Aushub und Kosten

meteo

Mitglied
07. Feb. 2007
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Hallo zusammen

Wir haben mit der Auwahl des Unternehmers für den Aushub wohl in die Blumenkohlkiste gegriffen.

Die gewählte Unternehmung hat am günstigsten offeriert - und hat auch auf anderen Baustellen einen guten Eindruck gemacht (habe immer wieder gesehen, dass sie saubere Baustellen haben) und sie war quasi ortsansässig. Deshalb die Wahl "des Günstigsten".

Ernüchterung dann schön während des Aushubs: Leichtes Hangwasser: Also muss Sickerbeton an die Grubenwand und eine kleine Schalung gebaut werden. Mehrlosten: CHF 3'100. Zum Glück gibts Fotos von dieser "3 Stunden Arbeit"....

So weit so gut - es kam der Tag der Endabrechnung, die dann statt 22'800 über 30'000 betrug. Also "ein paar Prozentli" über dem KV.

Liebe Leser: der Clou kommt aber erst noch:

Das kam mir einfach spanisch vor, also rechnete ich alles nach. Und siehe da:

Gemäss seinen Kubikmeterangaben in der Rechnung sollten noch 40m3 Aushub an einem Haufen liegen. Alles wäre hinterfüllt und der Rest abgeführt. Realität ist: Es liegen noch 300m3 Aushub vor dem Haus und es ist nur die Hälfte hinterfüllt.

Und die Rechnung ist trotzdem so hoch. Das nenne ich doch wirklich coles Geschäften. Ob der Vasell als Vorbild hat?

Anyway.... habe heute nach x-Mails mit ihm telefoniert und bin fuchsteufelswild geworden.

Nächste Woche will ich mich mit ihm und dem Bauleiter treffen.

Falls es Tote geben sollte: Ihr wisst jetzt warum ;-)

meteo

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
P.S.: Was hat eigentlich euer Aushub + Deponie + Hinterfüllen gekostet?

LG

meteo

 
Hallo meteo

Interessant ist die Aussage, das sei die Schlussrechnung, wenn noch nicht alle Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt sind. Da würde ich erst mal die Rechnung per Einschreiben zurücksenden.

Wenn Kubaturen in der Rechnung sind, müsste ja auch irgendwo ein Ausmassprotokoll vorliegen. Anhand diese Protokolls - das in der Regel gegenseitig unterzeichnet wird - ist so ein Aushub problemlos nachvollziehbar und da müsste man auch sehen können, woher die Mehrkosten herrühren. Ich kenne die Pappenheimer, die Aushub machen ganz gut und weiss unterdessen auch, wie ich die behandeln muss. Entsprechend gut muss die Ausschreibung und der Werkvertag sein.

Du schreibst von einem Bauleiter: Hat der die Ausschtreibung erstellt? Warum kontrolliert den der die Rechnung nicht, resp.gibt die zur Bezahlung frei, wenn sie nicht stimmt?

Andererseits: Wenn du da in der Art bereits mit Mord und Totschlag operierst, wirst du dir während der ganzen Bauzeit keine Freunde schaffen. Das ist leider in der heutigen Zeit so, man schreibt mal erst ein paar böse Mails und dann droht man am Telefon, man muss sich dabei nie in die Augen sehen. Die Reaktion der Unternehmung kann ich dir ohne Glaskugel voraussagen: Mahnung, Betreibung . Bauhandwerkerpfandrecht.

Überlege dir dein Vorgehen, vor allem den Ton, noch einmal.

Ich kann dir zwar recht genau sagen, was mein Aushub kosten wird. Diese Aussage ist aber in dem Sinne nicht brauchbar, weil die Grösse des Gebäudes und die Lage eine entscheidende Rolle spielt. Am Hang ist ein Aushub nicht gleich anzusehen wie in der Ebene, das zu erwartende Material sollte auch berücksichtigt werden, Ab- und Zutransporte je nach Platzverhältnisse können die Kosten ganz schön in die Höhe treiben etc.

