Aushub unseres Nachbars

Jetta

Mitglied
20. Apr. 2010
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Hallo zusammen

Ich habe da mal eine Frage: Unser Nachbar hat uns angefragt, ob er seinen Aushub auf unserer Parzelle deponieren darf, bis er ihn dann fürs Hinterfüllen und den Garten wieder braucht. Unser Problem ist, dass wir in rund drei Monaten ebenfalls mit unserem Hausbau beginnen und dann sicherlich kein Depot auf unserem Land brauchen können. Unser Nachbar meinte jedoch, dass bis Ende Dezember 2012 dieses Depot wieder entfernt würde. Da wir mit eben diesem Nachbar schon verschiedene Diskussionen hatten, glaube ich ihm das nicht so ohne Weiteres.

Mich würde nun interessieren, wer von euch ebenfalls wegen eines Bodendepots auf seinem Grundstück angefragt wurde und welche Vereinbarungen ihr mit eurem Nachbar getroffen habt. Uns würde ebenfalls interessieren, ob ihr für dieses Depot etwas verlangt habt. Da unser Nachbar sehr auf Einsparungen seiner Kosten schaut und dabei keine Rücksicht auf seine nächsten Nachbarn schaut, überlegen wir uns, gegebenenfalls etwas zu verlangen. Wir wissen aber nicht, wie viel (pro m3) man da verlangen könnte. Es wäre super, wenn uns da jemand einen Tipp geben könnte. Vielleicht kann uns auch jemand mitteilen, wie viel es kosten würde, wenn unser Nachbar, seinen Aushub abtransportieren und irgendwo zwischendeponieren müsste.

Danke euch für eure baldigen Antworten.

Gruess, Jetta.

 
Grundsätzlich:

Geld verlangen - naja, würde ich nicht machen. Finde ich etwas kleinlich, sofern es sich um grüne Wiese ohne weitere Nutzung handelt. Grundsätzlich kommt der Nachbar aber für die Rekultivierung auf, das heisst Humus planieren und wieder ansähen. Das sollte eigentlich gleich sein Gärtner machen, wenn er bei ihm die Umgebung gestaltet. Falls Misstrauen besteht, so soll er das Geld für die Rekultivierung auf ein Sperrkonto überweisen oder eine Bankgarantie vorlegen. Rekultivieren und ansähen wird nach m2 abgerechnet, weshalb sich die Kosten einfach schätzen lassen.

In deinem speziellen Fall:

Sofern du auf deiner Parzelle genügend Platz hast für das Aushubmaterial / Humus von zwei Baustellen, so kannst du zusagen, ansonsten nicht. Platz ist meist auf der Baustelle ein knappes Gut. Dein Nachbar muss in den nächsten Wochen mit Frost und widrigen Bedingungen rechnen, er kann nicht garantieren, dass er bis Ende Jahr hinterfüllen kann und sein Humus bleibt ja noch viel länger liegen. Somit ist für mich ganz klar der Platz der limitierende Faktor, da musst du aufpassen! Ansonsten bietet die Idee des Nachbarn auch Vorteile, die Rekultivierung entfällt oder verläuft rationeller und falls einer zu viel und ein anderer zu wenig Material hat, so lässt es sich einfach ausgleichen. Aber die ganze Geschichte braucht Platz, das Risiko, dass du bei deinem Bau behindert wirst dürfte relativ gross sein.

 
Was das Deponieren von Humus auf unserem Grundstück betrifft, sind wir ein "gebranntes Kind". Der eine Nachbar, der gerade am Bauen ist, hat seinen Humus auf unserm Grundstück deponiert ohne zu fragen. Auf unsere Reaktion hin im Juni 2012 hat er gemeint, es täte ihm leid, dass er vergessen habe zu fragen, er würde das Bodendepot aber spätestens bis Ende Juli wieder entfernen. Dies ist aber bis heute nicht passiert. Da wir bis anhin mit dem Bau noch nicht begonnen habe, war uns das mehr oder weniger egal. Aber trotzdem findet zumindest mein Partner nun, dass das nicht okay ist. Wenn man bedenkt, wie viel Geld damit gespart werden kann, ist dieses Vorgehen nicht okay! Wir überlegen uns nun, von diesem einen Nachbarn eine Gegenleitstung zu verlangen. Das muss nicht unbedingt Geld sein. Das könnte auch eine Hecke zwischen seinem und unserem Grundstück sein, die wir sowieso pflanzen müssen und die dann vollumfänglich zu seinen Lasten geht.

