eigentlich gilt bei eigenkapitalberechnung in etwa immer das gleiche:
die bank will bei zahlungsunfähigkeit des schuldners ihr geld zurück. das heisst, dass sie entweder eine hypothek nur bis zu einem gewissen prozentsatz des liegenschaftswertes gibt und auch nur, wenn sie dafür im ersten rang ein pfandrecht hat, oder aber dass sie dafür einen risikozuschlag verlangen muss - würde also schon mal ziemlich teuer.
in bezug auf eine auslandsliegenschaft ists halt so, dass die bank ja bei zahlungsunfähigkeit des schuldners darauf zugreifen können müsste. und hier wird die sache für die bank schon etwas wackliger. sie muss nämlich erstens wissen, was die liegenschaft dort im freien markt überhaupt bringen würde und zweitens muss sie abklären, wie sie sich das recht an dieser liegenschaft im falle eines konkurses des schuldners sichern kann. und hier kommt es eben darauf an, wie die liegenschaft gesichert werden kann.
man kann das ganze natürlich auch umdrehen und von einer im ausland ortsansässigen bank auf die ausländische liegenschaft eine hypothek aufnehmen und diese dann in der schweiz cash als eigenkapital einbringen.
mit dieser rechnung siehst du auch gleich, was deine auslandsliegenschaft für eine ansässige bank überhaupt wert ist.