 
Salü Ralph

Danke für Deine Ausführungen und Infos.

Mein Architekt und Bauleiter hat das natürlich vorher berechnet und dann mit dem Devis entsprechende Offerten eingeholt. Die Kubikmeterangabe des Aushubs auf dem Devis stimmt auch sehr gut mit der Rechnung überein. Der Rest divergiert dann doch teils sehr hoch von den Vorgaben.

Unsere Baugrube war ein "Anstich" in geneigtes Gelände. Von mir aus gesehen gibt es fast nichts Einfacheres. Von der Seite der Strasse konnte ebenerdig ins Geände gefahren und abgeführt werden. Dort war auch quasi nichts auszuheben. Gegen hinten musste dann mehr und mehr ausgehoben werden, bis schlussendlich das Ende der Grube Kellerhühe erreichte. Ideale Voraussetzungen und quasi nur ein "halber" Aushub..

Noch ein kleines Müsterchen:

Wir hatten etwas Wasser in der hintersten Ecke, also dort wo es am tiefsten war (im Vergleich zum gewachsenen Boden). Man musste eine "Hangsicherung" vornehmen. Das Abdecken der Grubenränder mit Plastik war im Devis sowieso vorgesehen. Nun musste noch Magerbeton an die Wände und zuunterst eine "Fundamentschalung" hin. Das sah dann so aus:

- 14 Holzpfähle einschlagen

- 2 Höheneinheiten Holzladen hintendran aufgestellt

- Magerbeton an die Grubenwand geklatscht

Siehe Foto Anhang. Mehrkosten: rund CHF 3'000

Wir wohnen schon seit Dezember im Haus. Ich muss erwähnen, dass der Rest der Bauerei recht gut über die Bühne ging (ausser dass wir 10 Wochen Verzögerung hatten). Es gab Handwerker, die haben GENAU den offerieten Betrag vewrrechnet, obwohl sie ganz offensichtlich Mehrleistungen erbracht haben. Deshalb geht mir das Vorgehen des Aushüblers auch extrem auf den Keks.

Wenn ich zB diese hingebastelte Hangsicherung für CHF 3'000 mit einer anderen Arbeit eines anderen Bauunternehmers innerhalb eines meiner Projekte vergleiche, dann wird mir echt schlecht.

Grüsse

meteo

IMG_9063.JPG

 
Das tönt sehr nach Werkvertragsmängel! Da können Sie Nachbesserung verlangen. Achtung es gelten besondere Fristen, insbesondere auch für Aushube.

Gruss

Wenger

 
@Wenger:

Ja, es handelt sich in der Tat um Mängel. Deshalb habe ich gestern einen eingeschriebenen Brief aufgesetzt, der die Situation aufnimmt und zur Behebung auffordert. Nur... das mit den speziellen Fristen habe ich nicht gewusst, wie lauten denn die? Wo kann man das nachlesen?

Beim Studium seiner Rechnung und der Lastwagen-Rapporte (die nicht komplett sind) ist mir auch aufgefallen, dass der Unternehmer Bauschutt von unserer Baustelle auf andere Baustellen geführt hat (wohl weil dort Schutt gebraucht wurde). Interessanterweise hat er aber für die ganze abgeführte Menge Schutt Deponiegebühr auf seiner Rechnung!

Die Unternehmung übt meines Erachtens Praktiken, die sehr nahe bei Betrug liegen.

Grüsse

meteo

 
Im Obligationenrecht steht einiges dazu geschrieben. Gelichzeitig müssen Sie aber auch Ihre Verträge kontrollieren. Allenfalls sind auch SIA Normen anwendbar. Mein Hinweis bezieht sich auf die Rechtsprechenung, wonach für Aushube nicht die Werkvertraglichen Verjärhungsfristen gelten.

