sich auf die Position der Aushübler habe pauschal offeriert und könne nun keine Mehrkosten geltend machen. Es sei aber natürlich schon störend dass man sich bei der Offertvergabe um 300m3 verrechnet habe....

Ich habe den GU heute gebeten dies mit dem Aushübler direkt zu regeln .... schliesslich baue ich u.a. aus diesem Grund mit einem GU....damit ich mich nicht mit diversen Handwerker streiten muss..

Nun sitze ich da und warte gespannt was da auf mich zukommt. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich diese Mehrkosten nicht zu tragen habe, denn

1. hat der GU den Aushub massiv falsch offeriert

2. wurde ich nie vorgängig über den Mehraushub informiert - obwohl im GU Vertrag genau dies noch speziell aufgenommen wurde (ich zitiere " vor Ausführung werden die Mehr/Minderkosten dem Bauherren schriftlich angezeigt" ... und seine Zustimmung einzuholen".)

3. ich auch nichts dafür kann, wenn der Aushübler pauschal offeriert und es dann für ihn "lätz" rauskommt.

Wie seht Ihr das Ganze?

Bin gespannt auf Eure Meinungen

Gruss, mandolino

 
Hallo

Ich bin der Ansicht, der Aushübler hat aufgrund der Ausschreibung von 500 m3 offeriert. Es wäre herauszufinden, warum die Ausschreibung so massiv falsch gewesen ist. Aber aufgrund der Ausschreibung wurde der Vertrag gemacht und der ist für die darin enthaltenen Angeben bindend. Hat allenfalls der GU bewusst zu tief ausgeschrieben, damit er dir eine günstige Hausofferte stellen kann..... hoffentlich nicht und hoffentlich kommen nicht weitere solche Sachen hervor....

Gruss Griff

 
Hallo

Klärt unbedingt mir eurem GU ab, wie er den Aushub berechnet hat. Er soll euch das in Zahlen und Faktoren darlegen, da es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gibt.

Der Aushübler rechnet das Volumen effektiv anhand des Transportvolumens auf dem Lastwagen. Also die effektive Abfuhr. Dabei spielt es auch eine Rolle was für eine Art oder Arten aus Eurem Erdreich ausgehoben wurden. So braucht Lockermaterial volumenmässig in ausgehobenem Zustand wesentlich mehr Platz als Lehm oder Andere Pampige Erdarten.

Wenn der Aushubplaner bei der Ausschreibung dies natürlich nicht berücksichtigt oder die Bodenbeschaffenheit nicht ganz klar ist, kann es zu relativ grossen Abweichngen kommen. Dies ist aber nicht die Schuld des Aushubunternehmers. Allenfalls würde ich den Betrag dem Aushübler überweisen und gleichzeitig dem GU den Rückbehalt der Differenz per Einschreiben ankünden, bis zur Klärung der Umstände. Wenn es ein derartiges Finanzielles Problem ist, allenfalls ein unabhängiges Gutachten machen lassen, welches dem planer beweist, dass er falsch gerechnet hat. Natürlich ist damit das Thema nicht vom Tisch aber eine Zweitmeinung eines Unabhängigen lässt viele nochmals überlegen. Aber auch das ist nicht gratis und daher abzuwägen, was schlussendlich Sinn ergibt.

9000,- Mehrpreis dünkt mich aber schin happig für 300 Kubik mehr. Wir haben für die Abfuhr pro Kubik im Schnitt 8.- bezahlt plus Regie des Aushubarbeiters plus bauliche Massnahmen. Für knapp ca 1000 Kubik wurden es nun total um die 15'000.- netto. Im KV war schön aufgesplittet, wieviel Kulturerde wieviel Massivmaterial etc. vorhergesehen war. Hat auch recht gut gestimmt, wäre da nicht noch unsere Ankerwand hinzugekommen, weil wir Kalkschlamm gefunden haben (idiotische 30cm dick, welche den Hang instabil macht).