Naja, und nun will auch noch der andere Nachbar seinen Humus auf unserem Land anlegen. Dieser besagte Nachbar hat zudem ein Durchleitungsrecht durch unsere Parzelle. Und eben dieser Nachbar hatte die Frechheit uns vorschreiben zu wollen, dass wir die Mehrkosten dafür übernehmen müssten, dass er seine Leitung nicht im kürzesten Weg durch unser Grundstück verlegen dürfe. Naja, und da tun wir uns halt schon ein bisschen schwer damit, ihm nun gratis eine Depot auf unserem Grundstück zu gewähren, dass dann vielleicht bis zur besagten Frist nicht entfernt wird...

Ich meine, wenn alle fair zueinander wären und frühzeitig miteinander sprechen würden, dann wäre das alles kein Problem. Aber ausnutzen lassen möchte ich mich auf keinen Fall!!! Oder was meint ihr dazu?

 
Naja, und da tun wir uns halt schon ein bisschen schwer damit, ihm nun gratis eine Depot auf unserem Grundstück zu gewähren, dass dann vielleicht bis zur besagten Frist nicht entfernt wird...
Wie gesagt, das Geld ist eine Frage, die ich mal in den Hintergrund drängen würde. Viel wichtiger scheint mir, dass ihr rechtzeitig genügend Platz habt für euer eigenes Bauvorhaben, sonst kostete es euch dann doch noch Geld, wenn ihr nicht genügend Platz für die Installation der Baustelle habt...

 
Der Nachbar scheint ja ein "cleverer Rechner" zu sein.... ich würde es aber nicht erlauben.

Wenn die Temperaturen am Tag, oder der Nacht, unter 5°C kommen, läuft im Bereich von Abdichtungen im Kelleraussenbereich nichts mehr... wenn da noch was fehlt, kann auch nicht verfüllt werden... und wenn noch Nachtfrost eintrifft, dann geht das mit dem Verfüllen auch nicht mehr... also bliebe der Berg bei Dir liegen.

Ob letztlich überhaupt die gesamte Menge wieder eingebaut werden könnte, ist eine andere Frage. Wenn nicht, müsste der Rest abgefahren werden..wenn denn dies alles so zeitlich klappen würde.

Du kannst ihm natürlich ein cleveres Angebot unterbreiten.... Depot auf Deinem Konto von ca. 12.000 CHF.. wenn nicht zeitgemäss alles weg wäre, wird der Rest ohne Rücksicht und direkt auf seine Parzellle geschoben, Depot verfällt.

Du siehst dann ja, wie er "rechnet und denkt" und die Entscheidung läge dann bei ihm selbst.

 
Hallo Pfälzer

Danke dir für deine Antwort. Das hilft mir weiter. Hinsichtlich dieses "cleveren Rechners" möchte ich dir noch eine andere Frage stellen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat dieser Nachbar für seine Abwasserleitung das Durchleitungsrecht über unsere Parzelle. Über den genauen Verlauf der Leitung konnten wir uns "mit Ach und Krach" einigen. Nun wird er in den nächsten Tagen mit den Bau dieser Leitung beginnen. Da wir unser Abwasser in dieselbe Leitung anschliessen, werden wir uns an der Hälfte der Erstellungskosten ab Einmünung unserer Leitung beteiligen. Wir haben unserem "lieben Nachbarn" aber frühzeitig mitgeteilt, dass wir vor Baubeginn über die Erstellungkosten dieser Abwasserleitung informiert werden sollen (Verweisen der Offerte). Auch möchte ich von ihm wissen, wer sein Baumeister ist, da ich diesem Baumeister eine zusätzliche Arbeit vergeben möchte (dies hat nichts mit der Abwasserleitung zu tun!).