Grundsätzlich sollten Sie immer sofort und umfassend rügen. Hier können Sie einiges falsch machen.

Warum macht das eigentlich nicht Ihr Bauleiter bzw. Architekt?

Grüsse

Wenger

 
Der Architekt / Bauleiter wollte dem Unternehmer einen Preisabschlag vorschlagen und ihn "nicht mehr auf der Baustelle haben". Das wäre meines Erachtens aber strategisch vollkommen falsch. Man muss dem Unternehmer zuerst das unvollendete Werk rügen und ihm die Chance zur Behebung geben. Erst nachher kann man weiterschauen.

Ich weiss auch nicht, was bei dieser BKP insgesamt alles falsch lief, der Bauleiter Architekt hat die Fehler, die ich auf der Endrechnung gefunden habe auf jeden Fall zuerst nicht gesehen. In der nächsten Zeit werde ich Endabrechnungen anderer Unternehmer genauestens prüfen (mit denen wir keine Pauschale vereinbart haben).

Löbliches Positvbeispiel, dass es auch anders sein kann, ist der Küchebauer. Keine Pauschale, er ist x-Mal öfter zur Montage gekommen, als geplant war, er hat uns während der Montage noch ein paar Sachen vorgeschlagen, welche Aenderungen nach sich zogen. Mehrpreis: KEINER ! Das ist aber auch einer der Unternehmer, den ich überall weiterempfehlen werde. Der Aushübler .... da frage ich mich, wie lange der noch geschäftet.

 
@Wenger:

Wo sind da Mängel?

Wasser in der Baugrube ist sicher kein "Mangel" den man dem Aushubunternehmer anlasten kann, das ist schlicht Blödsinn.

@Meteo:

Gemäss deinen Ausführungen sind die Arbeiten schlicht nicht fertiggestellt. Also setze dem Untehnehmer eine Frist, bis wann das zu geschehen hat. Für den ausgeführten Aushub hat er das Recht, Geld zu erhalten. Ich glaube nicht, dass er bisher keine Akonto - Rechnung gestellt hat, denn das muss ja schon länger her sein, dass er die Arbeiten ausgeführt hat, wenn du schon im Haus wohnst. Also geht es noch um die restlichen Arbeiten die er noch fertigstellen muss (Auffüllung und Abfuhr des Restmaterials), Dann erst ist die Schlussrechnung zu erstellen, zu kontrollieren und, wenn i.O., zu bezahlen.

Mit dem Verrechnen der Deponiegebühren liegt der Unternehmer in der gängigen Praxis. Wir schreiben die Arbeiten zu BKP 201 so aus, dass er entweder das Auffüllmaterial gratis liefert oder, bei grossen Objekten noch bezahlt, dass er da deponieren kann.

Mir ist auch nicht klar, wie die Rechnung erstellt wurde. Entweder die Volumen werden ausgemessen, also länge mal Breite mal Tiefe, das Volumen zu der Hinterfüllung wird auch so bestimmt (Festmasse) - dann haben Lastwagenrapporte in der Rechnung nichts zu suchen. Die andere Möglichkeit ist die Verrechnung lose nach Fuhrscheinen, dann müssen die Fuhrscheine komplett sein. Das Risiko ist der Auflockerungsfaktor von Fest auf lose, einmal trägt das der Unternehmer (bei Festmass) oder aber du bei lose. Das steht aber im Werkvertrag, frage denen Bauleiter / Architekt.

Hier hat Wenger recht - was macht der eingentlich?

 
Zur Erklärung @ Ralph:

Unter "Mangel" sind nicht nur Fehler, sondern auch mangelhafte Vertragserfüllung zu verstehen. Darunter fallen insbesondere der nicht abgetragene Haufen sowie das nur hälftige Hinterfüllen gemeint. Vom Wassereinbruch habe ich nichts gesagt.

@meteo:

Strategischer und taktischer Rat ist schwierig, da es auf den Einzelfall drauf an kommt, z.B. was macht dieser Unternehmer sonst noch für mich.