Grüsse aus Muhen,

Oliver Altorfer

 
Mal rein rechtlich - wer hat da mit wem einen Vertrag?

Ich lese da "Der Aushübler hat unserem GU für alle Erdarbeiten 15'000.- pauschal offeriert"

Gemäss OR Art 373 wäre der Fall somit klar. Aber das muss der GU mit dem Aushubunternehmer regeln. Du musst nur herausfinden, ob der GU Mehrkosten, die zwischen ihm und einem seiner Subs strittig sind, einfach an Dich weiterleiten darf. Das widerspricht dem GU-Prinzip und wenn gemäss Vertrag zwischen Dir und dem GU ein Pauschalpreis für das Haus abgemacht wurde, dann gilt der gemäss obigem OR-Paragraphen, es sei denn ... Lies genau das Kleingedruckte der AGBs. Die GUs nehmen gerne allerhand "Unvorhergesehenes" aus dem Pauschalpreis aus.

Dass der GU Rechnungen seiner Subs, die ihm nicht ins Budget passen, an den Bauherrn weitergibt ("Kümmert Euch selbst") - das geht jedenfalls nicht. Streng genommen geht es Dich überhaupt nichts an, mit wem der GU wofür welche Preise vereinbart hat. Es ist wie beim Dorffest: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.

Was auch nicht in Ordnung ist: Einfach drauflosbaggern, obwohl Mehrkosten absehbar sind, und dann eine Rechnung schreiben. Da gehört es sich, die Arbeiten einzustellen und dem Auftraggeber zu sagen, dass und warum Mehrkosten gegenüber der Offerte eintreten. Aber das soll der GU mit seinem Sub selber ausmachen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hoi Mandolino

bin selber in der baubranche tätig und muss sagen, was die passiert kann nicht sein. die arbeiten der GU lassen zu wünschen übrig. ich erstelle selber viele submissionen, wenn sich jemand so extrem

bei den kubaturen eines aushubes verrechnet, wie kommt dann der rohbau deines hauses zu stehen?

wie gesagt, ich befasse mich jeden tag mit solchen problemen wie du hast, die qualität nimmt einfach enorm ab und die leidtragenden sind die, die ihre arbeit sauber ausführen.

noch zu deinem problem: der bauunternehmer steht in einer meldepflicht (mengenabweichungen), genau gleich die gu. im weiteren wie wurde in der submission der leistungsumfang beschrieben?

normalerweise trägt bei einem pauschauftrag der bauunternehmer das mengenrisiko (wurde explizit darauf hingewiesen)?

es gibt möglichkeiten zu einigungen, so dass sicher nicht du den ganzen betrag übernehmen musst.

schreibe mir doch, würde mich deinem problem geren annehmen

gruss roger55

 
Hallo zusammen

Danke für Eure Antworten.

Der Aushübler hat alle Erdarbeiten BKP 411 zu einem Pauschalpreis offeriert auf Basis der Offertausschreibung des GUs. Der GU hat einen Werkvertrag erstellt , wie bei anderen Arbeiten die er für mich aus der Gruppe BKP 4 organisiert. In diesem steht :

" Werkvertrag zw. Dem Unternehmer xx und der Bauherrschaft yy, vertreten als Bauleitung durch GU zz."

Nun ist in der Offerte die Aushubmenge vom GU deutlich (300m3) falsch berechnet worden. D.h. der Unternehmer hatte deutliche Mehrkosten - ca. 9000.-

Nun soll ich mich morgen mit meinem GU und dem Unternehmer treffen, da nun ein neuer Pauschalpreis dem Unternehmer schmackhaft gemacht werden soll, da der Pauschalpreis wohl rechtlich nicht zu halten sei meint der GU. D.h.im Klartext ich darf die Mehrkosten für die "falsche" Offerte meines GU tragen.

Muss ich das wirklich?