Doch unser Nachbar weigert sich, uns diese Information zukommen zu lassen. Nun frage ich mich, welche Möglichkeiten uns offen stehen, uns gegen unseren Nachbarn zu wehren. Kann er nun einfach mit den Bauarbeiten beginnen, ohne uns über die Kosten in Kenntnis zu setzen und uns dann anschliessend irgendeinen "Fantasie-"Preis in Rechnung zu stellen. Wir gehen nämlich davon aus, dass er nicht die Absicht hat, die Kosten "redlich" mit uns zu teilen, sondern uns - wie bereits angedroht - die Mehrkosten aufbrummen will. Wie gesagt, ein Durchleitungsrecht hat er, aber dies heisst doch nicht, dass er freie Hand darin hat, alles selber zu entscheiden.

Um eine Antwort von dir würde ich mich sehr freuen!

Gruss, Jetta.

 
Mal ganz was anderes, Ihr wisst schon, dass Ihr dann noch ein paar Jährchen nebeneinander wohnt?

 
Hallo Absalon

Diese Frage müsstet du wohl nicht uns, sondern unserem Nachbarn stellen!!! Wir waren immer fair. So haben wir ihm angeboten, die Kosten für den KS, von dem auch er profitiert, auf unserem Land vollumfänglich zu übernehmen und die Hälfte der Kosten für die Abwasserleitung ab unserer Einmündung zu tragen. Dass wir dann über diese Kosten vorgängig und direkt vom Baumeister informiert werden wollen, ist dann doch wohl klar. Unsere Nachbarn auf gleicher Höhe, mit diesen wir uns übrigens gut verstehen, konnten sich jedenfalls mit ihrem oberen Nachbarn in genau derselben Angelegenheit auf dieselbe Weise, wie wir das wollten, einigen!

Laut Bauleitung unseres Nachbarn auf gleicher Höhe sei dies auch das normale und übliche Vorgehen.

Übrigens ist unser Nachbar in unserer Gegend dafür bekannt, dass er Häuser baut, die nicht immer den Vorschriften entsprechen. Wir wissen auch nicht, ob er dieses Haus für sich selber oder einen Kunden baut. Er selber ist Architekt!!!

Gruss, Jetta.

 
wo ist das mit der 50% Kostenübernahme der Abwasserleitung denn geregelt? Da drin sollte auch stehen, dass vor Baubeginn eine Offerte dem anderen vorgelegt werden muss, und nur mit beider Einverständnis dieser Auftrag erstellt werden darf??

 
Dein Nachbar spielt mit dir Katz und Maus und du überlegst dir noch, ob du ihm mit der Lagerung seines Aushubs entgegekommen sollst?

Nun hast du die Karten in der Hand resp. ein Druckmittel. Entweder du erhältst die gewünschten Infos und Unterlagen, oder er kann das mit dem Aushub vergessen. Ist zwar nicht die feine Art mit dem Nachbarn umzugehen, aber wenn es sonst nicht funktioniert.

Unter diesen Umständen würde ich zudem Pfälzers Idee mit dem Konto überlegen. Entweder ist der Aushub bis ende Jahr weg oder das Geld...

 
Doch unser Nachbar weigert sich, uns diese Information zukommen zu lassen.

in Kenntnis zu setzen und uns dann anschliessend irgendeinen "Fantasie-"Preis in Rechnung zu stellen.

Gruss, Jetta.
Hallo Jetta... die Vermutung liegt hier wohl im Bereich des Möglichen.. die Gefahr besteht sicherlich.

Ich würde ihm einfach und klar mitteilen, dass eine Beteiligung nur dann in Frage käme, wenn die Kosten vorab vorliegen.

Wenn nicht, müsstest Du, ohne dass ich die Gesamtsituation hier nun kenne, ggf. alleine Deinen Anschluss machen... er seinen dann allerdings auch. Wäre für beide Seiten anderst natürlich günstiger..aber wenn es eher in eine einseitige Kostenbeteiligung tendieren würde, dann wäre es letztlich keine gute Lösung.

Dass er durchleiten darf... das ist eine Sache... wo, hängt aber von Deiner Zustimmung (auch dann wenn es für ihn teurer wird) und Deiner Hausplanung ab. Von sonst nichts. Es kann ja nicht sein, dass Dein Haus anderst geplant und gebaut werden müsste, nur weil er günstigst den kürzesten Weg durch die Parzelle nehmen möchte. Denke mal umgekehrt...ER würde dies wohl bei sich auch nicht anderst sehen, falls Du dort durch müsstest.

