Aushubarbeiten im Grenzbereich

norina

Mitglied
26. Jan. 2011
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hallo,

ich bin neu hier in diesem Forum. Und natürlich habe ich eine Frage.

Auf unserem Nachbargrundstück wird demnächst gebaut, mit unterirdischer Garage.

Nun hat mich der Bauleiter gefragt, ob sie Aushubarbeiten im Grenzbereich auf meinem Grundstück machen dürfen. Es würde meinen Garten sehr betreffen, da ich viele alte Sträucher im Grenzbereich habe, abgesehen davon, dass fast der halbe Garten abgeschirmt würde. Ich bin überhaupt nicht begeistert. Wie werden solche Situationen normalerweise gehandhabt?

Ich bin froh über Eure Mitteilungen.

Mit freundlichem Gruss

norina

 
Hallo norina

Wenn das Bauvorhaben mit Grenzbebauung genehmigt wurde, Du keine Einsprachen gemacht hattest... dann entsteht natürlich genau diese Situation bei der Ausführung. Ggf. solltest Du bei Bedarf nochmals kurz mit der Gemeinde-Bauverwaltung sprechen.. ob Du dies nun, nach Bewilligung, einfach ablehnen könntest (was ich so nicht glauben würde)?

Wenn nicht, dann ist es für Dich schon sehr entscheidend, einen passenden schriftlichen Vertrag abzuschliessen...worin all das geregelt wird, was Dir wichtig ist..und wie mit evtl. Beschädigungen verfahren würde. Eine mündliche Zusage... ist im Ernstfall nicht viel wert..

 
Sag dem Bauleiter grundsätzlich eher nein und ob es denn keine andere Möglichkeiten geben würde, damit niemand auf deinem Grundstück kommt...

Bei mir wurde damals auch gefragt, einmal musste ich aus logischen Gründen nein sagen und beim zweiten Mal sagte ich ja, weil es -im Prinzip - mich nicht hätte stören sollen...

Während der Bauzeit wird das Gesprochene aber meist wieder vergessen und man haltet sich nicht an ursprünglich getroffene Abmachungen. Ich kam mir gegen Bauende ziemlich verarscht vor... Es hätte eine Alternativmöglichkeit gegeben, die meinem heutigen Nachbarn allerdings gemäss Aussage seines Bauleiters rund CHF 8000.-- gekostet hätte (Fundamente für Kran etc.).

Aber eben, heute würde ich wahrscheinlich keine grossen Kompromisse mehr eingehen - sofern Alternativlösungen vorhanden wären... und meist sind solche vorhanden.

 
Vielen Dank für die Info,

Nun ist mir auf dem Detailplan noch aufgefallen, dass diese unterirdische Mauer

mein Grundstück ganz wenig tangiert, ca 1m2. Hätten sie mich da nicht vorinformieren müssen?

Gruss

norina

 
Hallo norina

Unterirdische Bauten dürfen zwar direkt an der Grenze stehen, jedoch auf keinen Fall die Parzellengrenze überschreiten. Da muss nicht vorinformiert werden, weil das schlichtweg nicht erlaubt ist. Hier muss umgeplant werden - sprich, die unterirdische Garage muss verkleinert werden.

Für den Bau der unterirdischen Baute, welche ja direkt an deiner Grenze liegt, ist es offensichtlich notwendig, dass der Aushub auf deinem Grundstück passieren muss. Wenn du dies ablehnst, wird vermutlich der Bau verhindert und da er bereits bewilligt wurde, hast du da wenig Chancen.

Du musst mit dem Bauherrn des anderen Grundstücks eine schriftliche Vereinbarung treffen. Wichtig ist, dass darin steht, dass der ursprüngliche Zustand deines Geländes auf Kosten des Nachbarn wieder hergestellt werden muss. Ein Zeitrahmen müsste ev. auch aufgeführt werden.

Ob du für die Beanspruchung deines Landes ein Entgelt verlangst oder nicht, ist dir überlassen. Ich schätze, ich würde etwas verlangen, da die Benutzung deines Gartens während der Bauzeit eingeschränkt ist.

Gruss von VanTor

 
Ich würde auf jeden Fall verlangen, dass sie für die alten Sträucher eine entsprechende Lösung finden. Wenn die an ihrem jetzigen Ort während des Baus stören, dann muss eine fachgerechte Umpfalnzung organisiert werden (denke, wenn man die mit richtig grossen Ballen aushebt und auf dne Zeit punkt achtet, dann geht das schon, ist aber auch klar, dass das dann weit mehr als 1000 Fr. kostet).

Wenn sie gar nicht gerettet werden können, würde ich auf eine Neupflanzung gleich grosser neuer Sträucher nach Ende der Bauarbeiten bestehn (es gibt durchaus grosse zu kaufen, geht aber richtig ins Geld, mherere tausend Fr. pro Stück!). Eine Verschlechterung des Gartens (z.B. wieder mit kleinen Sträuchern anfangen) würde ich nicht akzeptieren.

Denke, dass du zumindest verlangen kannst, dass dein Grundstück nach Ende der Arbeiten wieder gleich ist, sofern machbar. Und dass es dabei weniger zählt, ob das nun 2'000 Fr. kostet, oder 20'000, das muss der zahlen, der baut.

 
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