Schöner Tag allerseits!

 
PS mit dem Kückenbauer habe ich die genau gleiche Erfahrung gemacht /emoticons/default_smile.png

 
Ernüchterung dann schön während des Aushubs: Leichtes Hangwasser: Also muss Sickerbeton an die Grubenwand und eine kleine Schalung gebaut werden. Mehrlosten: CHF 3'100
Ich möchte hier mal die Baubranche etwas in Schutz nehmen: Kein Architekt, Bauleiter, Aushübler, etc kann den Boden röntgen! Man weiss nie, was der Boden preisgibt. Man kann eine Bodenprobe machen lassen, die sagt aber unter Umständen nicht sehr viel aus. Denn schon fünf Meter weiter kann der Boden ganz anders sein. Es kann also sehr gut sein, dass ein Aushub plötzlich mehr kostet, weil einfach der Boden etwas anderes preisgibt, als man erwartet hat.

Ich weiss von einem Fall, bei dem der Aushübler plötzlich auf Fels gestossen ist. Der Aushub kostete schlussendlich über Fr. 40'000.- !!! Im Gegenzug wurde bei einem andern plötzlich Lehm gefunden. Der Boden musste gepfählt werden, was auch einen nicht offerierten Mehraufwand ergab.

 
Es ist sicher so dass der Boden immer anders ist und es unvorhergesehenes gibt. Aber wenn man entgegen aller Erfahrung immer den Minimalstbetrag offeriert ist es halt so dass es auch fast immer teurer wird. Natürlich sollte man auch nicht den "Worst Case" annehmen aber halt so was mit Erfahrungswerten wäre manchmal hilfreich.

 
Lieber Meteo

Ich finde die 3'000.- für die Sicherung im Fussbereich einen vernünftigen Betrag. Da wärst Du bei einem anderen Unternehmer kaum günstiger gekommen.

Dass die gesamte Abrechnungssumme derart neben den Schuhen ist, scheint auch mir auf den ersten Blick etwas erstaunlich. Kannst Du den WV und das Ausmass mal posten? (Ich schaue gerne mal rein, zudem wäre es für andere wohl noch hilfreich zu sehen, was schief ging.) Persönlich tippe ich, dass der Archi das Vorausmass für den WV falsch geschätzt hat (ein üblicher Fehler).

grüess

haba

 
Update

Aktivitäten:

- umgehend eingeschriebener Brief geschrieben

- Sachlage dargestellt

- Zusammenfassung der Rapporte

- Frist gesetzt

Und siehe da:

- Unternehmer hat reagiert

- Unternehmer hat "plötzlich" den Fehler gefunden, da er sich nun mal Zeit nahm, seine Rechnungen genauer durchzusehen

- schlug Besprechungstermin vor

- will das beheben

WOW ! Was so Briefe bewirken, unglaublich.

Ich werde nun einlenken, dass wenn er das behebt, wir den Betrag bezahlen.

Abzüglich natürlich dem Materialanteil, den er nicht in der Deponie platziert hat und daher auch keine Deponiegebühren verursachte.

Wir haben 1.5km neben dem Bauplatz eine Deponie. Wenn er den Schutt anderswo offenbar besser gebrauchen kann - oder sogar verkauft hat(!), dann zahle ich einfach keine Deponiegebühr. Meinetwegen kann er den Schutt nach Marokko fahren - egal. Nicht in der Deponie ist nicht in der Deponie.

Bei Humus wird das genau so gehandhabt: Wenn der jemand anders gebrauchen kann, wird sicher keine Deponiegebühr verlangt.

Ich habe ihm auch schriftlich bestätigt, dass wir vorderhand noch keine Schadenersatzforderungen stellen (wir wollten längst mit dem Gartenarbeiten beginnen).

Ich empfehle: Jede Aushubrechnung genauerstens prüfen!

Grüsse

Meteo

 
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