 
Liebe Jetta

Na, das Thema mit der Deponie würde ich auf Grund seines Verhaltens, und dem absehbaren zusätzlichen Unmut, falls seine Baustelle doch nicht diesen Verlauf hat, den er sich wünsch, abhäckchen...

Auch ins Auge würde ich eine eigene Kanalisation ins Auge fassen. Das würde zwar ein bischen mehr kosten, aber anderseits müsstest du dich auch nicht auf einen zusätzlichen Schacht, der irgendwo auf deinem Grundstück zu liegen käme ärgern, der ja dann auch immer eine Gefahr bergen könnte, schliesslich weisst du ja nicht, was dein lieber Herr Nachbar alles in seiner Toilette entsorgt, was dann in deinem Y-Schacht hängen bleiben könnte und so das Abwasser (deines wie auch seines) auch zu dir zurück stauen würde!

Nein, mit solchen Nachbarn würde ich nie, auch wenn es noch so eine kleine Sache wäre (ist eine gemeinsame Abwasserleitung bei weitem nicht!), gemeinsam bauen!

liebs Grüessli, jomazi

 
Liebe Jetta

Na, das Thema mit der Deponie würde ich auf Grund seines Verhaltens, und dem absehbaren zusätzlichen Unmut, falls seine Baustelle doch nicht diesen Verlauf hat, den er sich wünsch, abhäckchen...

Auch ins Auge würde ich eine eigene Kanalisation ins Auge fassen. Das würde zwar ein bischen mehr kosten, aber anderseits müsstest du dich auch nicht auf einen zusätzlichen Schacht, der irgendwo auf deinem Grundstück zu liegen käme ärgern, der ja dann auch immer eine Gefahr bergen könnte, schliesslich weisst du ja nicht, was dein lieber Herr Nachbar alles in seiner Toilette entsorgt, was dann in deinem Y-Schacht hängen bleiben könnte und so das Abwasser (deines wie auch seines) auch zu dir zurück stauen würde!

Nein, mit solchen Nachbarn würde ich nie, auch wenn es noch so eine kleine Sache wäre (ist eine gemeinsame Abwasserleitung bei weitem nicht!), gemeinsam bauen!

liebs Grüessli, jomazi
Ich seh das gleich wie Jomazi! Nie würde ich auf Grund deiner Schilderungen Hand bieten!

Ich hab das bei uns praktiziert und bin nun 9 Jahre gut gefahren.

Gruss

 
Ich seh das gleich wie Jomazi! Nie würde ich auf Grund deiner Schilderungen Hand bieten!
Dem kann ich nur zustimmen!

Lieber etwas mehr für die eigene Kanalisation ausgeben und dafür dem vorprogrammierten Ärger aus dem Weg gehen.

 
Bei Abwasserleitungen kann eigentlich nicht viel passieren, bei oberflächlichen Servituten (Weg- und Parkplatzrechte) hingegen schon. Zudem muss sich der Begünstigte anteilig seiner Nutzung am Unterhalt der Anlage beteiligen, die zu seinen Gunsten wegen einer Dienstbarkeit auf fremdem Grund besteht und geduldet werden muss.

Bei einer Dienstbarkeit bezüglich Durchleitung bestimmt der Grundstückseigentümer, wo diese verläuft - der Begünstigte hat nur Anrecht darauf, dass die Durchleitung jederzeit erfolgen kann. Es kann also nicht jemand aufgrund eines Durchleitungsrechtes bestimmen, wo auf dem anderen Grundstück die Schächte sein sollen. Und wenn die Leitung stört, z.B. weil man selber bauen will, muss sie der Begünstigte auf seine Kosten verlegen lassen. Benutzen beide die Leitung gemeinsam, tragen die Kosten für Unterhalt und Verlegung auch beide. Das ist alles klar im ZGB in leicht verständlicher Sprache geregelt und entspricht dem, was man aufgrund des gesunden Menschenverstandes ohnehin beschliessen würde.