Meiner Meinung nach müsste der GU einen Teil der Mehrkosten übernehmen, da er sich so massiv bei der Aushubmenge verschätzt hat und auf einen Teil müsste eigentlich der Aushubler verzichten, da er ja dummerwise pauschal offeriert hat.

 
M....d auf einen Teil müsste eigentlich der Aushubler verzichten, da er ja dummerwise pauschal offeriert hat.
Das sehe ich nicht so, sonst würde ja einerseits niemand mehr "saubere" Ausschreibungen erstellen, da es ja keine Rolle mehr spielt weil der Handwerker / Unternehmer ja eh auf seine Pauschal-Offerte behaftet wird. Andererseits würden wohl kaum mehr Handwerker / Unternehmer ein Pauschalangebot mehr machen, da sie ja immer damit rechnen müssen, "über den Tisch gezogen zu werden". Wenn ich Handwerker wäre, würde es mir jedenfalls so gehen.

Allenfalls kommt aber wie von Roger55 geschrieben eine gewisse Meldepflicht dem Aushübler zu, welche er nicht wahrgenommen hat.

Jedenfalls bereits am Anfang eures Bauprojektes eine unschöne Sache. Wer ist GU?

Gruss Griff

 
Der GU hat einen Werkvertrag erstellt , wie bei anderen Arbeiten die er für mich aus der Gruppe BKP 4 organisiert. In diesem steht :

" Werkvertrag zw. Dem Unternehmer xx und der Bauherrschaft yy, vertreten als Bauleitung durch GU zz."
Nachdem ich dieses lese, frage ich mich, ob das ein GU ist. Der schliesst also für Dich Verträge ab, und Du haftest mit Deinem Konto dafür, dass die Offertunterlagen stimmen, die er erstellt hat? Aufgrund deines vorherigen Posts ist das ein Bauleiter, kein GU. Dann unterzeichnest aber Du die Verträge mit den Unternehmern, und er entwirft sie nur. Der Bauleiter haftet dann Dir gegenüber wie ein Treuhänder - solche Details wie Mehrkostenanmahnungen sollten ihm dann aber geläufig sein.Wer hat den Vertrag mit dem Aushübler entworfen, und wer hat ihn unterschrieben?

Üblich ist, dass in der Offerte die Grössenordnung der Arbeiten stimmt und dann anteilig korrigiert wird. Also Aushub 500 Kubikmeter à SFr. 30; wenn es dann 10% mehr werden wird die Rechnung 10% höher. Es kann ja nicht sein, dass der ausführende Unternehmer für die Genauigkeit der Offerte und der Ausmessung das Risiko trägt.

Dass der 500 schätzt und es 800 werden, ist schon sehr unüblich. Oder die 500 m3 sind das Volumen des fertigen Baues unter Niveau und er hat den Arbeitsraum vergessen zu berechnen? Dann würden die 300 m3 mehr aber auf der Baustelle zum späteren Verfüllen deponiert, der Preis wäre also ein anderer.

Deswegen die Frage: Wer hat mit wem welchen Vertrag?

 
Hallo zusammen

Hatte gestern in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre ein konstruktives Gespräch mit dem Handwerker und dem GU auf der Baustelle.

Wir haben uns jetzt einigen können und für alle eine gangbare Lösung gefunden. Der Handwerker hat seine Preise noch ein wenig für uns angepasst, da gewisse Punkt nicht ganz korrekt aufgeführt waren und der GU hat dafür die Pauschale erhöht. Der GU stand übrigens zu seinem Fehler und auch der Handwerker wird es sich noch einmal überlegen pauschal zu offerieren ohne genau nachzurechnen ...

Der Aushübler offeriert uns dafür auch die Granitstützmauer

Für mich endet das Ganze in einem guten Rahmen - mein Aushub-Budget kann so eingehalten werden.

Hat mich aber einige schlaflose Nächte gekostet....

Gruss und Danke nochmals für Eure Antworten

mandolino

 

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