Lies mal ZGB Art. 691 bis 693 und ZGB Art. 741 und 742

Es ist also wichtig, ob die Leitung schon existiert oder nur das Recht, eine zu verlegen. Die Mentalität, "ich darf durch wo ich will und du musst es bezahlen und auch noch unterhalten" entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Wenn der andere es sich jedoch gefallen lässt ...

Bezüglich der Erddeponie gibt es schlimmstenfalls Klage auf Besitzstörung. Hier könnte man auch Schadenersatz, z.B. durch verzögerten Baubeginn, verlangen. Bei der Idee, ein Depot zu verlangen, wäre es richtig, dass nur die tatsächlichen Kosten durch das Depot beglichen werden und der Rest nach Abrechnung zurückerstattet wird. Ein Vertrag, worin steht, dass das Depot nach Ende einer Frist auf Verlangen binnen 10 Tagen auf eigene Kosten entfernt werden muss, ginge auch, nur muss man das dann durchsetzen und den Schaden beziffern, wenn der andere nicht reagiert; beim Depot kann man selbst jemanden beauftragen.

Im Falle, dass man feststellt, der Nachbar hat ein Depot auf fremdem Grund errichtet (das passiert oft ohne Wissen des Bauherrn, weil sich die Unternehmer erfahrungsgemäss wenig um Grenzen und derlei Dinge kümmern, sondern parkieren und abladen, wo es grade geht), sollte man per Einschreiben darauf aufmerksam machen, dass man die Deponie ohne Rechtsanspruch bis auf weiteres dulden wolle (wenn man das will, weil sie eben noch nicht stört), man aber jederzeit verlangen könne, dass diese innert 10 Tagen entfernt werde und, falls dies nicht geschieht, auf Kosten des Fehlbaren selbst veranlassen würde.

Es stellt sich in jedem Fall die Frage, wohin mit dem Material. Das Eigentum zurückgeben: Man kann nicht einfach 25 Kubik Humus dem anderen auf die Einfahrt kippen. Deponieren lassen könnte von einem bösartigen Anwalt als "Verfügen über fremdes Eigentum" interpretiert werden.

Deshalb sollte man, wenn man selber baut, darauf achten, dass entsprechende Klauseln in die Unternehmerverträge aufgenommen werden, damit man diese rückwirkend belangen kann, wenn sie in fremdes Eigentum eingreifen. Von der Bauführung darf man erwarten, dass sie die Unternehmer anweist, wo wann was deponiert werden darf. Bei Grossbaustellen ist die Baustellenlogistik ein wesentlicher Teil der Bauführung und oft sehr kompliziert.

Ebenfalls eine gute Idee ist, dass man sein Grundstück vor Baubeginn einzäunt, damit die Grenzen für Dritte klar ersichtlich sind. Mich macht es hässig, wenn in meinem Obstgarten plötzlich ein Dieseltank, fünf Baggerschaufeln und 10 Betonschachtringe herumstehen, weil daneben eine Strasse gebaut wird. Die Strassenbauer kommen aber gar nicht auf die Idee, dass das stören könnte; es ist also meist nicht Böswilligkeit und man muss beim erstenmal auch nicht entsprechend einfahren.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich weis es von meinem Bruder her, der 1987 in einem neu angelegten Neubaugebiet damals sein Haus baute.

Hier wurde von der Durchgangsstraße eine Stichstraße angelegt wo 5 Parzellen rundherum abzweigen.

Alle Versorgungsleitungen für die Hausanschlüsse ( Strom Gas, Wasser, Abwasser) befinden sich unter dieser Stichstraße.

Auch beim gleichzeitigen Bau der Häuser nahm man gegenseitig Rücksicht auf die Lagerung des Mutterbodens, was wie ein Berg auf den Grundstücken aufgehäuft war und das auch mal über die Grenzen hinweg.

Ja, da wurde schon nachbarschaftlich gut zusammengearbeitet in vielen Dingen, auch mit dem Baustrom, dem Bauwasser und vieles mehr.

Lieber zusammen alles machen als sich Streiten und das bewährte sich auch bis heute, wo es dort in dieser Straße eine gute Nachbarliche Gemeinschaft gibt wo alle per Du sind nund noch jeder jeden hilft.

 

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